14.03.2022

E-Geld-Institut in Österreich: Wer kommt nach Bitpanda?

Die Krypto-Börse Bitpanda hat in Österreich die erste Konzession als E-Geld-Institut erhalten. Das ist ein echtes Novum auf dem österreichischen Kapitalmarkt. Obwohl der Bereich schon länger den Markt begleitet, wird er aber erst jetzt öffentliches Thema. Weitere Unternehmen könnten bald nachziehen.
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© Austin Distel

Mit der Meldung, dass Bitpanda als erstes Unternehmen in Österreich Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut (EMI) anbieten darf, stellt sich für viele die Frage: Was ist eigentlich E-Geld, was ein E-Geld-Institut und was bedeutet die Konzession für Unternehmen in Österreich? Da es diese Richtlinie bereits seit den 2000er-Jahren in Österreich gibt, ist es interessant zu sehen, dass sie erst 2022 zum ersten Mal von einem Unternehmen genutzt wird. Bitpanda könnte jetzt aber den Stein ins Rollen gebracht haben.

Was ist E-Geld?

Bevor man die Eigenschaften eines E-Geld-Instituts versteht, stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei E-Geld eigentlich handelt. Im Wesentlichen lässt sich E-Geld als eine Forderung definieren, die elektronisch gespeichert wird und womit Zahlungsvorgänge durchgeführt werden können. Die zentrale Eigenschaft ist hierbei, dass diese elektronische Forderung auch an Dritte weitergegeben bzw. übertragen werden kann. 

Der Rechtsanwalt Raphael Toman erklärt die Möglichkeit der Übertragung von E-Geld gegenüber Dritten anhand des Beispiels von Gutscheinen: “Du gibst mir einen Gutschein und kannst dafür bestimmte Leistungen beziehen. Ich habe aber auch die Möglichkeit, den Gutschein an eine:n Dritte:n weiterzugeben, der:die den Gutschein dann wiederum bei dir einlösen kann. Bei E-Geld wird das im Hinblick auf die Forderung auf eine elektronische Ebene gehoben.”

Konzession als Zahlungsdienstleister und Konzession als E-Geld-Institut – eine Ergänzung oder ein völlig neues Gebiet?

Um als Unternehmen Zahlungsdienstleistungen durchführen zu dürfen, benötigt man von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine entsprechende Konzession- dasselbe gilt auch für den Fall, wenn ein Unternehmen Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut anbieten möchte. Toman erkennt hier teilweise eine Ergänzung, da man prinzipiell auch mit E-Geld Zahlungsvorgänge auslösen könne. Zum anderen sei aber auch ein wesentlicher Unterschied hervor zu heben.

Als Zahlungsdienstleister dürfe man zwar Zahlungen anstoßen, allerdings ist es einem Unternehmen damit nicht erlaubt, Kundengelder zu halten. Durch das E-Geld-Institut würde sich das ändern. Hier gebe es die Möglichkeit, dass die Kundengelder zeitlich unbegrenzt unmittelbar beim Emittenten bzw. beim Unternehmen selbst vorliegen (können). Diesen Aspekt wertet Toman als klaren Vorteil für Unternehmen.

Österreich bisher kein Vorreiter für E-Geld-Institute

Die E-Geld-Richtlinie existiert in Österreich schon verhältnismäßig lange. Nachdem die erste Richtlinie in den 2000er Jahren in Kraft trat, wurde sie 2010 novelliert. Zudem qualifiziert die FMA die typischen Kryptowährungen nicht als E-Geld. Bis die Richtlinie in Österreich aktiv genutzt wurde, hat es einige Zeit gedauert. Dass es nun doch der Fall ist, erklärt Toman mit der wachsenden Digitalisierung. Schließlich nehmen E-Geld-Zahlungen bzw. elektronische Zahlungen im Moment immer mehr Fahrt auf, was erklären würde, weshalb sich langsam auch größere österreichische Unternehmen wie Bitpanda dafür interessieren.

Da es aber in anderen EU-Staaten wie Malta bereits mehrere E-Geld-Institutionen gebe, würde Raphael Toman Österreich keine Vorreiterrolle zuweisen. Die Tatsache, dass hier erst im Jahr 2022 das erste E-Geld-Institut gemeldet wird, erklärt der Anwalt mit praktischen Gründen. In der EU sei es schließlich relativ einfach, sich in einem Staat eine Konzession zu holen und diese dann EU-weit zu nutzen.

Da man also nicht in jedem einzelnen Land einen Konzessionsprozess durchlaufen müsse, stelle sich für Unternehmen die Frage nach einem Land mit dem nötigen Know-how, dem notwendigen Personal, der angenehmsten Behörde, aber auch nach steuerlich günstigen Konditionen. Bisher seien Unternehmen hierfür also meist in Länder wie Litauen oder Malta gegangen. Die wenigen Erfahrungen der österreichischen FMA in diesem Bereich könnten nun aber aufgeholt werden. “Die FMA möchte es für Unternehmen attraktiver machen, in Österreich zu bleiben und sich diese Lizenz hier im Land zu holen”, meint Toman.

Bitpanda sind in Österreich die ersten mit dieser Konzession

Ein Bewusstsein für das Thema E-Geld war für Unternehmen also schon seit einiger Zeit im Hintergrund existent. “Nachdem dieser Begriff aber so schwer greifbar ist, und es mittlerweile einfach viele Produkte gibt, die auch technologisch in viele verschiedene Richtungen ausgestaltet sind, kann ich mir gut vorstellen, dass man sich jetzt dazu entschieden hat, sich das einfach mal zu holen. Damit umgeht man das Problem, dass die notwendige Konzession fehlt, wenn dann irgendwann in der Zukunft mal ein Produkt in dieser Richtung kommen sollte”, erklärt Toman.

Was man mit einer E-Geld-Konzession tun könnte

Bei diesem Schritt von Bitpanda geht es also nicht darum, dass die FMA die klassischen Kryptowährungen in Zukunft doch noch dem E-Geld-Begriff zuordnen könnten. Vielmehr geht es hier darum, dass man sich für eine Erweiterung der Produktpalette vorbereiten kann. Bitpanda selbst hält sich bei den genauen Plänen noch sehr bedeckt. Toman geht aber davon aus, dass in Österreich bald weitere Unternehmen nachziehen werden. Wenn man in diesem Bereich voll konzessioniert tätig sein und alle möglichen Produktportfolios abdecken möchte, würde man um diesen Schritt nicht umhin kommen. 

Gibt es ein Beispiel, was ein Unternehmen wie Bitpanda mit dieser neu gewonnenen E-Geld-Konzession anstellen könnte? Toman äußert eine Vermutung. Beispielsweise könnte das Scaleup einen eigenen Token ausgeben, welcher als E-Geld klassifiziert werden würde. Dieser könnte dann beispielsweise Ansprüche auf Dienstleistungen, wie Vergünstigungen bzw. Zugang zu Vorteilen, ergeben. Dann wäre Bitpanda selbst unmittelbar Emittent und könne zugleich Leistungen dafür herausgeben. “Aber vielleicht kommen sie auch auf eine ganz andere Idee”, stellt Toman abschließend fest. 

Für sämtliche Branchen relevant

Unternehmen, die digital sind bzw. werden möchten, müssten sich laut Toman früher oder später die Frage stellen, ob sie diese Konzession in Anspruch nehmen möchten. Dabei sei allerdings nicht zu vergessen, dass die E-Geld-Konzession mit einem erheblichen administrativen Aufwand einhergehen würde.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Markus Fuhrmann, CEO und Gründer von Gropyus | (c) Gropyus
© Gropyus - Gründer Markus Fuhrmann.

Das Wiener Scaleup Gropyus holte im März des heurigen Jahres zum dritten Mal in seiner Firmengeschichte ein 100-Mio.-Euro-Investment – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man einen Führungswechsel.

Gropyus-Gründer wechselt nach sieben Jahren in den Aufsichtsrat

Der langfristig geplante Übergang in die nächste Wachstumsphase ist nach der turnusmäßigen Hauptversammlung abgeschlossen: Nach sieben Jahren als Gründer und CEO beziehungsweise Co-CEO wechselt Markus Fuhrmann als stellvertretender Vorsitzender in den Aufsichtsrat von Gropyus.

Dieser Schritt begann bereits vor 15 Monaten mit der Ernennung von Mitgründer Philipp Erler zum Co-CEO, heißt es laut Aussendung. Erler führt nun als alleiniger CEO das Unternehmen. Auch der Aufsichtsrat des Unternehmens wird neu aufgestellt: Daniel Riedl bleibt Aufsichtsratsvorsitzender, während Markus Fuhrmann die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden von Harald Mahrer übernimmt, der den Aufsichtsrat ebenso wie Thomas Kretschmar verlässt.

Dem Gremium gehören weiterhin Philip Grosse (CFO Vonovia), Emmanuel Thomassin (CFO Wise), Fredrik Nordh (CEO Thisbe), Ricardo Pires (Chairman Semapa Next und CEO Semapa Group) sowie Claudia Ungar-Huber (Head of Subsidiaries and Transaction Management, Vienna Insurance Group) an.

Rechtsstreit mit früherem Aufsichtsratschef

Gropyus befindet sich unterdessen in einem Rechtsstreit mit dem früheren Investor und Aufsichtsratschef Florian Fritsch. Das Unternehmen bestätigte gegenüber dem „Standard“, dass es 2022 aufgrund von Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten eine interne Untersuchung zu früheren Kostenabrechnungen durch Fritsch eingeleitet habe. Dabei soll es dem Bericht zufolge unter anderem um Urlaube, Beraterkosten und weitere Ausgaben gehen. Der Tageszeitung zufolge soll auch Mahrer – bisheriger Gropyus-Aufsichtsratsvize – in die Causa involviert sein.

100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in Umsetzung

Mit den aktuellen Neuerungen hat Gropyus eigenen Angaben nach eine entscheidende Unternehmensphase abgeschlossen und tritt nun in die nächste Entwicklungsstufe ein: Skalierung und operative Exzellenz. Der Wechsel in der Führung schaffe dafür klare Verantwortlichkeiten.

Fuhrmann hat Gropyus seit der Gründung unternehmerisch und strategisch geprägt und dessen Aufbau, Finanzierung, strategische Ausrichtung und Partnerschaften vorangetrieben. Das Unternehmen aus Wien entwickelt und baut schlüsselfertige Mehrfamilienhäuser in nachhaltiger Holzbauweise. Rund 100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche befinden sich eigenen Angaben zufolge derzeit in verschiedenen Umsetzungsphasen.

„Ich bin stolz darauf, was wir bei Gropyus in den vergangenen sieben Jahren aufgebaut haben. Aus einer ambitionierten Idee ist eine industrielle und digitale Plattform für den Wohnungsbau entstanden, die sich bereits in realisierten Projekten bewährt. Mit der Ernennung von Philipp Erler zum Co-CEO haben wir im vergangenen Jahr den geplanten Übergang eingeleitet. Nun wechsle ich in den Aufsichtsrat und werde Gropyus weiterhin bei strategischen Fragen und der Wachstumsfinanzierung beratend begleiten. Philipp kennt das Unternehmen seit der Gründung und ist der Richtige, um Gropyus in die Zukunft zu führen“, kommentiert Fuhrmann diesen Schritt.

„In die nächste Phase führen“

CEO Erler ergänzt: „Ich danke Markus Fuhrmann herzlich für sein Vertrauen und für die gemeinsamen Jahre, in denen wir Gropyus von der Idee bis zu den ersten realisierten Gebäuden aufgebaut haben. Ohne seine Vision, seinen unternehmerischen Mut und seine Fähigkeit, Menschen für ein ambitioniertes Ziel zu gewinnen, wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. Ich freue mich, Gropyus jetzt gemeinsam mit unserem starken Vorstandsteam in die nächste Phase zu führen. Gleichzeitig ist es für das Unternehmen sehr wertvoll, dass Markus uns als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender mit seiner Erfahrung, seinem strategischen Blick und seinem außergewöhnlichen Netzwerk weiterhin eng begleiten wird. Abschließend danke ich Harald Mahrer und Thomas Kretschmar für ihre Begleitung und den immer konstruktiven Austausch während dieser wichtigen Phase der Unternehmensentwicklung.“

Auch Aufsichtsratsvorsitzender Daniel Riedl äußert sich zum Wechsel: „Markus Fuhrmann hat Gropyus mit unternehmerischem Weitblick und großer Entschlossenheit von einer wegweisenden Idee zu einem technologisch führenden und wachstumsstarken Unternehmen entwickelt. Dafür gebührt ihm unser großer Dank und tiefer Respekt.“ Es sei ein starkes Signal, dass Fuhrmann dem Unternehmen als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender erhalten bleibe. Mit Erler übernehme zudem eine erfahrene Führungspersönlichkeit die operative Gesamtverantwortung – für die nächste Wachstumsphase sei das „eine hervorragende Konstellation“.

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