14.03.2022

E-Geld-Institut in Österreich: Wer kommt nach Bitpanda?

Die Krypto-Börse Bitpanda hat in Österreich die erste Konzession als E-Geld-Institut erhalten. Das ist ein echtes Novum auf dem österreichischen Kapitalmarkt. Obwohl der Bereich schon länger den Markt begleitet, wird er aber erst jetzt öffentliches Thema. Weitere Unternehmen könnten bald nachziehen.
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© Austin Distel

Mit der Meldung, dass Bitpanda als erstes Unternehmen in Österreich Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut (EMI) anbieten darf, stellt sich für viele die Frage: Was ist eigentlich E-Geld, was ein E-Geld-Institut und was bedeutet die Konzession für Unternehmen in Österreich? Da es diese Richtlinie bereits seit den 2000er-Jahren in Österreich gibt, ist es interessant zu sehen, dass sie erst 2022 zum ersten Mal von einem Unternehmen genutzt wird. Bitpanda könnte jetzt aber den Stein ins Rollen gebracht haben.

Was ist E-Geld?

Bevor man die Eigenschaften eines E-Geld-Instituts versteht, stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei E-Geld eigentlich handelt. Im Wesentlichen lässt sich E-Geld als eine Forderung definieren, die elektronisch gespeichert wird und womit Zahlungsvorgänge durchgeführt werden können. Die zentrale Eigenschaft ist hierbei, dass diese elektronische Forderung auch an Dritte weitergegeben bzw. übertragen werden kann. 

Der Rechtsanwalt Raphael Toman erklärt die Möglichkeit der Übertragung von E-Geld gegenüber Dritten anhand des Beispiels von Gutscheinen: “Du gibst mir einen Gutschein und kannst dafür bestimmte Leistungen beziehen. Ich habe aber auch die Möglichkeit, den Gutschein an eine:n Dritte:n weiterzugeben, der:die den Gutschein dann wiederum bei dir einlösen kann. Bei E-Geld wird das im Hinblick auf die Forderung auf eine elektronische Ebene gehoben.”

Konzession als Zahlungsdienstleister und Konzession als E-Geld-Institut – eine Ergänzung oder ein völlig neues Gebiet?

Um als Unternehmen Zahlungsdienstleistungen durchführen zu dürfen, benötigt man von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine entsprechende Konzession- dasselbe gilt auch für den Fall, wenn ein Unternehmen Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut anbieten möchte. Toman erkennt hier teilweise eine Ergänzung, da man prinzipiell auch mit E-Geld Zahlungsvorgänge auslösen könne. Zum anderen sei aber auch ein wesentlicher Unterschied hervor zu heben.

Als Zahlungsdienstleister dürfe man zwar Zahlungen anstoßen, allerdings ist es einem Unternehmen damit nicht erlaubt, Kundengelder zu halten. Durch das E-Geld-Institut würde sich das ändern. Hier gebe es die Möglichkeit, dass die Kundengelder zeitlich unbegrenzt unmittelbar beim Emittenten bzw. beim Unternehmen selbst vorliegen (können). Diesen Aspekt wertet Toman als klaren Vorteil für Unternehmen.

Österreich bisher kein Vorreiter für E-Geld-Institute

Die E-Geld-Richtlinie existiert in Österreich schon verhältnismäßig lange. Nachdem die erste Richtlinie in den 2000er Jahren in Kraft trat, wurde sie 2010 novelliert. Zudem qualifiziert die FMA die typischen Kryptowährungen nicht als E-Geld. Bis die Richtlinie in Österreich aktiv genutzt wurde, hat es einige Zeit gedauert. Dass es nun doch der Fall ist, erklärt Toman mit der wachsenden Digitalisierung. Schließlich nehmen E-Geld-Zahlungen bzw. elektronische Zahlungen im Moment immer mehr Fahrt auf, was erklären würde, weshalb sich langsam auch größere österreichische Unternehmen wie Bitpanda dafür interessieren.

Da es aber in anderen EU-Staaten wie Malta bereits mehrere E-Geld-Institutionen gebe, würde Raphael Toman Österreich keine Vorreiterrolle zuweisen. Die Tatsache, dass hier erst im Jahr 2022 das erste E-Geld-Institut gemeldet wird, erklärt der Anwalt mit praktischen Gründen. In der EU sei es schließlich relativ einfach, sich in einem Staat eine Konzession zu holen und diese dann EU-weit zu nutzen.

Da man also nicht in jedem einzelnen Land einen Konzessionsprozess durchlaufen müsse, stelle sich für Unternehmen die Frage nach einem Land mit dem nötigen Know-how, dem notwendigen Personal, der angenehmsten Behörde, aber auch nach steuerlich günstigen Konditionen. Bisher seien Unternehmen hierfür also meist in Länder wie Litauen oder Malta gegangen. Die wenigen Erfahrungen der österreichischen FMA in diesem Bereich könnten nun aber aufgeholt werden. “Die FMA möchte es für Unternehmen attraktiver machen, in Österreich zu bleiben und sich diese Lizenz hier im Land zu holen”, meint Toman.

Bitpanda sind in Österreich die ersten mit dieser Konzession

Ein Bewusstsein für das Thema E-Geld war für Unternehmen also schon seit einiger Zeit im Hintergrund existent. “Nachdem dieser Begriff aber so schwer greifbar ist, und es mittlerweile einfach viele Produkte gibt, die auch technologisch in viele verschiedene Richtungen ausgestaltet sind, kann ich mir gut vorstellen, dass man sich jetzt dazu entschieden hat, sich das einfach mal zu holen. Damit umgeht man das Problem, dass die notwendige Konzession fehlt, wenn dann irgendwann in der Zukunft mal ein Produkt in dieser Richtung kommen sollte”, erklärt Toman.

Was man mit einer E-Geld-Konzession tun könnte

Bei diesem Schritt von Bitpanda geht es also nicht darum, dass die FMA die klassischen Kryptowährungen in Zukunft doch noch dem E-Geld-Begriff zuordnen könnten. Vielmehr geht es hier darum, dass man sich für eine Erweiterung der Produktpalette vorbereiten kann. Bitpanda selbst hält sich bei den genauen Plänen noch sehr bedeckt. Toman geht aber davon aus, dass in Österreich bald weitere Unternehmen nachziehen werden. Wenn man in diesem Bereich voll konzessioniert tätig sein und alle möglichen Produktportfolios abdecken möchte, würde man um diesen Schritt nicht umhin kommen. 

Gibt es ein Beispiel, was ein Unternehmen wie Bitpanda mit dieser neu gewonnenen E-Geld-Konzession anstellen könnte? Toman äußert eine Vermutung. Beispielsweise könnte das Scaleup einen eigenen Token ausgeben, welcher als E-Geld klassifiziert werden würde. Dieser könnte dann beispielsweise Ansprüche auf Dienstleistungen, wie Vergünstigungen bzw. Zugang zu Vorteilen, ergeben. Dann wäre Bitpanda selbst unmittelbar Emittent und könne zugleich Leistungen dafür herausgeben. “Aber vielleicht kommen sie auch auf eine ganz andere Idee”, stellt Toman abschließend fest. 

Für sämtliche Branchen relevant

Unternehmen, die digital sind bzw. werden möchten, müssten sich laut Toman früher oder später die Frage stellen, ob sie diese Konzession in Anspruch nehmen möchten. Dabei sei allerdings nicht zu vergessen, dass die E-Geld-Konzession mit einem erheblichen administrativen Aufwand einhergehen würde.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Um Bekanntheit zu erlangen, ist Auffälligkeit durchaus von Nutzen. Beim Grazer Unternehmen Emerald Horizon ist diese Auffälligkeit so etwas wie der rote Faden, der sich durch die Unternehmensstrategie zieht. Denn nicht nur sorgt man mit dem geplanten Produkt – Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Miniatomkraftwerken – für Aufsehen (brutkasten berichtete). Auffällig sind auch Personalbesetzungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer, der seinerseits kürzlich durch eine Alkohol-Eskapade öffentlich negativ auffiel. Und besonders auffällig war natürlich der Börsengang im Juni – brutkasten berichtete.

Österreichs nächstes Unicorn?

Nach diesem ist Emerald Horizon aktuell übrigens an der Börse mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet. Darüber, ob das Grazer Unternehmen nun Österreichs nächstes Unicorn ist, lässt sich dennoch streiten, nachdem die Bewertung auf vergleichsweise wenigen Trades basiert. Der Börsengang war nämlich nur ein Listing und kein IPO (Initial Public Offering). Es wurden also keine Aktien emittiert, was üblicherweise zu einer breiteren Bewertung durch den Markt führt.

Gründer Florian Wagner will selbst investieren

Statt Kapital von außen aufzunehmen, fiel Gründer und CEO Florian Wagner Ende Juni mit einer anderen Ankündigung auf: Er selbst werde 20 Millionen Euro in vier Tranchen zu je fünf Millionen Euro über einen Zwei-Jahres-Zeitraum in Emerald Horizon investieren. Er behielt sich dabei vor, dass Co-Founder Philipp Pölzl und Investor Carl Page als Co-Investoren je einen Teil der Tranchen übernehmen könnten.

Und woher kommen diese durchaus substanziellen Eigenmittel? Wagner und Pölzl betreiben mit Qbasis Invest seit mehr als 20 Jahren ein Finanzunternehmen, das laut öffentlich einsehbaren Angaben im Vorjahr aber nur rund 40.000 Euro Gewinn abwarf.

Privatdarlehen für Verpfändung von 75.000 Aktien

Mehr Aufschluss gibt wohl eine auffällige Ad-hoc-Meldung (für börsennotierte Unternehmen verpflichtende Mitteilung) von Emerald Horizon von gestern, die heute durch eine erklärende Aussendung des Unternehmens ergänzt wurde: Gründer Wagner nimmt privat ein sogenanntes Lombarddarlehen auf. Bei so einem werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Im konkreten Fall verpfändet der Unternehmer 75.000 eigene Aktien „aus seinem Altbestand“. Diese haben aktuell einen Börsenwert von rund 76 Millionen Euro. Die bewilligte Kreditsumme liegt bei derartigen Darlehen üblicherweise erheblich unter dem Marktwert der beliehenen Wertpapiere.

„Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets“

„Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets. Entsprechend den kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit über weitere Aktivitäten informieren“, heißt es dazu von Emerald Horizon. Die Mittel sollen demnach „primär direkt und indirekt zur Kommerzialisierung von DUALstorePLUS aber auch zur beschleunigten technischen Umsetzung und industriellen Überführung des ADES/SMRX-Programms verwendet werden“. DUALstorePLUS ist die Energiespeicher-Technologie, mit der Emerald Horizon bereits am Markt ist. ADES ist der Markenname der geplanten Kleinreaktoren.

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