28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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Podero-Gründerduo Moritz Schrader (l.) und Chris Bernkopf (r.) © Podero

Anfang 2025 schloss das Wiener Startup Podero eine überzeichnete Seed-Runde über 5,5 Millionen Euro ab (brutkasten berichtete). Heuer folgte Ex-N26-Manager Christian Strobl als CCO, um das Wachstum voranzutreiben. Nun vermeldet man eine Kooperation mit dem Kärntner Energieversorger Kelag.

Podero entwickelt eine B2B-Software, die Energieversorgern helfen soll, die Kosten für flexible Verbrauchsgeräte zu senken – mit dem Ziel einer Win-Win-Situation für Anbieter und Verbraucher:innen zugleich. CEO Chris Bernkopf, der das Startup gemeinsam mit Moritz Schrader gegründet hat, beschrieb im April das Prinzip im brutkasten-Talk so: „Wir verbinden uns mit Wärmepumpen, Elektro-Autos, Batterien, also allen großen Geräten im Haushalt und wir steuern diese dann nach dem Strommarkt.“ Dadurch könne Podero Prognosen und Handlungsempfehlungen liefern, die es Energieversorgern ermöglichen, „ihre gebündelte Leistung auf den Energiemärkten zu handeln.“

Podero mit neuem Energieprodukt

Wie es heute mitteilt, brachte das Startup bereits Ende Mai das Energieprodukt „Kelag Smart Charging“ für Endkundinnen und Endkunden (allerdings nur im Energietarif „Kelag Strom Pro“) auf den Markt. Der Service steuert das Laden von Elektrofahrzeugen automatisch in jene Stunden, in denen die Day-Ahead-Preise an der Strombörse EPEX besonders niedrig sind, heißt es per Aussendung. Dabei werden sowohl die gewünschte Abfahrtszeit als auch der angestrebte Ladezustand berücksichtigt. Zusätzliche Hardware sei dafür nicht notwendig.

„Mit Kelag haben wir einen Partner gefunden, der die Anforderungen an ein modernes Energieprodukt sehr genau versteht – und der Beweis dafür steht: ein fertiges Produkt, weniger als einen Monat nach Projektstart. Gemeinsam ermöglichen wir es österreichischen Endkunden schon heute, die Energieprodukte der Zukunft zu erleben“, sagt Bernkopf.

Österreichweiter Rollout bis Ende Juni

Während die technische Plattform vom Wiener Software-Unternehmen bereitgestellt wird, erfolgt die Anmeldung über das Kundenportal der Kelag und führt direkt in eine App, in der Nutzerinnen und Nutzer ihr Elektroauto sowie weitere Geräte wie etwa Wechselrichter innerhalb weniger Minuten verbinden können sollen.

Für Haushalte mit Photovoltaikanlage und Smart Meter ist ein Home Energy Management integriert: Das Elektroauto wird bevorzugt mit selbst erzeugtem PV-Überschuss geladen, bevor Strom aus dem Netz bezogen wird. Das Angebot ist derzeit im Netzgebiet der KNG-Kärnten Netz GmbH verfügbar. Eine Ausweitung auf ganz Österreich ist bis Ende Juni 2026 geplant.

„Intelligentes Smart Charging in Kooperation mit Podero unterstützt unsere Kundinnen und Kunden im dynamischen Tarif ‚Kelag Strom Pro‘ dabei, ihr Elektrofahrzeug gezielt dann zu laden, wenn Strom an den Börsen besonders günstig ist“, sagt Alexander Jordan, Vertriebsleiter, Kelag. „Das spart bares Geld und zeigt die Möglichkeiten, die E‐Mobilität als integrierter Baustein des Energiesystems bereits heute bietet.“

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