28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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Alice Hristov (Mitte) bei der Preisverleihung des Bundeswettbewerbs Jugend Innovativ 2026
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Über zehn Millionen Menschen weltweit leiden an Parkinson. Das Kernsymptom Tremor, ein unkontrolliertes Zittern, wird bisher fast ausschließlich punktuell bei Arztterminen erfasst. „Der Arzt ist komplett auf die subjektive Einschätzung vom Patienten angewiesen“, erklärt Entwicklerin Alice Hristov im brutkasten-Gespräch. Weil verfälschte Momentaufnahmen oft zu ungenauen Medikationen führen, möchte die Wiener HTL-Schülerin diese Datenlücke mit TremoCup schließen.

TremoCup Prototyp @ Alice Hristov

Diskrete Messung beim Trinken

TremoCup ist ein kompaktes Sensormodul, das auf die Unterseite einer handelsüblichen Tasse montiert wird. Während der Nutzung misst das System die Bewegungen im Alltag. Ein integrierter Bandpassfilter lässt dabei nur Frequenzen zwischen 4 und 12 Hertz durch, um gezielt den Tremor zu erfassen und andere Alltagsbewegungen verlässlich auszublenden. „So ähnlich wie bei Noise-cancelling“, zieht Alice den technischen Vergleich.

Die Daten werden per Bluetooth an eine selbst entwickelte Smartphone-App übermittelt, die Verlaufsgrafiken anzeigt und PDF-Berichte für das Arztgespräch generiert. Aus Datenschutzgründen verbleiben alle Daten lokal und symmetrisch verschlüsselt auf dem Endgerät. In einer bereits durchgeführten Befragung von 20 Pflegeheimbewohnerinnen gaben 75 Prozent an, dass ihnen dieser lokale Datenschutz besonders wichtig sei.

Vom Freizeitprojekt auf die internationale Bühne

Die Entwicklung des Systems begann als Freizeitprojekt neben dem Unterricht an der HTBLVA Spengergasse, die in der Vergangenheit schon mehrmals beeindruckende Schüler:innen-Projekte hervorgebracht hat. „Wenn ich lange gesessen bin und es am Ende nach dem Testen funktioniert, das war der größte Erfolg für mich“, so Hristov über die intensive Entwicklungsphase.

Der Aufwand hat sich ausgezahlt: Beim diesjährigen Bundeswettbewerb Jugend Innovativ holte TremoCup den 1. Preis in der Kategorie „ICT & Digital“, der mit 2.500 Euro dotiert ist. Das Preisgeld soll direkt in das Projekt zurückfließen: „Das wird wieder reinvestiert in TremoCup. Patente sind nicht billig, falls ich ein Patent bekomme.“

Regulatorische Prüfung und Markteintritt

Als nächste Schritte sind eine klinische Validierung in neurologischen Praxen sowie Förderanträge bei AWS und FFG geplant. Zudem steht die finale regulatorische Einordnung an. Aktuell wird das System vorläufig als Klasse-I-Medizinprodukt eingestuft.

Der angedachte Verkaufspreis soll zwischen 80 und 150 Euro pro Einheit liegen. Im September 2026 wird Hristov ihr Projekt zudem beim 37. European Union Contest for Young Scientists (EUCYS) in Kiel präsentieren.

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