04.05.2020

Dunkelziffer- und Antikörpertest-Ergebnisse: Herdenimmunität als „Illusion“

Heute wurden die Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Stichproben- und Antikörpertests in Österreich präsentiert. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann ging bei der Präsentation auch auf eine mögliche zweite Coronavirus-Welle ein.
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Heinz Faßmann zu Corona - Coroanvirus-Antikörpertest- und Dunkelziffer-Studie - Herdenimmunität als Illusion
(c) BKA / Andy Wenzel - Wissenschaftsminister Heinz Faßmann kündigt das "Austrian Micro Data Center" an.

2800 Personen wurden zu Teilnahme eingeladen. 1432 Personen in ganz Österreich konnten zwischen 21. und 24. April dann tatsächlich auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Eine dieser Personen war infiziert. Das kam bei der zweiten (repräsentativen) Prävalenz-Studie („Dunkelziffer-Studie“) für Österreich heraus, die unter Federführung von Statistik Austria durchgeführt wurde. „Diese eine Person hat die Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein, übrigens selbst als unwahrscheinlich angesehen. Sie hatte bloß eine verstopfte Nase“, erklärt Matea Paškvan von Statistik Austria bei einer Pressenkonferenz mit Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Bei dieser wurden neben den Ergebnissen der Stichprobentests auch jene des zweiten Antikörpertest-Durchgangs präsentiert.

+++ Coronavirus in Österreich: News, Daten und Hintergründe +++

Dunkelziffer bis zu drei Mal so hoch, wie bekannter Wert

Die eine infizierte Person ergibt in der (gewichteten) Hochrechnung eine Infektionsrate von etwa 0,05 Prozent in der Gesamtbevölkerung – rund 3400 Personen. Diese Einschätzung sei aber mit großer Vorsicht zu genießen, räumt Minister Faßmann ein. Eine bessere Aussage könne man damit zur Obergrenze des Konfidenzintervals treffen, also zu jenem Wert, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent höchstens in der Gesamtbevölkerung vorliegt. Diese betrage etwa 0,15 Prozent – ca. 11.000 Personen (Anm. am letzten Studien-Tag, 24.4. betrug die offizielle Erkrankten-Zahl rund 2600 – die Dunkelziffer könnte also bis zu ca. drei Mal so hoch liegen, wie der bekannte Wert). „Das ist ein deutlicher Rückgang zur SORA-Studie drei Wochen davor (Anm. Obergrenze: 67.400), der sich ja auch in den offiziellen Zahlen widerspiegelt“, so Faßmann. „Das zeigt deutlich, dass die offiziellen Messungen valide sind und trotz einer tendenziellen Unterschätzung die Realität abbilden. Die Fakten und Tendenzen passen gut zusammen“.

Antikörpertests für „experimentelle Validierungsstudie“

Ganz anders, nämlich nicht repräsentativ, ging man bei der zweiten Antikörpertest-Studie vor. Bei dieser „experimentellen Validierungsstudie für Antikörpertests“ sei es primär darum gegangen, die vorhanden Testmöglichkeiten zu untersuchen, erklärt Virologin Elisabeth Puchhammer von der MedUni Wien. Für die Studie wurden in neun politischen Bezirken jeweils jene drei Gemeinden mit der höchsten relativen Infektionsrate ausgewählt – also ausschließlich „Hotspot“-Gemeinden. Ischgl sei nicht dabei gewesen, da es sich zu dem Zeitpunkt noch unter Quarantäne befand, ergänzt Minister Faßmann.

Faßmann zu Herdenimmunität: „Illusion“

Demnach liege der Anteil an Personen in den Hotspot-Gemeinden, bei denen Coronavirus-Antikörper nachgewiesen werden konnten, bei 4,6 Prozent. Auch aus diesen nicht repräsentativen Ergebnissen leitet der Wissenschaftsminister eine allgemeine Erkenntnis ab: „Wenn selbst in den am stärksten betroffen Gemeinden die Zahl so niedrig ist, ist klar: Die Vorstellung, dass das Virus unbemerkt die Bevölkerung erfasst und dort eine hohe Immunisierung hervorruft scheint eine Illusion zu sein“. Eine zweite Coronavirus-Welle könne ob der fehlenden Herdenimmunität stattfinden, sie werde nicht automatisch gebremst.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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