16.06.2021

Dtl.: Neue Steuerregeln für (Startup)-Mitarbeiterbeteiligungen – Ö unter Zugzwang

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Startups in Deutschland aufgrund steuerlicher Verbesserungen künftig attraktiver. Warum in Österreich deshalb akuter Handlungsbedarf besteht, beleuchten die Experten von Ecovis im Gastkommentar.
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Mitarbeiterbeteiligung
© Adobe Stock/Studio Romantic

In Deutschland wurde die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen reformiert. Damit für Österreich kein Standortnachteil entsteht, muss nun auch hierzulande rasch gehandelt werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Aspekte der Änderungen sowie die Gründe für den Call for Action in der Alpenrepublik zusammengefasst.

1. Das steuerliche Dilemma mit Mitarbeiterbeteiligungen

Unabhängig davon, ob der Beteiligungserwerb mittels Anteilsabtretung oder Kapitalerhöhung erfolgt, kann es aufgrund einer verbilligten oder unentgeltlichen Anteilsgewährung bei den Begünstigten, die Dienstnehmer sind, zu einem geldwerten Vorteil (Verkehrswert der gewährten Anteile abzüglich eines allfälligen Kaufpreises) in der Form eines steuerpflichtigen Sachbezuges kommen.

Das bedeutet, dass im Zeitpunkt der Anteilsgewährung ohne Cash-Zufluss unter Umständen hohe Steuerbeträge und Lohnabgaben abgeführt werden müssten, obwohl Beteiligungen an Startups zu diesem Zeitpunkt oftmals einem entsprechenden Werthaltigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Dazu kommt, dass oft weder das Startup noch der Begünstigte über die notwendige Liquidität verfügen, um die entsprechenden Abgaben zu bezahlen (man spricht in diesen Fällen auch von „dry income“).

Im schlimmsten Fall wird im Zeitpunkt der Anteilsgewähr von einem geldwerten Vorteil ausgegangen, letztendlich schafft das Startup aber den Durchbruch nicht, sodass der erhoffte Liquiditätszufluss nicht eintritt. Den Mitarbeiter würde somit ein doppeltes Risiko treffen: einerseits eine Vorabbesteuerung ohne Cash-Zufluss und andererseits ein zu niedriger Cash-Zufluss im Hinblick auf den ursprünglich besteuerten geldwerten Vorteil.

Völlig ausgeklammert wird dabei auch noch die Bewertungsproblematik von Startups. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (z.B. Liquidation des Startups) und dem Totalverlust. Im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen tragen die Begünstigten eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes eines Startups daher ein wesentlich höheres Risiko hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung. Anhand dieser Bandbreite zeigt sich, dass die Wertfindung der Komponente für die Chance auf eine künftige Wertsteigerung zum Zeitpunkt der Anteilsgewährung mitunter schwierig sein kann und zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung führen kann. Zumal das Finanzamt den Fall erst später prüft und dann die tatsächliche Entwicklung kennt und unterstellt, dass diese Entwicklung damals schon absehbar war.

2. Neue attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland

Höhere Steuerfreibeträge und zwölf Jahre Steuerpause

Ab 1.7.2021 gibt es steuerliche Erleichterungen, die gerade für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv sind. Der jährliche Freibetrag für die Übernahme von Firmenanteilen durch Mitarbeiter steigt von 360 Euro auf 1.440 Euro. Der übersteigende geldwerte Vorteil aus der Mitarbeiterbeteiligung bleibt zunächst zeitlich befristet steuerfrei, d.h. der geldwerte Vorteil wird zwar im Zuge der unentgeltlichen bzw. verbilligten Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung ermittelt, die Lohnsteuer wird jedoch noch nicht erhoben. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen unterfallen keiner vorteilhaften Behandlung außer die Beitragsbemessungsgrenzen werden überschritten. Begünstigt werden ausschließlich Vermögensbeteiligungen iSd § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l und Abs. 2 bis 5 des 5. dVermBG, darunter fallen Aktien, GmbH-Beteiligungen, gewissen Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und stille Beteiligungen.

Von dieser Neuregelung profitieren aber nur junge KMUs. Unter jungen KMUs versteht der deutsche Gesetzgeber Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Unternehmensgründung liegt nicht mehr als zwölf Jahre zurück
  • die EU-Kriterien für KMUs werden erfüllt (Vollzeitbeschäftigte < 250 und Jahresumsatz ≤ EUR 50 Mio bzw Jahresbilanzsumme ≤ EUR 43 Mio)

Die Vorteile werden ferner nur dann gewährt, sofern die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.

Ab wann die Steuer zuschlägt

Die Besteuerung wird in folgenden Fällen nachgeholt:

  • nach dem Verstreichen von 12 Jahren seit der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung oder
  • der Mitarbeiter überträgt oder verschenkt seine Beteiligung ganz oder teilweise oder
  • die Gesellschaft wird liquidiert oder
  • die Vermögensbeteiligung wird in ein Betriebsvermögen eingelegt, oder
  • der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen (in diesem Fall gibt es aber eine äußerst attraktive Ausnahme: Übernimmt der Arbeitgeber die bisher nicht festgesetzte Lohnsteuer zum Ende des Arbeitsverhältnisses, dann führt dies zu keinem weiteren geldwerten Vorteil, welcher normalerweise bei Nettolohnvereinbarungen entsteht)

Hinweis: Findet ein Betriebsübergang iSd § 613a dBGB statt, so fällt dies nicht unter eine schädliche Maßnahme, die eine Besteuerung bewirkt.

Weitere Vorteile

Durch § 19a Abs. 1 dEStG-E wird eine etwaige Festsetzungsverjähung und damit auch die Stundungszinsen vermieden.

Daneben gibt es eine maßgebliche Begünstigung hinsichtlich einer möglichen negativen Wertentwicklung: Ist der gemeine Wert der Beteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des Mitarbeiters im Zeitpunkt der vorzunehmenden Besteuerung unter den ursprünglich nicht besteuerten geldwerten Vorteil gesunken, so unterliegt nur der (dann geringere) gemeine Wert der Beteiligung im Besteuerungszeitpunkt abzüglich einer geleisteten Zuzahlung der Besteuerung. Diese lohnsteuermindernde Wirkung entfällt nur dann, wenn die Wertminderung der Vermögensbeteiligung nicht auf eine betriebliche Maßnahme zurückzuführen ist oder diese auf einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme (insbesondere Ausschüttung oder Einlagerückgewähr) beruht. Kursgewinne unterliegen nur hinsichtlich des § 32d Abs. 1 dEStG bzw. des Teileinkünfteverfahrens der Besteuerung.

Ein weiteres Zuckerl hat der deutsche Gesetzgeber eingebaut: Halten Mitarbeiter die Mitarbeiterbeteiligung mindestens 3 Jahre, dann kommen Mitarbeiter mit Beteiligungen in den Genuss einer Fünftel-Regelung. Nur ein Fünftel des geldwerten Vorteils wirkt sich auf den progressiven Steuersatz aus. Somit profitieren die Mitarbeiter von einem günstigeren Steuersatz.

3. Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich – es gibt Handlungsbedarf („Call for Action“)

Unsere deutschen Nachbarn sind jetzt wirklich ordentlich „vorgeprescht“, nicht alle Themen wurden dabei angegangen (das schwierige Bewertungsthema bleibt), durch die Möglichkeit der Steuerstundung (max. 12 Jahre) und der begünstigten Besteuerung (Behaltedauer von 3 Jahren vorausgesetzt) wurde die Wichtigkeit dieses Themas für die Startup-Welt aber in Deutschland erkannt.

Auch die Möglichkeit, allfälliger Wertreduzierungen in den Folgejahren steuerlich berücksichtigen zu können, klingt vielversprechend.

Vor diesem Hintergrund führt eine Schlechterstellung von Startups und deren Mitarbeitern im Vergleich zu unmittelbar angrenzenden Nachbarländern wie Deutschland zu einem nicht gerechtfertigten Standortnachteil für Österreich. Nachdem der österreichische Gesetzgeber bislang noch nicht aktiv geworden ist, besteht ein dringender Handlungsbedarf, um derartige Standortnachteile zu vermeiden.

Dieser Gastbeitag wurde von David Gloser und Christoph Puchner, beide Partner bei Ecovis Austria sowie Martin Liepert und Carmen Hartlaub, beide Ecovis München. ECOVIS Austria & Deutschland betreuen zahlreiche Startups und verfügen über langjährige Erfahrung in der Startup-Beratung.

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10 Jahre Fuckup Nights - Dejan Stojanovic vor der
Dejan Stojanovic vor der "Wall of Champions" | (c) wolf&woodpecker

“Werden Menschen wirklich freiwillig über ihre größten Misserfolge sprechen? Und noch wichtiger: Werden andere zuhören wollen?” – die Fragen habe er sich gestellt, bevor er vor zehn Jahren in Österreich mit dem Format Fuckup Nights startete, sagt Dejan Stojanovic. Zum Jubiläum ist klar: Ja, es funktioniert. Schon eine ganze Dekade.

64 Fuckup Nights seit 2014

“Die letzten zehn Jahre haben mir gezeigt, dass echte Veränderung dort beginnt, wo wir uns trauen, unsere Fehler anzunehmen und darüber zu sprechen – egal ob als Einzelperson, in einem Team oder in einer Organisation”, sagt der Fuckup-Nights-Initiator. “Es war erstaunlich zu sehen, wie das Teilen von Misserfolgen Brücken zwischen Menschen baut und eine Gemeinschaft schafft, die auf Vertrauen basiert.”

(c) wolf&woodpecker

64 Fuckup Nights hat es seit dem Start gegeben. “Über 360 mutige Menschen, die ihre tiefsten Fehler und größten Erkenntnisse mit uns geteilt haben. Mehr als 25.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereit waren, zuzuhören, zu lernen, zu lachen – und manchmal auch ein bisschen zu weinen”, resümiert Stojanovic.

“Was mich wirklich erfüllt, ist nicht in Zahlen zu fassen”

Doch diese Zahlen seien nicht alles. “Was mich wirklich erfüllt, ist nicht in Zahlen zu fassen”, meint der Fuckup-Nights-Initiator. “Es ist das Gefühl, wenn jemand nach einer Fuckup Night auf mich zukommt und sagt: ‘Danke. Diese Geschichte hat mich inspiriert, es noch einmal zu versuchen.’ Es ist das Lächeln der Speaker, die die Bühne verlassen und zum ersten Mal merken, dass ihre größten Fehler vielleicht ihr größtes Geschenk waren. Es ist die unbändige Energie, die in einem Raum spürbar wird, wenn Menschen erkennen, dass sie mit ihren Ängsten und ihrem Scheitern nicht allein sind.”

Denn das Scheitern sei ein unverzichtbarer Bestandteil von Wachstum und Innovation. “Viele unserer Speaker:innen haben das bestätigt, indem sie erzählt haben, wie ihre größten Rückschläge letztlich zu ihren größten Erfolgen geführt haben. Diese Erkenntnis, dass Fehler ein Sprungbrett und keine Sackgasse sind, treibt mich heute mehr an, als je zuvor”, so der Initiator.

Zu viele Highlights

Und was waren seine größten Highlights in der Zeit? “Es gab unzählige bewegende Momente, sodass es schwerfällt, einzelne auszuwählen, ohne den vielen großartigen Speaker:innen nicht gerecht zu werden. Was ich jedoch über die Jahre deutlich gemerkt habe: Die Auswahl der Speaker hat immer mehr an Tiefe gewonnen, und meine Speaker-Coachings sind heute persönlicher, noch authentischer und intensiver”, so Stojanovic. Ein bewegender Moment sei es gewesen, die “Wall der Champions”, eine Fotowand mit über 180 Speaker:innen der Fuckup Nights, aufzustellen.

10 Jahre Fuckup Nights
(c) wolf&woodpecker

Herausforderungen auf für Stojanovic und Fuckup-Nights-Team

Herausforderungen zu bewältigen hatten übrigens nicht nur die Auftretenden, sondern auch Stojanovic und sein Team selbst, wie er erzählt: “Die letzten zehn Jahre haben uns auch auf die Probe gestellt. Es gab schwierige Momente, in denen wir gegen unfaire Attacken ankämpfen mussten – Angriffe von außen, die uns auf die Probe gestellt haben, und Enttäuschungen von Menschen, die wir einst Partner nannten.” Manchmal habe es sich angefühlt, als würde man “gegen ignorante Windmühlen kämpfen”.

Letztlich sei das Wichtigste: “All das funktioniert nur, wenn man mit Integrität handelt und konsequent seiner Mission treu bleibt – auch wenn es schwierig wird. Die Herausforderungen, denen ich begegnet bin, haben mir gezeigt, dass es sich lohnt, für das einzustehen, woran man glaubt.”

Pläne für die kommenden 10 Jahre

Auch für die nächsten zehn Jahre hat Stojanovic Pläne. “Die nächsten Jahre werden mutiger, größer und – hoffentlich – noch wirkungsvoller”, meint er. “Ich möchte und werde eine Welt mitgestalten, in der Scheitern als notwendiger Teil des Wachstums angesehen wird, nicht als etwas, das vermieden werden muss”, so der Fuckup Nights-Initiator. Die Mission bleibe dieselbe: “Scheitern enttabuisieren, Lernen zelebrieren und gemeinsam wachsen”.

Zu diesem Ziel soll es neue Formate geben, man wolle ein engagiertes Team aufbauen und man wolle noch stärker in Unternehmen und Organisationen “eine echte Kultur des Lernens und Wachsens verankern”. Der “Anker” soll dabei das Failure Institute als “zentrale Plattform für Austausch, Weiterbildung und Forschung” bleiben. “Langfristig möchte ich auch ein starkes Team hinter den Fuckup Nights aufbauen und ein Advisory Board aus Vordenker:innen und Innovator:innen etablieren, die uns dabei helfen, unsere Vision strategisch zu verwirklichen.”, so Stojanovic, “Für mich ist klar: Wir stehen erst am Anfang.”

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