17.04.2018

Die DSGVO umsetzen – ein Ratgeber für Startups & KMU aus Österreich

Mit 25.Mai 2018 müssen Unternehmen konform zur Datenschutz-Grundverordnung arbeiten. Wir bringen einen Ratgeber zur sauberen Umsetzung.
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DSGVO-Umsetzung
(c) Marko Kovic: (vlnr.) Markus Costabiei (Akarion), Richard Lutschounig (Paybon), Dejan Jovicevic (derbrutkasten), Arthur Stadler (Stadler Völkel Rechtsanwälte) und Benedikt Aichinger (swync) beim Brutkasten Meetup #3 am Podium.

In rund fünf Wochen wird die Übergangsfrist seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung vor zwei Jahren enden und Unternehmen drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres jährlichen Gesamtumsatzes, wenn sie den Richtlinien der DSGVO nicht folgen. Insgesamt zielt die neue Rechtsverordnung darauf ab, die „Grundrechte des Bürgers auf Privatsphäre zu schützen und auszubauen“, so Benedikt Aichinger von Swync, einer App, die für Unternehmen die Datenschutzerklärung anpasst und ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt. Weil in den Unternehmen häufig Unsicherheit herrscht, was das in der Praxis bedeutet, stellen wir hier einen Ratgeber bereit, um sich dem Thema DSGVO-Umsetzung als Startup oder KMU zu stellen.

+++ Brutkasten Meetup #3: Die DSGVO zwischen reeller Gefahr und “Panikmache” +++

Die Tipps im Ratgeber dienen dabei Startups und Unternehmen, die nicht direkt mit ihren Daten Geld verdienen, sondern sich in den Themenfeldern HR / Mitarbeiterdaten, Analytics und Trackingtools, bei Löschungs- und Auskunftsanfragen durch Kunden und in ihrer Dokumentationspflicht absichern möchten.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion beim Brutkasten Meetup in der vergangenen Woche weist Richard Loutschounig von Paybon darauf hin, dass die DSGVO auch Chance für Marketing & Sales sein kann. So sei die hauseigene Lösung zur Verteilung von Essensgutscheinen im Unternehmen bereits DSGVO-konform. Etwas, das Kunden nicht nur wohlwollend wahrgenommen haben, sondern auch aktiv nachgefragt hätten.

Dateninventur, Relevanzprüfung & Zweckwidmung

Der erste Schritt in der DSGVO-Umsetzung ist dabei die Dateninventur. Relevant sind im Sinne der DSGVO alle personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen erhebt oder in jeglicher Form erhoben hat und damit bei sich lagert, egal ob auf Datenträgern, mittels externen Dienstleistern oder in Aktenordnern.

Personenbezogene Daten umfassen dabei alles, was sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Neben Daten aus Tracking- und Analytics-Tools oder Kaufvorgängen im Online Shop bzw. Ladengeschäft vor Ort, betrifft das auch Videoaufnahmen, IP-Adressen – so sie nicht anonymisiert vorliegen – oder eben Mitarbeiterdaten und Datenübertragung zwischen dem Unternehmen und Dienstleistern. Leicht vergessen wird dabei das Thema Gewinnspiele.

Unternehmen sollten deshalb unbedingt einen offiziellen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich mit dem Thema ausgiebig befasst. Im ersten Schritt heißt das, zu erheben, welche Daten im Unternehmen wozu vorliegen und sie einer Relevanzprüfung zu unterziehen. Was man an Daten nicht (mehr) braucht, kann man unmittelbar löschen. Hilfreich sind dabei als Basis Checklisten, wie die von der Wirtschaftskammer Österreich. Rechtsanwalt Dr. Arthur Stadler von der Kanzlei Stadler Völkel schlägt vor, sich für die Dateninventur im Unternehmen folgende Fragen zu stellen:

  • Welche Daten aus welchen Datenquellen werden erhoben?
  • Was wird mit den erhobenen Daten gemacht?
  • Wozu werden sie gebraucht?
  • Wie werden sie aufbewahrt?
  • Wer arbeitet mit ihnen oder hat Zugriff auf sie?

Mit Antworten auf diesen Fragen, und allen Datenquellen sowie Dienstleisterdaten als Basis, kann man im nächsten Schritt die notwendigen Dokumente für die DSGVO aufbereiten.

Notwendige Dokumente für die DSGVO

Startups und Unternehmen, die mit Daten nicht direkt Geld verdienen, sondern sie zum Verkauf erheben sowie im Kontext von Mitarbeiterdaten verarbeiten, müssen verschiedene Dokumente erstellen bzw. anpassen.

Anpassung von Datenschutzerklärung & AGBs

Hier muss festgehalten werden, wozu welche Daten erhoben und aufbewahrt werden. Das betrifft Tracking-Daten wie aus Google Analytics als auch Transaktionsdaten im Online Shop. Rein steuerrechtlich muss man Transaktionsdaten sieben Jahre lang aufbewahren, erinnert Richard Lutschounig. Die App Swync unterstützt Unternehmen hierbei mit einem Fragenkatalog, auf dessen Basis man eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung automatisch erstellen kann.

Verarbeitungsverzeichnis

Im Verarbeitungsverzeichnis wird festgehalten, welche Daten wozu erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat oder an wen sie weitergeleitet werden und welche Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dafür festgelegt worden sind. Es finden sich Mustervorlagen dazu unter anderem bei der WKO. Auch hier unterstützt die App Swync Unternehmen bei der automatischen Erstellung.

Folgenabschätzung & Data Breach Notification

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist dann zu erstellen, wenn sensible Personendaten verarbeitet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um GPS-Daten, Bankdaten, Ausweisdokumente, im Falle einer Videoüberwachung oder wenn man Kundendaten zum Profiling für personalisierte Werbung nutzt.

Auch hier gibt es Ausnahmen für Startups und kleinere Unternehmen im Sinne des „berechtigten Interesses“ bei z.B. Kaufvorgängen. Für Startups empfiehlt sich hier Relevanzprüfung, falls solche sensiblen Personendaten erhoben werden. „Ist es nicht besser, weniger Daten zu erheben?“, wirft dazu Richard Lutschounig als Frage in den Raum.

Startups sind ansonsten gut beraten, sich bei diesem Thema Beratung zu holen, genau wie für den Fall eines Datenverlusts und der Data Breach Notification. Im Fall eines Datenverlusts muss außerdem eine Meldung an die österreichische Datenschutzbehörde erfolgen.

Tracking-Tools, Dienstleister und Auftragsdatenverarbeitung

Startups und Händler setzen in vielen Fällen bei der Datenverarbeitung auf externe Software und Tools wie beispielsweise Google Analytics zum Besuchertracking oder Zahlungsdienstleister im Online Shop.

Für Unternehmen und ihre DSGVO-Umsetzung heißt das, bei diesen Dienstleistern nachzuhaken und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu unterschreiben, so dass die Verantwortung beim Dienstleister liegt, sich bei Problemen zu melden und um DSGVO-Konformität der eigenen Software zu kümmern. Dienstleister wie Google kümmern sich hierum bereits und versenden Mails mit Anweisungen, worauf man im Sinne der DSGVO achten muss.

Löschungs- & Auskunftsanfragen und der Notfallplan

Warnungen gibt es beim Thema DSGVO immer wieder vor Löschungsanfragen durch Nutzer oder Kunden. Dem Privatnutzer steht es frei, sich ab 25.Mai jederzeit an ein Unternehmen zu wenden und um Datenauskunft, -herausgabe und -löschung zu bitten.

Unternehmen müssen also Zugriff auf Nutzerdaten haben und einen Prozess entwerfen, um solche Anfragen bei Bedarf schnell bearbeiten zu können. Das gilt auch für Rechnungen mit Personendaten oder Kontaktformulare und Newsletter auf der Homepage. Es ist genauso notwendig, einen Notfallplan vorzubereiten, sollte es zu Datenpannen kommen. Die DSGVO ist somit eine gute Gelegenheit, die eigene IT Security auf den neuesten Stand zu bringen.

Softwarelösungen für die DSGVO und Mitarbeiterdaten

Besonders wichtig für junge Unternehmen ist die interne DSGVO-Konformität, wenn es um Mitarbeiterdaten geht. Auch hier muss erfasst werden, welche Daten wozu erhoben werden, wie sie aufbewahrt werden und wer Zugriff auf sie hat. Akarion-Gründer Markus Costabiei weist auf die interne Zirkulation von Mitarbeiterdaten zwischen Personalabteilung, Lohnbüro, ggf. Betriebsarzt und Kantine hin.

Mit Akarion entwickelt Costabiei eine umfassende Softwarelösung zur DSGVO-Umsetzung auf Basis der Blockchain. Die Software erhebt und steuert Datenüberwachung, -verarbeitung und -kontrolle im Unternehmen und bietet eine Administrationsoberfläche an, um auch bei Auskunfts- & Löschungsanfragen durch Kunden & Nutzer gewappnet zu sein. Aufgrund der Brisanz des Themas arbeiten weitere Unternehmen an ähnlichen Software-Lösungen, um DSGVO-konform zu arbeiten.

DSGVO-Umsetzung als Chance

Insgesamt ist die DSGVO eine Chance für Startups und KMUs, sich für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und die eigenen Datenbestände aufzuräumen. Die genannten Punkte in unserem DSGVO-Ratgeber decken die wichtigsten Anforderungen ab. Tools, Softwarelösungen und Kanzleien unterstützen in kritischen Fällen.

⇒ Akarion

⇒ Paybon

⇒ Stadler Völkel Rechtsanwälte

⇒ Swync

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V.l.n.r.: Peter Llewellyn-Davies (Präsident BIOTECH AUSTRIA), Lejla Pock (CEO Human.technology Styria), Marcus Hofer (CEO Standortagentur Tirol) © BIOTECH AUSTRIA

Rund 250 Teilnehmer:innen aus zwölf Ländern, zwei Tage in Innsbruck, ein Motto: „Start up, Scale up, Step up!“ Mit vielen neuen Kontakten und einem guten Gefühl bin ich nach Hause gefahren und mit einer offenen Frage: Die österreichische Biotech-Branche ist so gut vernetzt wie nie, aber woher kommt  künftig das Geld, damit aus exzellenter Forschung Unternehmen werden, die in Europa groß werden?

Am Wissen fehlt es nicht. Ob Europa in der Biotechnologie mitspielt, entscheidet sich an der Finanzierung der Wachstumsphase.

Europa zwischen den USA, Golfstaaten und China

Der Schwerpunkt des Summits lag auf dem Scaleup, also auf dem Schritt vom Startup zum international wachsenden Unternehmen.

Ein Bild für die Zukunft der Pharmatrends zeichnete Claudio Albrecht, ehemaliger CEO der Stada AG. Er sprach darüber, wie Geopolitik, neue Technologien und sich wandelnde Gesundheitssysteme die Pharmaindustrie bis 2035 prägen könnten. Besonders hervorgehoben hat er dabei die Transformation Chinas von einer Service-Industrie zu einem Innovationsmotor sowie die Dynamik in den Golfstaaten. Europa widmete er keine eigene Folie in seiner Präsentation, was vom Publikum hinterfragt wurde. Es wirft die Frage auf, welchen Stellenwert Europa künftig im globalen Wettbewerb überhaupt noch spielen wird.

(c) Hofelich – Claudio Albrecht gab einen Ausblick in die Zukunft.

 Ein Champion, der nicht auswandern muss

Den Gegenentwurf lieferte Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) und ehemaliger Bundeskanzler. Besonders in Erinnerung geblieben ist mir vor allem ein Satz: „The next champion should not need to leave Europe in order to become a global champion.“ 

(c) Hofelich – Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Das Ziel ist ambitioniert und gerade in der Biotechnologie bislang schwer erreichbar. Entwicklungszyklen dauern hier i. d. R. mehr als ein Jahrzehnt. 

Der Startup- & Scaleup-Dachfonds: eine gute Nachricht mit Fragezeichen

Für die Branche besonders interessant war die Diskussion über den geplanten österreichischen Dachfonds. Stefan Haubner, Founding Partner bei APEX Ventures, widmete sich der Frage, ob Europa ein eigenes Modell für Venture Capital braucht. Dabei ging es auch um den österreichischen Fund-of-Funds. 

Der Dachfonds soll Anfang 2027 starten. Der Staat steuert 100 Mio. Euro bei, institutionelle Investoren sollen weitere 400 Mio. Euro bringen. Das ist ein wichtiges Signal. Weil es ein Dachfonds ist, investiert er aber nicht direkt in Unternehmen, sondern in andere Fonds.

Wie viel von diesem Geld tatsächlich bei Biotech-Unternehmen ankommt, ist derzeit offen.

Life Sciences brauchen Investoren mit Fachwissen und langem Atem. Davon gibt es in Österreich nur wenige. Wenn der Dachfonds vor allem in Generalisten-Fonds fließt, könnte die Biotechnologie leer ausgehen.

Tirol zeigt, wie Standortarbeit aussieht

Auch organisatorisch war der Summit ein Vorzeigeprojekt. Veranstaltet wurde der Summit von BIOTECH AUSTRIA, Human.technology Styria und der Standortagentur Tirol. Vor Ort vertreten waren Peter Llewellyn-Davies, Präsident von BIOTECH AUSTRIA, Marcus Hofer, CEO der Standortagentur Tirol, und Lejla Pock, CEO von Human.technology Styria. Äußerst charmant moderiert hat Damita Pressl.

Die Villa Blanka hoch über Innsbruck bot eine außergewöhnliche Kulisse; ebenso das Gala-Dinner am Abend in der Rooftop-Bar des Hotels aDLERs. Begeistert zeigten sich auch die Teilnehmer:innen, die am Vortag im Rahmenprogramm die Skisprungschanze Bergisel besichtigt hatten. Ich selbst habe mir am Dienstagmorgen den Health Hub Tirol angesehen. Das Technologiezentrum ist seit knapp einem Jahr in Betrieb und bietet noch freie Flächen. Das ist die Art Standortpolitik, die wirkt: Infrastruktur, Netzwerk und ein Treffpunkt, an dem Forschung, Investor:innen und Politik tatsächlich ins Gespräch kommen.

Was es jetzt braucht

Der Summit hat gezeigt, dass die Branche sich der Herausforderungen bewusst ist und weiß, was zu tun ist.

Der nächste Champion muss nicht auswandern. Aber dafür muss das Kapital vor Ort stärker mobilisiert werden. 

Der fünfte Biotech Summit Austria findet am 21. und 22. Oktober 2027 in Graz statt. Bis dahin wissen wir mehr darüber, ob der Dachfonds auch der Biotechnologie hilft.


Disclaimer: Karin Hofelich ist Life Science Lead beim brutkasten-Schwestermagazin VentureCapital. Das VC Magazin war Medienpartner des Summits.

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