05.04.2018

Akarion: Linzer Startup mit DSGVO- und Blockchain-Fokus

Die DSGVO muss keine Angst machen, sagt Akarion-Gründer Markus Costabiei. Er sieht in den neuen Datenschutzregeln auch eine Chance - die sein Linzer Startup nützen will.
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Akarion
(c) Akarion: Founder Markus Costabiei

Am 25. Mai beginnt eine neue Zeitrechnung. Mit dem Start der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden EU-weit neue Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten eingeführt. Dabei geht es um Kundendaten genauso wie um jene der Mitarbeiter. Betroffen sind alle Unternehmen, vom Weltkonzern bis zur Ein-Personen-Firma. Manchen ist das schon aufgefallen: Facebook, Apple, Microsoft – viele ändern gerade ihre Datenschutzoptionen. Einige dieser Firmen verkaufen es gar als großen Wurf. Aber alle reagieren bloß auf die neuen Regeln – und die empfindlichen Strafen, die bei Nichteinhaltung drohen. Akarion

In Österreich sind die Vorbereitungen zwar im Gang, aber noch herrscht große Unsicherheit und Nachholbedarf. Nur ein Drittel aller Unternehmen sieht sich bereits gut vorbereitet. Das öffnet Möglichkeiten für Startups, die Lösungen für die DSGVO anbieten.

„Viel bessere Datenqualität“

Zwei Projekte mit Basis in Linz werden am Dienstag beim Brutkasten Meetup #3 vertreten sein: Swync, das sich mit seiner App an KMUs wendet und auch den Nutzern die volle Hoheit über die eigenen Daten geben will. Und Akarion, das gar eine Lösung auf Blockchain-Basis im Sinn hat.

Weil die neuen Regeln ohnehin einzuhalten sein, würde es helfen, die Umstellung als Chance zu betrachten, sagt Akarions CEO Markus Costabiei, der das Startup 2017 gemeinsam mit Viljem Pitako, Sascha Maschek und Paul Emathinger gegründet hat: „Unternehmen können jetzt auch zu einer viel besseren Datenqualität kommen.“ Bis dahin ist es freilich ein weiter Weg. „Es geht um den Schutz der Personenbezogenen Daten. Namen, Mailadresse, Geburtsdatum. Aber auch Kreditkartendaten, alles was Rückschlüsse auf eine einzelne Person zulässt“, so Costabiei.

Es geht auch um die Minimierung von Daten

Die Firmen müssen erstmal eine Bestandsaufnahme machen und prüfen, wo überall personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Sie müssen sich auch überlegen, ob sie diese Daten für ihr Geschäft wirklich brauchen – und diese im Negativfall löschen. „Unternehmen sind jetzt immer in der Nachweispflicht. Es muss ein berechtigtes Interesse herrschen, um die Daten zu erheben. Ein Ziel der Verordnung ist auch die Datenminimierung“, sagt Costabiei.

In der Branche erzählt man sich von DAX-Unternehmen, wo zehntausende IT-Techniker aktuell nur mit der DSGVO beschäftigt sind.

Er habe Unternehmen gesehen, in denen 300 verschiedene IT-Systeme werken – von denen die Hälfte mit Personendaten zu tun hätten. Ein wichtiger Punkt ist auch das neue „Verarbeitungsverzeichnis“. Ein Protokoll, das die Datenschutzbehörde bei Prüfungen sehen will. Darin muss jeder Verarbeitungsvorgang, jede Speicherung, Weiterleitung und Verwendung von personenbezogenen Daten erfasst werden.

„Wie kommen die Daten rein, wie lange möchte ich sie speichern, was mache ich damit, an wen gebe ich sie weiter – all das muss protokolliert werden“, so Costabiei. Das stellt die größten Unternehmen vor enorme Herausforderungen. In der Branche erzählt man sich von DAX-Unternehmen, wo zehntausende IT-Techniker aktuell nur mit der DSGVO beschäftigt sind.

Manche Daten sind sensibler als andere

Denn nach Einführung werden die Kunden neue Auskunftsrechte haben. Sie dürfen dann erfragen, welche Daten wo gespeichert sind, warum und wie lange. Sie können auch klagen. Ebenso die Mitarbeiter – aktuelle wie ehemalige. Das öffnet ganz neue Problemfelder für Firmen, die den Datenschutz bisher vielleicht weniger ernst genommen haben. Besonders betroffen sind all jene, die mit sensiblen Daten arbeiten. Also etwa Ärzte oder Versicherungen, die Gesundheitsdaten verwalten müssen. In manchen Fällen muss das Unternehmen auch einen Datenschutzverantwortlichen benennen. Dessen Job ist besonders heikel, denn er muss Vergehen in der eigenen Firma melden, wenn er sie entdeckt.

Fünf Pilotkunden für Akarion

Akarion arbeitet derzeit mit fünf Pilotkunden. Das Linzer Startup bietet aktuell eine Web-App, die die Daten im Sinne der DSGVO erfassen und verwalten kann – und dabei mit bestehenden Systemen zusammenarbeitet, etwa SAP. „Wenn die Testphase erfolgreich ist, dann werden weitere Firmen draufgeschaltet. Die Protokollierung auf der Blockchain wird einer der nächsten Schritte sein, im April starten wir damit aber noch nicht“, so der CEO.

„War for talents“ in Österreich

Costabiei ist in der Startup-Welt auch kein Unbekannter. Er hat als Leiter des Linzer Inkubators Tech2b in den Jahren 2008 bis 2013 schon Runtastic betreut. „Das war eine Schlüsselzeit“, so Costabiei, der ursprünglich aus Südtirol kommt: „Die haben die Gründeszene in Österreich erst sichtbar gemacht.“

Akarion hat inzwischen sechs Mitarbeiter. Bis Ende des Jahres sollen es 12 sein. Die Suche nach geeigneten Kandidaten sei bisher gut verlaufen, so der Gründer. „Aber die Marktlage ist sehr schwer. Es gibt da schon einen war for talents. Wir haben zumindest den Vorteil, das wir schon auf große persönliche Netzwerke zurückgreifen können.“

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Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) der Republik Österreich.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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