19.08.2020

Innenminister Nehammer möchte mit Drohnen Österreichs Grenzen sichern

Ab Ende August sollen Drohnen auch bei der Grenzüberwachung in Österreich eingesetzt werden. Der Testbetrieb, der bis voraussichtlich Jahresende dauern soll, startet an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien.
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Drohnen
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Die Idee, Drohnen für den Grenzschutz einsetzen zu wollen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 2012 kündigte der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos an, sechs Drohnensysteme für das Bundesherr beschaffen zu wollen. Im Jahr 2016 erfolgte dann im Burgenland an der Grenze zu Ungarn unter dem sperrigen Titel „Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Migration/ hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ ein erster Pilotversuch.

Eine Luftüberwachung der Grenzen durch Drohnen im „Normalbetrieb“ erfolgte allerdings nie. Geht es nach den jüngsten Plänen des österreichischen Innenministers Karl Nehammer soll sich dies aber nun ändern.

Drohnen effizienter als Hubschrauber

Bereits Anfang August kündigte Nehammer gegenüber der Apa an, in der Luftraumüberwachung mit Drohnen die „nächsten Schritte“ gehen zu wollen. Konkret soll eine Luftraumüberwachung des grenznahen Raums erfolgen und die Kontrollen verdichtet werden. Nehammer erhofft sich dadurch „schnellere Ermittlungsergebnisse im Kampf gegen die Schlepperei“. Zudem argumentierte der Innenminister Anfang August, dass Drohnen im Vergleich zu Luftbildern aus Hubschraubern deutlich effizienter und kostengünstiger sind.

Ungarn und Slowenien über Pilotversuch informiert

Den Anfang soll nun ebenfalls ein neuer Pilotversuch machen, um unterschiedliche Drohnensysteme auf deren Einsatztauglichkeit zu überprüfen. Zum Einsatz sollen rund 40 Drohnen und 90 Operatoren kommen, die derzeit ausgebildet werden. Die Drohnen sollen laut Nehammer rund 1300 Polizisten und Soldaten bei ihren Einsätzen an der Grenze unterstützen.

Die Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn sind laut Nehammer über den Pilotversuch informiert. Zudem hätte Slowenien Interesse an einer Kooperation gezeigt, um die Drohnen auch an der slowenischen Grenze Richtung Kroatien zu testen.


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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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AI Summaries

Innenminister Nehammer möchte mit Drohnen Österreichs Grenzen sichern

  • Die Idee, Drohnen für den Grenzschutz einsetzen zu wollen, ist nicht neu.
  • Im Jahr 2016 erfolgte dann im Burgenland an der Grenze zu Ungarn unter dem sperrigen Titel „Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Migration/ hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ ein erster Pilotversuch statt.
  • Nehammer erhofft sich dadurch „schnellere Ermittlungsergebnisse im Kampf gegen die Schlepperei“.
  • Zudem argumentierte der Innenminister Anfang August, dass Drohnen im Vergleich zu Luftbildern aus Hubschraubern deutlich effizienter und kostengünstiger sind.
  • Die Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn sind laut Nehammer bereits informiert.
  • Zudem hätte Slowenien Interesse an einer Kooperation gezeigt, um die Drohnen auch an der slowenischen Grenze Richtung Kroatien zu testen.

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  • Zudem argumentierte der Innenminister Anfang August, dass Drohnen im Vergleich zu Luftbildern aus Hubschraubern deutlich effizienter und kostengünstiger sind.
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