03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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ESNA Operations Director Linda Capusa © ESNA

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, wurde 2021, auf Basis von mittlerweile 28 Staaten, die Europe Startup Nations Alliance (ESNA) gegründet. Ihr Ziel ist es, die nationalen Rahmenbedingungen für Gründer:innen durch acht vordefinierte Standards wie „Access to Finance“, „Social Inclusion, Diversity and Protecting Democratic Values“ oder „Attracting and Retaining Talent“ zu harmonisieren. Der jährliche „Startup Nations Standard Report“ dient dabei nicht als klassisches Ranking, sondern als Benchmarking-Instrument. „Wir arbeiten eng mit allen Ländern zusammen, verifizieren Daten und betreiben intensive Recherche“, erklärt Linda Capusa, Operations Director bei ESNA im brutkasten-Interview den kollaborativen Prozess hinter dem Bericht.

Österreichs Trumpfkarte: Die Talentakquise

Mit einem Gesamtwert von 67 Prozent bewegt sich Österreich nahe am europäischen Mittelwert. Besonders beeindruckend schneidet das Land beim Thema Talentakquise ab: Mit einer Bewertung von 88 Prozent liegt Österreich klar über dem EU-Schnitt. Linda Capusa hebt hierbei vor allem die beschleunigten Visaverfahren für Gründer:innen und Fachkräfte hervor, die idealerweise weniger als einen Monat dauern sollten.

„Eine Gründerin kann die beste Idee haben, aber ohne das richtige Talent ist es schwer, das Unternehmen zu skalieren und die Idee umzusetzen“, betont sie im Gespräch. Auch Initiativen zur Rückholung von Talenten nach Österreich sowie Fortschritte bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Stock Options) fielen bei der Bewertung laut Capusa positiv ins Gewicht.

Baustellen bei Bürokratie und Frühphasenkapital

Dennoch bleibt beträchtliche Luft nach oben, insbesondere bei der Startup-Regulierung und der Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein konkretes Manko sieht die ESNA-Managerin beim Kapitalzugang. Im Interview betont sie, dass Österreich derzeit keine Steuerbefreiungen für Business Angels anbiete, was sie jedoch als essentiellen Hebel für die wichtige Frühphasenfinanzierung wahrnimmt.

Europa auf dem Weg zum gemeinsamen Markt

Blickt man auf den gesamten Kontinent, zeigt sich ein positiver Makrotrend: Das durchschnittliche Umsetzungsniveau von empfohlenen Maßnahmen sprang signifikant von 61 auf 70 Prozent. Treiber sind laut Capusa europaweit die schnelle, kostengünstige digitale Unternehmensgründung sowie der Ausbau öffentlicher Finanzierungen.

„Regierungen werden sich zunehmend bewusst, dass Startups andere politische Rahmenbedingungen benötigen als traditionelle Unternehmen und welchen positiven wirtschaftlichen Einfluss sie bringen“, erklärt Capusa. Am schwersten tun sich die Staaten weiterhin mit regulatorischen Innovationen, wenngleich sich auch hier Verbesserungen abzeichnen.

„EU Inc“ als Hebel gegen die Marktfragmentierung

Um die Zersplitterung der nationalen Märkte endgültig zu überwinden, setzt Capusa große Hoffnung in die europäische Initiative „EU Inc“. Der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht wird von der Allianz voll unterstützt. „Es würde die Fragmentierung aufheben, den Markteintritt beschleunigen und das Skalieren erleichtern“, betont die Operations Director. „Wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern als Kontinent“, fügt sie abschließend hinzu.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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