03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten “Drohnenführerschein”. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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Neues Joint Venture aus Österreich soll künftig Recycling von Matratzen vorantreiben

Der Schaumstoffproduzent Neveon – eine Sparte der Greiner AG aus Oberösterreich – und Brantner green solutions aus Niederösterreich unterzeichneten einen Vertrag zur geplanten Gründung eines neuen Matratzenrecycling-Unternehmens.
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v.l.n.r. Josef Scheidl, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Stefan Tollinger, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Jürgen Kleinrath, CEO Neveon, Wolfgang Lang

Über eine Million gebrauchte Matratzen werden laut dem Ergebnisbericht Zirkuläre Matratzen jährlich in Österreich entsorgt. Dies führt zur Freisetzung von rund 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein Großteil dieser Emissionen (ca. 80-90 Prozent) entsteht bei der Rohstoffgewinnung und Produktion von Matratzen.

Abhilfe möchte künftig ein neues Joint Venture zwischen dem Schaumstoffproduzenten und -verarbeiter Neveon und dem Kreislaufwirtschaftsunternehmen Brantner green solutions schaffen. Ein entsprechender Vertrag zur Gründung des Joint Ventures wurde Ende Juni unterzeichnet, wie beide Unternehmen am Dienstag bekanntgaben.

Mechanisches Recycling geplant

In einem ersten Schritt soll das neue Joint Venture, das seinen Sitz in Krems an der Donau haben wird, gebrauchte Matratzen in Zusammenarbeit mit Sammelstellen und Wertstoffsammelzentren einsammeln, zerlegen und anschließend mechanisch recyceln.

Die geretteten Rohstoffe sollen in einem weiteren Schritt von Neveon sowie von weiteren produzierenden Unternehmen zu neuen Produkten aus Verbundschaum weiterverarbeitet werden. Als Beispiele werden etwa Kuhstallmatten oder Schalldämmungselemente genannt. Ein konkreter Zeitplan für den Produktionsstart liegt allerdings noch nicht vor, zunächst soll jedoch eine entsprechende Recycling-Infrastruktur aufgebaut werden.

Weiters wird in einer gemeinsamen Aussendung darauf hingewiesen, dass es in Österreich in Bezug auf finanzielle Anreize noch Aufholbedarf gebe. So erfolge die Gründung des Joint Ventures, obwohl hierzulande noch keine entsprechende Inverkehrbringergebühr (EPR) vorliege.

“Die in vielen Ländern vorherrschende Inverkehrbringergebühr bietet einem Recyclingunternehmen finanzielle Unterstützung und schafft Anreize für Hersteller, umweltfreundlichere Produkte herzustellen”, so Stefan Tollinger von Brantner green solutions.

Beteiligung von Greiner an Matratzen-Startup

Neveon ist die Schaumstoffsparte der Greiner AG aus Oberösterreich und erwirtschaftete 2023 einen Jahresumsatz von rund 641 Millionen Euro. Über die hauseigene Innovationsschmiede Greiner Innoventures beteiligte sich die Gruppe 2022 am Wiener Startup MATR, das eine Matratzen-Management-Lösung für Hotels entwickelt (brutkasten berichtete).

Die jüngste Unterzeichnung des Joint Venture-Vertrags stand jedoch nicht in Zusammenhang mit der Beteiligung an MATR, wie eine Sprecherin von Neveon gegenüber brutkasten bestätigt. Dazu heißt es von Neveon: “Wir werden mit MATR im Rahmen der Beteiligung selbstverständlich zusammenarbeiten, sollte es hier Anknüpfungspunkte geben.”

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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