03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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Digicusts neue Führungsebene (v.l.) Manuel Strausz, Thomas Übellacker, Matthias Pfeiler, Tolga Erkoç und Bernhard Klug

Nachdem das niederösterreichische Unternehmen Digicust im Dezember 2025 seine Gesamtsumme an Investments und Förderungen auf 2,3 Millionen Euro ausbauen konnte, folgt nun die organisatorische Anpassung. Ziel ist es laut Unternehmen, klare Verantwortlichkeiten für das globale Wachstum zu schaffen.

Führungskräfte aus den eigenen Reihen

Das neue Führungsteam rekrutiert sich vorwiegend aus den eigenen Reihen. Co-Founder Thomas Übellacker übernimmt die Position des CTO und Managing Directors. In der Wiener Szene ist Übellacker kein Unbekannter: Er gründete zuvor das KI-Startup Texterous und initiierte 2025 Wiens erste „Start-up-WG“, ein 480 Quadratmeter großes Loft inklusive Pool und Sauna, in dem mehrere Gründer:innen gemeinsam leben und arbeiten. Die technische Architektur leitet Co-Founder Manuel Strausz als Chief Software Architect. Er begleitet Digicust bereits seit den Anfängen im Jahr 2020 und war zuvor beim Softwareunternehmen Fabasoft tätig.

Den Vertrieb verantwortet künftig Tolga Erkoç als Chief Sales Officer, der seit 2024 an Bord ist und davor unter anderem für Xing tätig war. Die Rolle des Chief Marketing Officers übernimmt Bernhard Klug, der zuvor Marketing-Erfahrung beim CleanTech-Unternehmen neoom sowie auf selbstständiger Basis sammelte. Mitgründer Matthias Pfeiler fokussiert sich als CEO weiterhin auf die übergeordnete Unternehmensstrategie sowie auf Investor Relations.

„Ab einem gewissen Punkt braucht nachhaltiges Wachstum klare Verantwortlichkeiten“, erklärt Pfeiler. Mit diesem Team sei man laut dem CEO „ideal aufgestellt“, um das Unternehmen als Automatisierungsschicht für weltweite Zollprozesse zu etablieren.

Expansion nach Millionen-Finanzierung

Digicust entwickelt modulare KI-Komponenten für die Dokumentenverarbeitung, um manuelle Aufwände und Fehlerquoten bei Speditionen zu reduzieren. Bereits in der Vergangenheit lag der Fokus des Startups stark auf der Zoll-Digitalisierung und dem damit verknüpften internationalen Rollout.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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