03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten “Drohnenführerschein”. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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AR, Augmented Reality, Marketing, Werbung, Pizzy Hut, Samsung
© ICanva/ IP Österreich/Raphael Fasching - Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Statista prognostiziert, dass der AR-Werbemarkt in Österreich im Jahr 2024 voraussichtlich einen Umsatz von rund 24,2 Millionen Euro erzielen wird. Die Prognosen deuten darauf hin, dass das Marktvolumen bis 2029 auf 38 Millionen Euro ansteige, was einem erwarteten jährlichen Umsatzwachstum von 9,48 Prozent entspricht.

AR-Interesse steigt

“Es zeigt sich ein wachsendes Interesse der österreichischen Verbraucher an AR-Werbung. Sie schätzen, die durch Augmented Reality, bereitgestellten interaktiven und immersiven Erfahrungen und sind bereit, sich auf Marken einzulassen, die AR in ihre Werbekampagnen einbinden”, weiß Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Besonders für Startups sei es, der Media Spezialistin nach, wichtig, sich von der Masse abzuheben, und genau hierbei könne Augmented Reality helfen, sich von anderen abzugrenzen und potenziellen Kund:innen ein “unvergessliches Erlebnis” zu bieten.

“Path to Purchase”

Passend dazu hat der Harvard Business Report einen Bericht veröffentlicht, der die Vorteile von AR für Marken aufzeigt. Besonders der Punkt “Path to Purchase” zeigt bei über 160.000 Kunden eine positive Steigerung in Käufen – bei der Customer Journey mit AR im Vergleich zur Customer Journey ohne AR.

Konkret heißt es darin: “Kunden, die AR nutzten, verbrachten 20,7 Prozent mehr Zeit in der App und sahen sich im Durchschnitt 1,28 Mal mehr Produkte an. Noch wichtiger ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie während der Sitzung einen Kauf tätigen, um 19,8 Prozent höher war, als bei Kunden, die AR nicht nutzten, was darauf hindeutet, dass AR Unternehmen helfen kann, ihren Umsatz zu steigern.”

“Generell deutet die technologische Entwicklung im Bereich der Extended Reality (XR) darauf hin, dass sich unsere Interaktion mit Medien in der Zukunft verändern wird”, sagt Hartl. “Dies wird definitiv nicht nur auf einer 2D-Ebene bleiben, was auch Produkte wie die Apple Vision ‘Pro’ bestätigt. Oder Google, das kürzlich angekündigt hat, sein AR-Angebot zu erweitern. Daher gehen wir nicht davon aus, dass Augmented Reality nur ein vorübergehender Trend ist, sondern eine nachhaltige Entwicklung aufweist.”

“AR besonders im E-Commerce geeignet”

Der Frage auf den Grund gehend, für wen Augmented Reality-Marketing eigentlich zielführend sei, meint Hartl, dass grundsätzlich jeder Bereich davon profitieren könne. “Unser Ziel ist es, eine Dimension anzubieten, die viele Möglichkeiten bietet. Im Wesentlichen haben wir eine leere Leinwand, die uns erlaubt, kreativ auszutoben, und sind nicht streng limitiert wie in anderen klassischen Werbeformaten. Wenn man sich jedoch auf bestimmte Bereiche festlegen muss, eignet sich AR-Marketing besonders für E-Commerce und insbesondere für Bekleidung & Online-Möbelhäuser”, meint sie. “Sie können damit dem Mangel an physischer Präsenz entgegenwirken, beispielsweise wenn kein physisches Geschäft existiert. Der Wunsch, Produkte in einer realen Umgebung zu erleben, bevor eine Investition getätigt wird, ist stark. AR-Marketing ermöglicht es den Kund:innen, sich davon zu überzeugen, dass das jeweilige Produkt perfekt zu ihnen passt.”

Pizza Hut und Samsung

Ein Beispiel einer erfolgreicher AR-Kampagne findet sich etwa bei Pizza Hut. Der Pizzaanbieter hat eine interaktive Pizzabox gestaltet, die sich in ein AR-Spielfeld umwandeln konnte. In Österreich hingegen nennt Hartl die Samsung-Kampagne als gelungener Augmented Reality-Beispiel. Der südkoreanische Konzern hat am Wiener Riesenrad ein digitales Portal eigenrichtet, womit das Unternehmen seine neuen Smartphones beworben hat.

“Besonders mit Web-AR gelingt es eine verbesserte Zugänglichkeit zu schaffen”, sagt Hartl abschließend. “Anwender:innen sind nicht mehr an Apps gebunden. Jede AR-Experience kann bequem über den Smartphone-Browser aufgerufen werden, was die Barriere für die Nutzung erheblich reduziert und dadurch auch die Reichweite der AR-Werbung erweitert. Wir selbst befinden uns gerade am Startpunkt unserer AR-Werbungsinitiative und möchten diese Marketingtechnologie auf den Markt bringen. Dafür suchen wir einen First Mover, der bereit ist gemeinsam mit uns neue Wege zu gehen.”

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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