01.04.2020

DrainBot vs. Corona: Krisenbewältigungsstrategien eines Grazer Startups

Das im Oktober 2019 gegründete Startup DrainBot mit Sitz in Graz hatte mit dem plötzlichen Hereinbrechen der Coronakrise einen Schock zu verarbeiten. Lieferketten schienen unterbrochen, Demonstrationen des Produktes für künftige Kunden schwierig. Wir sprachen dazu mit DrainBot-CEO Philipp Lepold und CFO Slaven Stekovic.
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DrainBot
(c) DrainBot: Philipp Leopold und Slaven Stekovic wollen mit einigen unterschiedlichen Strategien der Krise trotzen

Ein Worst-Case-Szenario: DrainBot arbeitete in einer Phase, in der eine internationale Supply-Chain und Kollaborationen aufgebaut werden sollten, mit einem slowenischen Partner in Maribor zusammen. Was einst von Graz aus so nah erschien, fühlte sich durch Coronakrise und Grenzschließungen plötzlich sehr fern an.

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Für das noch junge Unternehmen, das Eisenbahn- und Straßenbetreibern ein intelligentes, autonomes Wartungssystem für Tunnelentwässerungen anbietet und derzeit auf eine Finanzierung hofft, die DrainBot langfristig auf eine solide finanzielle Basis stellen soll, galt es somit zu improvisieren.

Digitale Produkt-Demonstrationen

Die ersten Befürchtungen, dass aufgrund der Coronakrise jetzt Lieferketten dauerhaft unterbrochen sein würden bewahrheiteten sich indes nicht. „Zum Glück funktionieren diese derzeit wieder problemlos“, erklärt Slaven Stekovic. Auf anderen Ebenen galt es aber, rasch Lösungen aus dem Boden zu stampfen.

Das geschah etwa bezüglich der Demonstration des Produktes, das sich derzeit laut Stekovic in einer Phase des „Fein-Tunings“ befindet und bald auf dem Markt sein soll. „Die Demonstration unseres Produktes, das eine permanente Reinigung von Drainageschächten in Tunnels ermöglichen und damit Sperrzeiten verringern soll, haben wir kurzerhand mit mehreren Kameras und Video-Konferenzen durchgeführt“, berichtet der DrainBot-CFO.

Marketing mit Tele-Working ausgelagert

Auch auf die bereits etablierte Kommunikationsbasis mit Kooperationspartnern kann man sich gegenwärtig in der Krisenzeit stützen. „Es hat relativ einfach und gut funktioniert, weil wir auch vorher schon gut kommuniziert haben und Videokonferenzen untereinander an der Tagesordnung waren“, so Stekovic.

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Auch das bereits etablierte Teleworking kam und kommt DrainBot in der Krise zugute. „Wir arbeiteten und arbeiten beispielsweise mit Personen aus dem Ausland zusammen, die uns beim Marketing unterstützen“, sagt Stenkovic. Das vor der Krise schon praktizierte Teleworking funktioniere deswegen auch derzeit noch immer sehr gut.

Krise bringt verlangsamte Kunden-Reaktion bei DrainBot

Während Arbeitsprozesse und die interne und externe Kommunikation dank einem hohen Digitalisierungsgrad bei DrainBot gut funktionieren, rechnen sowohl DrainBot CEO Philipp Lepold als auch Stekovic mit Änderungen auf der Kundenseite.

„Die Entscheidungen auf Kundenseite werden in der Krise träger und langsamer getroffen“, betont etwas Lepold. „Das haben wir aber berechnet und wir haben natürlich einen Puffer“, fügt Stekovic hinzu.

Staat als Kunde soll DrainBot Sicherheit bringen

Generell komme DrainBot die Tatsache entgegen, dass man, wie auch schon vor der Krise, das Produkt vorrangig staatlichen Unternehmen verkaufen möchte. „Jetzt setzen wir den Fokus aber selbstverständlich noch mehr auf staatliche Kunden“, sagt der CFO.

Schließlich habe sich auch in anderen Krisen herausgestellt, dass es den Unternehmen am besten ging, die mit staatlichen Unternehmen und Betrieben zusammengearbeitet hatten, gibt sich Stekovic überzeugt.

Neue Gewichtung der Geschäftszweige

Die Krise hat DrainBot aber auch dazu gebracht, bisher eher für sie nebensächliche Geschäftszweige zu intensivieren. „Wir organisieren mittlerweile auch Webinare für die Industrie“, führt Stekovic aus. Künftig wolle man jedenfalls generell „relevante Inhalte“ für Kunden zur Verfügung stellen, gibt er erste Einblicke.

Generell blicken Lepold und Stenkovic relativ zuversichtlich in die Zukunft. „Unsere Lieferanten und Partner zeigen sehr große Bereitschaft, weiterhin mit uns zusammenarbeiten“, berichtet der CFO. „Die Kaufkraft der Kunden geht natürlich nach unten“, räumt er zuletzt ein. Aber: „Wir können auch dann und bei Budgetkürzungen noch gut weiterarbeiten.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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