06.04.2020

Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

Im Gastkommentar erklärt der unter anderem auf Insolvenz und Restrukturierung sowie Startups spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Michael Proksch einen gar nicht so selten eingeschlagenen Weg, um unliebsame Gesellschafter loszuwerden.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
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Seit Beginn der Coronakrise erschienen im brutkasten mehrere Artikel, in denen die Frage behandelt wurde, ob die durch die Krise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden kann (Anm. Kapital-Runden zu einer niedrigeren Bewertung, als bei der vorigen Runde). Gilt also frei nach Stronach die goldene Regel: Wer das Gold hat, macht die Regeln – oder kann sich dieser Tabubruch zum Boomerang entwickeln?

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++


brutkasten-Beiträge zu Down-Rounds in der Coronakrise:

⇒ Experten-Tipps: Das müssen Startup-Gründer in der Coronakrise beachten

⇒ Coronakrise: Down-Rounds gegen das Startup-Sterben?

⇒ Die Auswirkungen von Covid-19 auf Startup-Bewertungen


Down-Rounds oder Wandeldarlehen als einziger Weg?

Früher war in Unternehmenskrisen ein geflügeltes Wort der Banker: “Jetzt schlägt die Stunde des Eigenkapitals”. Bevor die Gläubiger nachgeben, sollen also zuerst die Gesellschafter zusätzliche Geldmittel zur Verfügung stellen. Für viele Startups hat diese Stunde nun tatsächlich geschlagen, aber ist die Beschaffung der notwendigen Geldmittel durch Down-Rounds oder Wandeldarlehen von Gesellschaftern tatsächlich der einzige Weg, oder können sich Startups hier zur Wehr setzen? Hierzu lohnt ein Blick auf eine nicht unübliche Praxis.

Gezielte Insolvenz: 3 Schritte, um unliebsame Investoren loszuwerden

Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit. In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden. Die geschäftsführende Seite hat dann in der Regel bereits den Plan entwickelt, das Unternehmen ohne die unliebsamen Mitgesellschafter aus dieser Insolvenz herauszukaufen. In meiner rechtsanwaltlichen Praxis ist mir das alleine im Jahr 2019 in drei konkreten Fällen – bei durchaus namhaften Unternehmen unterschiedlichster Branchen – untergekommen. In aller Regel laufen derartige Fälle nach einem einheitlichen Muster ab:

1. Liquiditätskrise

Zunächst entsteht eine Liquiditätskrise, die häufig daher rührt, dass eine Seite aufgrund unüberbrückbarer Differenzen nicht mehr bereit ist, eine bereits fix eingeplante Finanzierung zu gewähren.

2. NewCo mit Gesellschaftern nach Wahl

Bereits im Vorfeld – spätestens aber parallel dazu – orientiert sich (zumeist) der geschäftsführende Gesellschafter neu und sucht Investoren (am besten eignen sich dafür Teile der Bestandinvestoren), die bereit sind, einen Kauf aus der Insolvenz und darüber hinaus zu finanzieren. Man gründet eine NewCo, wobei die lästigen Mitgesellschafter naturgemäß weder dabei sind noch in den Plan eingeweiht werden.

3. Dankbarer Insolvenzverwalter

Ist ein Einvernehmen mit den Geldgebern gefunden, wird die Gesellschaft mit möglichst wenig verbleibender Liquidität in Konkurs geschickt. Der Insolvenzverwalter muss das Unternehmen so rasch wie möglich schließen und ist dankbar, wenn er überhaupt einen Käufer findet.

Coronakrise: Ideale Voraussetzungen für gezielte Insolvenz von Startups

Aus der Startup-Landschaft sind mir persönlich noch wenige Vorfälle bekannt, die diesem Beispiel folgen, was vermutlich damit zusammenhängt, dass die Gründer einerseits noch eine gewisse Loyalität gegenüber ihren Mitgesellschaftern zeigen und andererseits in der Regel auch nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, um sich auf diese Art und Weise lästiger Investoren zu entledigen. Wenn aber nun schon geänderte Regeln gelten, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Nische von Kapitalgebern, die sich als reine Zwischenfinanzierer sehen, abgedeckt wird. Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile wie folgt zurückzuholen.

Entstehen der Insolvenzvoraussetzungen:

  • Die Liquiditätskrise ist nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.
  • Die von der Regierung angebotenen Erleichterungen sind für Startups vielfach ungeeignet bzw. unerreichbar. Darüber hinaus sollte die Aufnahme von geförderten Darlehen und auch eine Abgabenstundung ohnehin gut überlegt werden. Potentielle Haftungen bieten den geschäftsführenden Gründern eine ausreichende Rechtfertigung, diese Erleichterungen, sofern überhaupt möglich, nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Insolvenzvoraussetzungen beruhen daher anders als in sonstigen Praxisfällen tatsächlich auf äußeren Umständen. Das bildet nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch optisch einen nicht unwesentlichen Vorteil gegenüber “hausgemachten” Insolvenzen.

Vorteile beim Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse:

  • Ohne den oder die Gründer ist ein Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse kaum attraktiv, die Anzahl an Interessenten wird daher in der Regel gering sein.
  • Die Höhe des Kaufpreises stellt daher kein allzu großes Risiko dar, ist aber natürlich im Vorfeld abzuschätzen.
  • Aus dem Insolvenzverfahren ergeben sich weiters eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, um Managementfehler aus der Vergangenheit kostengünstig und leicht zu korrigieren.

Fazit: Down-Rounds verhindern und dabei weitere Vorteile herausholen

Mit der richtigen Strategie haben Gründer die realistische Chance, nach der Krise wieder eine höhere Beteiligung an ihren Unternehmen zu halten und im Endresultat Geldgeber und Mitgesellschafter an ihrer Seite zu haben, die auch in schwierigen Zeiten Fairness walten lassen und nicht auf Down-Rounds setzen.

Wenn Investoren daher in dieser Krisenzeit aggressive Eröffnungen wagen sollten, so müssen sie sich darüber im Klaren sein, dass selbstbewusste Gründer mit den entsprechend richtigen, disruptiven Schachzügen antworten könnten.


Zum Autor:

 

Michael Proksch - Gezielte Insolvenz gegen Down-Rounds
(c) Proksch & Partner: Michael Proksch

Dr. Michael Proksch ist Rechtsanwalt in der Wiener Kanzlei Proksch & Partner Rechtsanwälte. Zudem ist er Vorstandsmitglied von Eurojuris International, externer Lehrbeauftragter der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien und Vortagender an der FH Wiener Neustadt. Seine Beratungsschwerpunkte sind Finanz- und Wirtschaftsdelikte, Gesellschaften und Transaktionen, Insolvenz und Restrukturierung, Startups, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Prozessführung.

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Veo Partners Founder-Team
Das Team hinter Veo Partners. (c) Veo Partners

Muss ein Unternehmen neue Regularien umsetzen, wird das oft als Hürde gesehen. Das Consulting-Unternehmen Veo Partners will Unternehmen dabei helfen, ihre Lieferketten so anzupassen, dass internationale Reporting-Standards wie die EU Deforestation Regulation (EUDR) oder das Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfüllt werden. Für Co-Founder Sebastian Vogler war vor allem die EU-Entwaldungsverordnung ausschlaggebend. Diese habe viele Firmen in der Holz- oder Kaffeebranche vor Herausforderungen gestellt. Um diese zu lösen, brauche es jemanden, der sich gut mit dem Thema auseinandergesetzt habe.

Was besagt die Entwaldungsverordnung der EU (EUDR)?

Mit dem 29. Juni 2023 wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Bis zum 30. Dezember 2024 müssen sich Unternehmen und Händler:innen in der EU auf neue Regeln zu entwaldungsfreien Lieferketten einstellen. Sie sollen sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen.

Entwaldungsverordnung der EU als Ausgangspunkt

Gegründet wurde Veo Partners von Andreas Siebert, Sebastian Vogler und Thomas Blaschke. Gemeinsam mit vier weiteren Expert:innen deckt das siebenköpfige Team die Themen Lieferkettenmanagement, Risikoanalysen, Geoinformatik, Satellitendaten, Agroforstwirtschaft und ESG-Compliance ab. Das Tullner Startup Beetle ForTech ist über die Geo Citizens FlexCo beteiligt, die übrigen Beteilungen halten zwei bayrische Partner.

Am Beginn dieser Zusammenarbeit stand Thomas Blaschke. Er erkannte, dass es Expertise aus vielen verschiedenen Bereichen braucht, um die Entwaldungsverordnung (EUDR) der EU umzusetzen. “Bildlich gesprochen: Für jeden Sack Kaffee, für jeden Holzstamm, der in die EU importiert wird, braucht man ein sogenanntes Due-Diligence-Zertifikat, ein Sorgfaltszertifikat. Ein solches Zertifikat beweist, dass dieses Gut nicht zu einer Entwaldung oder Walddegradierung beigetragen hat”, sagt Blaschke im Gespräch mit brutkasten. Dafür brauche es sowohl juristisches, als auch technisches Wissen. Veo Partners decke das als Science-based Consulting-Unternehmen ab. Als Startup würde man sich allerdings noch nicht bezeichnen, sagt Blaschke.

Geopositionen sammeln und auswerten

Das “Veo” in Veo Partners steht für das Unternehmensmotto “verify – evaluate – orientate”. Man möchte “Informationen ganzheitlich verifizieren, Risiken bewerten und die strategische Ausrichtung eines Unternehmens anhand von Nachhaltigkeits- und Rechtsvorgaben gestalten”. Veo Partners sehe diese Vorgangsweise als eine “Chance für das gesamte Lieferketten-Management im Unternehmen”.

Konkret werden dabei Lieferantendaten mit Geopositionen gesammelt, ausgewertet und in den jeweiligen Kontext der Kunden eingebettet. Die Expertise rund um die Kartierung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Geolokationen stammt von den drei Gründer:innen von Beetle ForTech. Koimé Kouacou, Anh Nguyen und Veo-Partners-Cofounder Sebastian Vogler sind mit ihrer Geolokation-Lösung mittlerweile international tätig.

Dadurch unterscheide man sich auch von dem bekannten Lieferketten-Scaleup Prewave, sagt Thomas Blaschke. Das sei in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr stark, Veo Partners konzentriere sich hingegen momentan auf die Entwaldungsverordnung. Hier gebe es nur eine Teilüberlappung.

Nachhaltigkeitsassistent mit KI-Unterstützung

Das Unternehmen plant auch, Versicherungslösungen zu entwickeln, die den Kunden dabei helfen sollen, Nachhaltigkeitsrisiken zu minimieren. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines KI-gestützten Nachhaltigkeitsassistenten, der Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltstandards und der Automatisierung von Compliance-Prozessen unterstützen soll.

Einer der ersten Kunden ist die österreichische Kaffeerösterei Grandoro von Ulrich Salamun, die unter den Namen Biosfair auch ihren eigenen Bio-Kaffee in Nicaragua produziert. Veo Partners unterstützt sie dabei, die Rückverfolgbarkeit der Kaffeelieferkette sicherzustellen.

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Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

  • Kann die durch die Coronakrise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden?
  • Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit.
  • In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden.
  • Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile zurückzuholen.
  • Die Liquiditätskrise ist dabei nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit.
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  • Kann die durch die Coronakrise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden?
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Kann die durch die Coronakrise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden?
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