06.04.2020

Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

Im Gastkommentar erklärt der unter anderem auf Insolvenz und Restrukturierung sowie Startups spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Michael Proksch einen gar nicht so selten eingeschlagenen Weg, um unliebsame Gesellschafter loszuwerden.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
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Seit Beginn der Coronakrise erschienen im brutkasten mehrere Artikel, in denen die Frage behandelt wurde, ob die durch die Krise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden kann (Anm. Kapital-Runden zu einer niedrigeren Bewertung, als bei der vorigen Runde). Gilt also frei nach Stronach die goldene Regel: Wer das Gold hat, macht die Regeln – oder kann sich dieser Tabubruch zum Boomerang entwickeln?

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++


brutkasten-Beiträge zu Down-Rounds in der Coronakrise:

⇒ Experten-Tipps: Das müssen Startup-Gründer in der Coronakrise beachten

⇒ Coronakrise: Down-Rounds gegen das Startup-Sterben?

⇒ Die Auswirkungen von Covid-19 auf Startup-Bewertungen


Down-Rounds oder Wandeldarlehen als einziger Weg?

Früher war in Unternehmenskrisen ein geflügeltes Wort der Banker: “Jetzt schlägt die Stunde des Eigenkapitals”. Bevor die Gläubiger nachgeben, sollen also zuerst die Gesellschafter zusätzliche Geldmittel zur Verfügung stellen. Für viele Startups hat diese Stunde nun tatsächlich geschlagen, aber ist die Beschaffung der notwendigen Geldmittel durch Down-Rounds oder Wandeldarlehen von Gesellschaftern tatsächlich der einzige Weg, oder können sich Startups hier zur Wehr setzen? Hierzu lohnt ein Blick auf eine nicht unübliche Praxis.

Gezielte Insolvenz: 3 Schritte, um unliebsame Investoren loszuwerden

Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit. In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden. Die geschäftsführende Seite hat dann in der Regel bereits den Plan entwickelt, das Unternehmen ohne die unliebsamen Mitgesellschafter aus dieser Insolvenz herauszukaufen. In meiner rechtsanwaltlichen Praxis ist mir das alleine im Jahr 2019 in drei konkreten Fällen – bei durchaus namhaften Unternehmen unterschiedlichster Branchen – untergekommen. In aller Regel laufen derartige Fälle nach einem einheitlichen Muster ab:

1. Liquiditätskrise

Zunächst entsteht eine Liquiditätskrise, die häufig daher rührt, dass eine Seite aufgrund unüberbrückbarer Differenzen nicht mehr bereit ist, eine bereits fix eingeplante Finanzierung zu gewähren.

2. NewCo mit Gesellschaftern nach Wahl

Bereits im Vorfeld – spätestens aber parallel dazu – orientiert sich (zumeist) der geschäftsführende Gesellschafter neu und sucht Investoren (am besten eignen sich dafür Teile der Bestandinvestoren), die bereit sind, einen Kauf aus der Insolvenz und darüber hinaus zu finanzieren. Man gründet eine NewCo, wobei die lästigen Mitgesellschafter naturgemäß weder dabei sind noch in den Plan eingeweiht werden.

3. Dankbarer Insolvenzverwalter

Ist ein Einvernehmen mit den Geldgebern gefunden, wird die Gesellschaft mit möglichst wenig verbleibender Liquidität in Konkurs geschickt. Der Insolvenzverwalter muss das Unternehmen so rasch wie möglich schließen und ist dankbar, wenn er überhaupt einen Käufer findet.

Coronakrise: Ideale Voraussetzungen für gezielte Insolvenz von Startups

Aus der Startup-Landschaft sind mir persönlich noch wenige Vorfälle bekannt, die diesem Beispiel folgen, was vermutlich damit zusammenhängt, dass die Gründer einerseits noch eine gewisse Loyalität gegenüber ihren Mitgesellschaftern zeigen und andererseits in der Regel auch nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, um sich auf diese Art und Weise lästiger Investoren zu entledigen. Wenn aber nun schon geänderte Regeln gelten, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Nische von Kapitalgebern, die sich als reine Zwischenfinanzierer sehen, abgedeckt wird. Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile wie folgt zurückzuholen.

Entstehen der Insolvenzvoraussetzungen:

  • Die Liquiditätskrise ist nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.
  • Die von der Regierung angebotenen Erleichterungen sind für Startups vielfach ungeeignet bzw. unerreichbar. Darüber hinaus sollte die Aufnahme von geförderten Darlehen und auch eine Abgabenstundung ohnehin gut überlegt werden. Potentielle Haftungen bieten den geschäftsführenden Gründern eine ausreichende Rechtfertigung, diese Erleichterungen, sofern überhaupt möglich, nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Insolvenzvoraussetzungen beruhen daher anders als in sonstigen Praxisfällen tatsächlich auf äußeren Umständen. Das bildet nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch optisch einen nicht unwesentlichen Vorteil gegenüber “hausgemachten” Insolvenzen.

Vorteile beim Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse:

  • Ohne den oder die Gründer ist ein Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse kaum attraktiv, die Anzahl an Interessenten wird daher in der Regel gering sein.
  • Die Höhe des Kaufpreises stellt daher kein allzu großes Risiko dar, ist aber natürlich im Vorfeld abzuschätzen.
  • Aus dem Insolvenzverfahren ergeben sich weiters eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, um Managementfehler aus der Vergangenheit kostengünstig und leicht zu korrigieren.

Fazit: Down-Rounds verhindern und dabei weitere Vorteile herausholen

Mit der richtigen Strategie haben Gründer die realistische Chance, nach der Krise wieder eine höhere Beteiligung an ihren Unternehmen zu halten und im Endresultat Geldgeber und Mitgesellschafter an ihrer Seite zu haben, die auch in schwierigen Zeiten Fairness walten lassen und nicht auf Down-Rounds setzen.

Wenn Investoren daher in dieser Krisenzeit aggressive Eröffnungen wagen sollten, so müssen sie sich darüber im Klaren sein, dass selbstbewusste Gründer mit den entsprechend richtigen, disruptiven Schachzügen antworten könnten.


Zum Autor:

 

Michael Proksch - Gezielte Insolvenz gegen Down-Rounds
(c) Proksch & Partner: Michael Proksch

Dr. Michael Proksch ist Rechtsanwalt in der Wiener Kanzlei Proksch & Partner Rechtsanwälte. Zudem ist er Vorstandsmitglied von Eurojuris International, externer Lehrbeauftragter der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien und Vortagender an der FH Wiener Neustadt. Seine Beratungsschwerpunkte sind Finanz- und Wirtschaftsdelikte, Gesellschaften und Transaktionen, Insolvenz und Restrukturierung, Startups, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Prozessführung.

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4.300 Besucher:innen aus 108 Ländern – das ist die Bilanz des European Forum Alpbach (EFA) 2024. “Es gab ganz konkrete Ergebnisse. Manche wurden als Forderungen an die Politik formuliert, aus anderen wurden Initiativen speziell für junge Menschen. Auch einige Startups entstanden. Wir sind dem Ziel, dass das EFA nicht nur zwei inspirierende Wochen im August bedeutet, sondern zu einer Einrichtung wird, die 365 Tage im Jahr wirkt, deutlich näher”, kommentiert EFA-Präsident Andreas Treichl in einer Aussendung.

Rücktritt nach vier Jahren

In dieser gibt er auch seinen Rücktritt nach vier Jahren Präsidentschaft bekannt. “Es ist ein ausgezeichneter Zeitpunkt, um die Präsidentschaft zurückzulegen. Wir haben das Forum in den vergangenen Jahren erneuert und stärker inhaltlich ausgerichtet. Ich bin mir sicher, es wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle als Ideenschmiede für Europa spielen”, so Treichl. Nun wolle er sich auf die Weiterentwicklung der Erste Stiftung konzentrieren, deren Aufsichtsratsvorsitzender er ist, schreibt der ehemalige Erste Group CEO.

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Als seinen Nachfolger schlägt Treichl Othmar Karas, langjähriger Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments, vor. “Er ist einer der überzeugtesten Europäer, die ich kenne, er hat ein außergewöhnliches Netzwerk, weiß, wie man die richtigen Menschen zusammenbringt, und lässt sich durch nichts darin beirren, Europa so zu gestalten, dass es eine hervorragende Zukunft hat”, meint Treichl. Mit Othmar Karas als Präsident könne sich das European Forum Alpbach als Fixpunkt für Menschen, die konstruktiv an den relevanten Fragestellungen unserer Zeit arbeiten wollen, bestens weiterentwickeln. Die Generalversammlung des Europäischen Forum Alpbach tritt Ende Oktober zusammen. Othmar Karas und sein Team werden sich dabei für die Nachfolge bewerben, heißt es in der Aussendung.

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Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

  • Kann die durch die Coronakrise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden?
  • Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit.
  • In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden.
  • Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile zurückzuholen.
  • Die Liquiditätskrise ist dabei nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.

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