06.04.2020

Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

Im Gastkommentar erklärt der unter anderem auf Insolvenz und Restrukturierung sowie Startups spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Michael Proksch einen gar nicht so selten eingeschlagenen Weg, um unliebsame Gesellschafter loszuwerden.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
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Seit Beginn der Coronakrise erschienen im brutkasten mehrere Artikel, in denen die Frage behandelt wurde, ob die durch die Krise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden kann (Anm. Kapital-Runden zu einer niedrigeren Bewertung, als bei der vorigen Runde). Gilt also frei nach Stronach die goldene Regel: Wer das Gold hat, macht die Regeln – oder kann sich dieser Tabubruch zum Boomerang entwickeln?

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++


brutkasten-Beiträge zu Down-Rounds in der Coronakrise:

⇒ Experten-Tipps: Das müssen Startup-Gründer in der Coronakrise beachten

⇒ Coronakrise: Down-Rounds gegen das Startup-Sterben?

⇒ Die Auswirkungen von Covid-19 auf Startup-Bewertungen


Down-Rounds oder Wandeldarlehen als einziger Weg?

Früher war in Unternehmenskrisen ein geflügeltes Wort der Banker: „Jetzt schlägt die Stunde des Eigenkapitals“. Bevor die Gläubiger nachgeben, sollen also zuerst die Gesellschafter zusätzliche Geldmittel zur Verfügung stellen. Für viele Startups hat diese Stunde nun tatsächlich geschlagen, aber ist die Beschaffung der notwendigen Geldmittel durch Down-Rounds oder Wandeldarlehen von Gesellschaftern tatsächlich der einzige Weg, oder können sich Startups hier zur Wehr setzen? Hierzu lohnt ein Blick auf eine nicht unübliche Praxis.

Gezielte Insolvenz: 3 Schritte, um unliebsame Investoren loszuwerden

Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit. In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden. Die geschäftsführende Seite hat dann in der Regel bereits den Plan entwickelt, das Unternehmen ohne die unliebsamen Mitgesellschafter aus dieser Insolvenz herauszukaufen. In meiner rechtsanwaltlichen Praxis ist mir das alleine im Jahr 2019 in drei konkreten Fällen – bei durchaus namhaften Unternehmen unterschiedlichster Branchen – untergekommen. In aller Regel laufen derartige Fälle nach einem einheitlichen Muster ab:

1. Liquiditätskrise

Zunächst entsteht eine Liquiditätskrise, die häufig daher rührt, dass eine Seite aufgrund unüberbrückbarer Differenzen nicht mehr bereit ist, eine bereits fix eingeplante Finanzierung zu gewähren.

2. NewCo mit Gesellschaftern nach Wahl

Bereits im Vorfeld – spätestens aber parallel dazu – orientiert sich (zumeist) der geschäftsführende Gesellschafter neu und sucht Investoren (am besten eignen sich dafür Teile der Bestandinvestoren), die bereit sind, einen Kauf aus der Insolvenz und darüber hinaus zu finanzieren. Man gründet eine NewCo, wobei die lästigen Mitgesellschafter naturgemäß weder dabei sind noch in den Plan eingeweiht werden.

3. Dankbarer Insolvenzverwalter

Ist ein Einvernehmen mit den Geldgebern gefunden, wird die Gesellschaft mit möglichst wenig verbleibender Liquidität in Konkurs geschickt. Der Insolvenzverwalter muss das Unternehmen so rasch wie möglich schließen und ist dankbar, wenn er überhaupt einen Käufer findet.

Coronakrise: Ideale Voraussetzungen für gezielte Insolvenz von Startups

Aus der Startup-Landschaft sind mir persönlich noch wenige Vorfälle bekannt, die diesem Beispiel folgen, was vermutlich damit zusammenhängt, dass die Gründer einerseits noch eine gewisse Loyalität gegenüber ihren Mitgesellschaftern zeigen und andererseits in der Regel auch nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, um sich auf diese Art und Weise lästiger Investoren zu entledigen. Wenn aber nun schon geänderte Regeln gelten, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Nische von Kapitalgebern, die sich als reine Zwischenfinanzierer sehen, abgedeckt wird. Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile wie folgt zurückzuholen.

Entstehen der Insolvenzvoraussetzungen:

  • Die Liquiditätskrise ist nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.
  • Die von der Regierung angebotenen Erleichterungen sind für Startups vielfach ungeeignet bzw. unerreichbar. Darüber hinaus sollte die Aufnahme von geförderten Darlehen und auch eine Abgabenstundung ohnehin gut überlegt werden. Potentielle Haftungen bieten den geschäftsführenden Gründern eine ausreichende Rechtfertigung, diese Erleichterungen, sofern überhaupt möglich, nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Insolvenzvoraussetzungen beruhen daher anders als in sonstigen Praxisfällen tatsächlich auf äußeren Umständen. Das bildet nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch optisch einen nicht unwesentlichen Vorteil gegenüber „hausgemachten“ Insolvenzen.

Vorteile beim Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse:

  • Ohne den oder die Gründer ist ein Erwerb des Unternehmens aus der Insolvenzmasse kaum attraktiv, die Anzahl an Interessenten wird daher in der Regel gering sein.
  • Die Höhe des Kaufpreises stellt daher kein allzu großes Risiko dar, ist aber natürlich im Vorfeld abzuschätzen.
  • Aus dem Insolvenzverfahren ergeben sich weiters eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, um Managementfehler aus der Vergangenheit kostengünstig und leicht zu korrigieren.

Fazit: Down-Rounds verhindern und dabei weitere Vorteile herausholen

Mit der richtigen Strategie haben Gründer die realistische Chance, nach der Krise wieder eine höhere Beteiligung an ihren Unternehmen zu halten und im Endresultat Geldgeber und Mitgesellschafter an ihrer Seite zu haben, die auch in schwierigen Zeiten Fairness walten lassen und nicht auf Down-Rounds setzen.

Wenn Investoren daher in dieser Krisenzeit aggressive Eröffnungen wagen sollten, so müssen sie sich darüber im Klaren sein, dass selbstbewusste Gründer mit den entsprechend richtigen, disruptiven Schachzügen antworten könnten.


Zum Autor:

 

Michael Proksch - Gezielte Insolvenz gegen Down-Rounds
(c) Proksch & Partner: Michael Proksch

Dr. Michael Proksch ist Rechtsanwalt in der Wiener Kanzlei Proksch & Partner Rechtsanwälte. Zudem ist er Vorstandsmitglied von Eurojuris International, externer Lehrbeauftragter der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien und Vortagender an der FH Wiener Neustadt. Seine Beratungsschwerpunkte sind Finanz- und Wirtschaftsdelikte, Gesellschaften und Transaktionen, Insolvenz und Restrukturierung, Startups, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Prozessführung.

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Das Founder-Team von hello again rund um Franz Tretter (2.v.l.) | (c) hello again
Das Founder-Team von hello again rund um Franz Tretter (2.v.l.) | (c) hello again

Mehr als 1.000 Unternehmenskunden mit insgesamt rund 18 Millionen App-User:innen – da steht hello again mit seinem Loyalty-App-Angebot aktuell. Zu den Kunden des Scaleups mit Sitz in Leonding neben Linz zählen große Ketten wie Müller, Deichmann, Klipp, L’Osteria oder Vamed Vitality World ebenso wie zahlreiche kleinere Ketten und Betriebe, wie etwa Leberkas-Pepi.

Im Mittelstand sei man im DACH-Raum Marktführer, sagt Gründer und CEO Franz Tretter gegenüber brutkasten. In der Region liegt bislang auch der klare geografische Fokus. „Wir haben zwar Kunden in 25 Ländern, aber keine Verkaufsteams vor Ort“, erklärt Tretter. Dazu gekommen sei es hauptsächlich über Weiterempfehlung, über Kunden die in weiteren Märkten aktiv sind oder etwa im Fall Südtirols über die kulturelle Nähe.

„Mont Blanc“, noch nicht „Mount Everest“

Doch nun stehen weitere Expansionsschritte bevor. „Wir wollen die Nummer 1 in Europa werden“, so Tretter selbstbewusst. Dafür nahm hello again nun eine größere Summe Kapital auf. Die Münchner Beteiligungsgesellschaft Emeram steigt mit einem nicht konkret bezifferten achtstelligen Betrag ein. Es sei ein „mittlerer“ achtstelliger Betrag, präzisiert Tretter auf brutkasten-Rückfrage. Das Gründer-Team behalte dabei die Mehrheit und bleibe „im Driver-Seat“.

Dabei habe man mehrere konkrete Angebote gehabt und sich letztlich für die Münchner Gesellschaft entschieden: „Es ist der absolute best case“, so der Gründer. „Das ist schon Oberliga. Es fühlt sich an, als hätten wir den Mount Everest bestiegen“, sagt Tretter, um sich gleich selbst auszubessern: „Oder besser den Mont Blanc. Weil fertig sind wir noch lange nicht, es warten noch viele höhere Gipfel.“ Und schließlich sei ihm in den vergangenen Jahren als Unternehmer auch eines immer mehr bewusst geworden: „Der Weg ist das Ziel.“

Spanien oder Polen als nächster Markt

Und dieser Weg soll nun in weitere europäische Fokusmärkte führen. Konkret teste man aktuell bereits die Märkte Polen und Spanien, um die nächsten großen Schritte auszuloten. Tretter betont aber: „Der DACH-Raum bleibt noch unser größter Wachstumsmarkt. Es gibt noch sehr viel Potenzial.“ Schließlich kommen etwa vier der aktuell rund 18 Millionen App-User:innen aus dem Heimatmarkt Österreich. Entsprechend viel ist im mittlerweile wichtigsten Markt Deutschland noch zu holen.

Die geografische Expansion ist aber nicht die einzige aktuelle Entwicklung. So arbeite man etwa seit Kurzem mit netzwerkübergreifenden Prämien. „Es bekommt also zum Beispiel ein Leberkas-Pepi-Kunde einen Benefit bei Sky angeboten. Das ist ein riesiger Reichweiten-Vorteil“, erklärt Tretter.

Ein weiteres Thema, auf das man stark setze, sei Individualisierung durch KI. „Wir können auf Basis anonymisierter Daten zielgenaue personalisierte Angebote verschicken. Die User bekommen Benefits, die genau gerade relevant für sie sind. Das steigert den Umsatz nachweislich um acht Prozent“, sagt der Gründer. Denn diese Personalisierung sei auch eine „absolute Konsumentenerwartung“.

„Wir waren immer bodenständig“

Der Plan steht also. Das Mindset soll dabei das bewährte bleiben. „Wir waren immer bodenständig. Aber die Dampflok rollt und fährt und fährt“, sagt Tretter. Getreu dem zuvor erwähnten Motto – „der Weg ist das Ziel“ – soll es auch weitergehen. „Wird morgen alles einfacher?“, fragt Tretter in den Raum. „Nein, die nächsten Challenges kommen und wir werden gemeinsam weiter wachsen. Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Mitarbeiter.“

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AI Summaries

Down-Rounds in der Krise? Gezielte Insolvenz gegen unliebsame Investoren

  • Kann die durch die Coronakrise entstandene einmalige Situation als rechtfertigende Grundlage für Down-Rounds erachtet werden?
  • Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit.
  • In Österreich (vor allem außerhalb der Startup-Landschaft) nicht ungewöhnlich ist, dass Unternehmen, in denen sich derartige Streitereien entwickeln, gezielt in Insolvenz geführt werden.
  • Die aktuelle Krise bietet dann ideale Voraussetzungen für Gründer, sich ihre Anteile zurückzuholen.
  • Die Liquiditätskrise ist dabei nicht hausgemacht, sondern ist in vielen Fällen durch die Coronakrise bedingt.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Der einfachste Weg, eine Unternehmung herunterzuwirtschaften, ist ein Gesellschafterstreit.
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