02.06.2020

Q&A mit Dorothee Bär: Wie Deutschland auf Startups und Hightech setzt

Dorothee Bär, Beauftragte der deutschen Bundesregierung für Digitalisierung, gastierte vergangene Woche bei der WeAreDevelopers Live Week, bei welcher der brutkasten Medienpartner war. Im Q&A beantwortet sie Fragen zur Förderung von Digitalisierung, dem Projekt Gaia-X und der Bedeutung von Startups im Kampf gegen die Coronakrise.
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Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär
Dorothee Bär ist Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung. (c) Jesco Denzel
kooperation

Zuletzt wurde bekannt, dass China HighTech und AI mit 1,3 Billionen Euro fördern möchte. Mit welcher staatlichen Unterstützung kann Deutschland – und Europa – dem entgegen halten?

In Deutschland und Europa setzen wir auf Kooperation und Wissenschaftsfreiheit. Ein guter Wissens- und Technologieaustausch zwischen Deutschland und China ist uns dabei wichtig.

Was unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung betrifft, brauchen wir uns nicht hinter China zu verstecken. In Deutschland liegen unsere Investitionen seit 2017 über 3% des Bruttoinlandsprodukts. Diesen Anteil wollen wir weiter steigern: auf 3,5% bis 2025. Im Vergleich dazu investiert China aktuell etwa 2% seines Bruttoinlandprodukts in Forschung und Entwicklung.

Wichtig ist uns auch ein guter Zugang zu Wagnis- und Wachstumskapital – für HighTech-Unternehmen und Startups. Unsere Förderstrategie setzt darauf, private Investitionen zu mobilisieren und zu verbreitern. Hierzu investiert der Staat zusammen mit Privaten zu gleichen Bedingungen. Dafür haben wir Wagniskapital-Fonds bei der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds. Mit dem Zukunftsfonds sind wir dabei, für diese Fonds weitere Wachstumsfazilitäten zu schaffen.

Auf welche Technologien sollte Europa sich konzentrieren, um global wettbewerbsfähig zu sein?

Zunächst einmal ist für uns Technologieoffenheit ein wichtiges Grundprinzip. Welche Technologiefelder wirklich zukunftsfähig sind, sollte in der Regel der Markt entscheiden. Wichtig ist aber auch, dass das Know-How für Schlüssel-Technologien in Europa bleibt. Hierfür haben wir europäische Förderprojekte: zum Beispiel für die Mikro-Elektronik und Batteriezell-Produktion.

Forschungsschwerpunkte sind für uns zum Beispiel Künstliche Intelligenz, Quanten-Computing und Data Science. Wichtig ist auch, dass wir diese Technologien in die Anwendung bekommen und sowohl für Industrie als auch für kleinere und mittlere Unternehmen nutzbar machen.

Die Entwicklung der Tech-Szene ist auch eine Systemfrage: Das Silicon Valley setzt auf unternehmerische Freiheit, in China ist der Erfolg staatsgetrieben. Welchen Weg sollte Europa einschlagen?

Die Frage ist klar zu beantworten: entscheidend ist die unternehmerische Freiheit – natürlich unter Berücksichtigung ethischer Standards. Unsere europäischen ethischen Standards, zum Beispiel bei KI, können uns mittel-bis langfristig zu den großen Gewinnern bei diesem Thema machen. Es ist wichtig, dass wir beim Einsatz von KI unseren eigenen Weg gehen. KI „Made in Europe“ ist auf den Menschen ausgerichtet.

In Deutschland plant man das Projekt Gaia-X für die Etablierung einer europäischen IT-Infrastruktur. In Österreich plant die Regierung eine „Ö-Cloud“ zur Erhöhung der Resilienz und Unabhängigkeit. Doch können solche Projekte überhaupt gelingen, wenn es kaum noch Soft- und Hardware aus Europa gibt? Sind wir dadurch nicht schon per se abhängig?

Wir erkennen gerade in vielen Bereichen die Grenzen unserer deutschen und europäischen Souveränität. Wir wollen die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um zu zeigen, dass digitale Zusammenarbeit auch auf europäischer Ebene möglich ist, und, um durch die Krise noch virulenter gewordene Themen, wie digitale Souveränität und Datenpolitik, voranzutreiben.

+++Projekt Ö-Cloud: Schramböck setzt auf „wirtschaftliche Landesverteidigung“+++

Die große Resonanz gerade von Unternehmen auf das Projekt Gaia-X zeigt den Bedarf für eine sichere vernetzte Dateninfrastruktur, die auf europäischen Stärken und Werten basiert. Ein gleichartiges Angebot wie von großen US-amerikanischen und chinesischen Anbietern, sog. Hyperscalern, wäre in der Tat ökonomisch nicht sinnvoll. Es soll kein Konkurrenzprodukt zu bereits existierenden Angeboten geschaffen werden.

Der Kern von GAIA-X ist die Vernetzung bestehender Infrastrukturen beteiligter Unternehmen über Open Source-Anwendungen und interoperable Standards (Referenzarchitektur). Es geht sowohl um Infrastruktur als auch Anwendungen. Da das Projekt europäisch angelegt ist, können wir die Governance-Regeln mit europäischen Standards und Werten festlegen und damit sowohl die digitale Souveränität der Nachfrager von Cloud-Dienstleistungen als auch die Skalierungsfähigkeit und Wettbewerbsposition europäischer Cloud-Anbieter stärken. Das Projekt ist zwar europäisch angelegt, ist aber offen für Nutzer und Anbieter weltweit.

Die Coronakrise schafft Chancen für neue Geschäftsfelder und Lösungen. Welche Rollen können Startups dabei spielen…?

Startups können die Chancen neuer Geschäftsfelder für sich nutzen und sich bei der Suche neuer Lösungen engagieren. Dass sie dazu bereit sind, hat unser Hackathon #WirVsVirus gezeigt. Mehr als 2500 Unternehmen haben den Hackathon unterstützt – darunter auch viele Startups. Viele hundert Mentoren kamen aus der Startup Szene. Darunter Stephanie Kaiser, Gründerin von Heartbeat Labs und Mitglied im Digitalrat der Bundesregierung, Verena Pausder, die Gründerin von Fox&Sheep, und jetzt – in der Phase des Company Buildings – auch Susanne Klatten als erfolgreiche Geschäftsfrau. Die 130 besten Projekte, die aus dem Hackathon entstanden sind, werden nun durch das Umsetzungsprogramm mit einem Company Builder und Matching Fonds selbst zu Startups aufgebaut. Und auch hier werden viele von Frauen geführt, etwa PIRAT (Pandemic Important Resource Allocation Tool), das derzeit nicht benötigte Geräte und Verbrauchsmaterial sowie Personal von Universitäten und Forschungseinrichtungen an COVID-19-Testlabore vermittelt, um die Testkapazitäten in Deutschland um ein Vielfaches zu steigern.

…und was muss passieren, damit der Anteil der Frauen bei Startup-Gründungen und in der Tech-Branche steigt?

Richtig ist, Gründerinnen sind unterrepräsentiert: Nur 16 Prozent der Startups werden von Frauen gegründet. Wir brauchen noch mehr weibliche Vorbilder, um den Anteil der Frauen bei Startup-Gründungen und in der Tech-Branche zu steigern. Hierfür haben wir die Initiative „FRAUEN unternehmen“ ins Leben gerufen, um Frauen zur beruflichen Selbständigkeit zu ermutigen und Mädchen für das Berufsbild Unternehmerin zu begeistern. Wichtig ist aber auch, dass diejenigen, die Risikokapital geben oder Gründer unterstützen, Frauen eine Chance geben. Im Jahr 2019 haben weibliche Gründer in den USA nur 2,8% des gesamten Risikokapitals erhalten, das an Startups ging. Mehr als 97% ging an männliche Gründer. Studien zeigen: Das liegt daran, dass Risikokapitalgeber gerne Typen fördern, in denen sie sich selbst wiedererkennen. Und die meisten sind nun einmal Männer. Dafür ein Bewusstsein zu schaffen, kann weiblichen Gründern helfen. Es ist aus soziologischer und wirtschaftlicher Sicht eine vertane Chance, Frauen beim Gründen nicht zu unterstützen.

Technik, Digitalisierung, Hackathons – das klingt zunächst nach Schlagwörtern, die vor allem Männer ansprechen könnten. Beim Hackathon „#WirVsVirus“ waren aber immerhin 45 Prozent der Teilnehmer Frauen. Bei den Fellows ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichen. Das Kernteam, das die Fellows und Projekte auswählt und Aktivitäten wie den Hackathon organisiert, besteht aus elf Personen, darunter neun Frauen. Die Digitalisierung in Deutschland ist viel weiblicher, als viele womöglich annehmen. Das macht mir Hoffnungen.

Um dauerhafte Veränderungen zu erreichen, müssen wir allerdings schon ganz früh anfangen, Mädchen für die IT- und Gründungsbranche zu motivieren. Das fängt schon in der Grundschule an, in der Programmieren Pflichtfach sein sollte, damit Berührungsängste für vermeintlich männlich dominierte Themen abgebaut werden. Ich möchte andere Frauen dazu aufrufen, mit Mut eigene Ideen zu verfolgen und mit Selbstvertrauen die Wertigkeit der eigenen Fähigkeiten zu erkennen.

Video: WeAreDevelopers mit u.a Dorothee Bär und Margarete Schramböck

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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