20.02.2023

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

Gastbeitrag. Die EU hat einen neuen Rechtsrahmen für die Beaufsichtigung von IT-Systemen beschlossen. Welcher Folgen dieser hat, erläutern Markus Aigner und Helena Nyikos von der Anwaltssozietät Wolf Theiss.
/artikel/dora-verordnung
Markus Aigner und Helena Nyikos
Markus Aigner und Helena Nyikos | Foto: Wolf Theiss / Adobe Stock (Hintergrund)

Mit der am 16. Jänner 2023 in Kraft getretenen Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, kurz DORA), hat die Europäische Union ein einheitliches europäisches Aufsichtsregime zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie-Systemen (IKT) im Finanzsektor erlassen. Dieser weist derzeit eine starke Abhängigkeit von IKT Systemen auf, wobei die fortschreitende Digitalisierung eine noch intensivere Einbindung von IKT erwarten lässt.

Mit DORA wurde nun ein Rahmenwerk zur Überprüfung sowie Beaufsichtigung von IKT-Systemen im Finanzsektor eingeführt, welches primär darauf abzielt, einheitliche Bestimmungen für Finanzunternehmen festzulegen. Dadurch soll europaweit die IKT-Sicherheit gestärkt sowie IKT- und Cybersicherheitsrisiken entgegengewirkt werden. Die Bestimmungen der Verordnung sind allerdings erst ab 17. Jänner 2025 anwendbar, womit der Finanzbranche noch ausreichend Vorbereitungszeit bleibt.

Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

Doch worauf muss sich die Finanzbranche jetzt einstellen, welche Anpassungen sind notwendig und sind ausschließlich Finanzdienstleister erfasst?

DORA teilt sich im Wesentlichen in die Abschnitte IKT-Risikomanagement, Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle, Testen der digitalen operationalen Resilienz, Management des IKT-Drittparteienrisikos sowie administrative Bestimmungen.

Die Europäische Union hat den Adressatenkreis, welcher unter dem Sammelbegriff “Finanzunternehmen” zusammengefasst wird, bewusst weit gefasst, um u.a. sowohl den klassischen Finanzmarkt (z.B. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und Wertpapierfirmen), die Versicherungsbranche, aber auch alternative Finanzierungsanbieter (Crowdfunding und Krypto-Dienstleister) zu verpflichten. Beachtenswert dabei ist, dass auch IKT-Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Dieser Schritt wurde bewusst gewählt, da die Europäische Union die Auslagerung (das “Outsourcing”) spezifisch in der Verordnung adressiert und offenbar auch als eigenes Risikofeld betrachtet.

Ein wesentlicher Eckpfeiler von DORA ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, gemäß dem Finanzunternehmen die Vorgaben angepasst an ihre Größe, ihr Risikoprofil sowie die Komplexität ihrer Tätigkeit umzusetzen bzw. anwenden müssen. Damit sollen u.a. überschießenden Verpflichtungen für kleinere Unternehmen vermieden werden.

Darüber hinaus können viele der Verpflichtungen innerhalb eines Konzerns sowie auch an externe Dritte ausgelagert werden. Die Letztverantwortung verbleibt allerdings immer beim Management des Finanzunternehmens.

Aufbau von IKT-Risikomanagementstrukturen

Finanzunternehmen sind verpflichtet eine umfassende interne IKT-Risikomanagement und -kontrollstruktur zu errichten, welche insbesondere einen Verantwortlichen für die Überwachung von ausgelagerten IKT-Dienstleistungen, eine Fortbildungsverpflichtung des Managements, aber auch Pläne für den Umgang mit IKT-Vorfällen und die Eindämmung von Schäden bzw. die Fortführung des Finanzunternehmens im Falle eines IKT-Vorfalls vorzusehen hat. Darüber hinaus müssen Finanzunternehmen im Rahmen ihres Gesamtrisikomanagements einen IKT-Risikomanagementrahmen erstellen und dokumentieren. Dieser soll dazu dienen Risiken zu erkennen und zu minimieren. Der Rahmen ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen und anzupassen.

Generell besteht die Verpflichtung für angemessenen Schutz der IKT-Systeme zu sorgen, sämtliche verwendeten Systeme, Protokolle und Tools auf dem neuesten Stand zu halten und die IKT-Systeme laufend zu überwachen sowie potentielle Risiken zu identifizieren. Daneben müssen angemessene Back-ups und Methoden zur Wiedergewinnung und Wiederherstellung von Daten etabliert werden, wobei Zentralverwahrer einen zusätzlichen “Ausweichstandort” haben müssen, der im Bedarfsfall die Geschäftsabwicklung übernehmen kann.

Was tun, wenn die IKT-Systeme beeinträchtigt werden?

Sollte es zu einem IKT-Vorfall kommen, der erhebliche Auswirkungen auf die Systeme eines Finanzunternehmens hat, unterliegt dieses umfassenden Meldeverpflichtungen gegenüber der für das Finanzunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde – für Österreich in der Regel die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Darüber hinaus bestehen, sofern finanzielle Interessen von Kunden betroffen sind, ebenso gegenüber diesen Meldeverpflichtungen. Auf freiwilliger Basis können auch Cyberbedrohungen gemeldet werden.

“Stresstests” für die IT

Ein Herzstück von DORA bilden die bedrohungsorientierten Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing – kurz TLPT). Finanzunternehmen werden verpflichtet, ihre IKT-Systeme regemäßigen Stresstests zu unterziehen, um etwaige Schwächen und Lücken aufzudecken sowie die Abläufe bei Beeinträchtigungen der IKT-Infrastruktur zu üben.

Das Konzept von Stresstests ist dem Aufsichtsrecht allerdings nicht fremd. Im Bereich der Kapitalvorschriften wurden schon also Folge der Bankenkrise 2008 die medial immer wieder präsenten Bankenstresstests eingeführt, bei denen das Kapital der Banken auf Krisenresistenz getestet wird. In Branchen, die mit sensiblen Daten arbeiten, ist die Beauftragung von professionellen Hackern zur Überprüfung der eigenen Sicherheitssysteme ohnedies bereits weit verbreitet.

Die Umsetzung dieser Vorgaben dürfte daher für die meisten Unternehmen unproblematisch sein. Auf IT-Sicherheit bzw. professionelle Hackerangriffe spezialisierte Unternehmen dürften von DORA jedenfalls profitieren.

IKT-Outsourcing

Ein weiteres Kernstück von DORA stellt das Risikomanagement von ausgelagerten IKT-Leistungen dar. Die Europäische Union hat die Definition des “IKT-Drittdienstleisters” dabei bewusst weit gefasst, um das Outsourcing von IKT-Leistungen im Finanzbereich möglichst umfassend in den Anwendungsbereich der Verordnung mitaufzunehmen. Darunter fallen z.B. auch die Cloud Anbieter und Entwickler von Banking-Apps.

Das neue Rahmenwerk sieht weitgehende Verpflichtungen für die laufende Überprüfung von Drittdienstleistern sowie verpflichtende Vertragsbestandteile und Mindeststandards für Verträge mit IKT-Drittdienstleistern vor. Geplante Neuabschlüsse von Outsourcing-Verträgen sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, sofern sich diese auf kritische oder wichtige IKT-Leistungen beziehen. Weiters müssen Finanzunternehmen Notfallpläne erstellen, die eine Wiedereingliederung von ausgelagerten IKT-Leistungen in die eigenen Strukturen ermöglicht und die Betriebsstabilität im Falle des Wegfalls des IKT-Drittdienstleisters sichert.

Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang die Unterwerfung von als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleistern – das sind Unternehmen, die für die Funktionsfähigkeit von Finanzunternehmen wesentliche Leistungen anbieten – unter die Aufsicht der Aufsichtsbehörden. Dies stellt sowohl für die betroffenen IKT-Unternehmen, als auch für die Behörden eine große Umstellung dar, da insbesondere letztere hierfür vermehrt technisches Know-how aufbauen werden müssen.

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Den Aufsichtsbehörden werden umfangreiche Prüfungsbefugnisse eingeräumt, welche von klassischen Auskunftsrechten über Inspektionen, Vor-Ort-Prüfungen bis hin zu Vorladungen sowie Befragungen reichen.

Die vorgesehenen Strafen sehen u.a. Zwangsgelder in Höhe von bis zu 1 PRozent des weltweiten Tagesumsatzes (pro Tag!) sowie eine Veröffentlichung der Verstöße (Naming and Shaming) vor.

Grundsätzlich sind die Durchsetzungsbestimmungen aber weitestgehend von den Mitgliedstaaten selbst festzulegen und können auch strafrechtliche Konsequenzen umfassen.

Ausblick

Mit DORA hat der europäische Gesetzgeber ein umfassendes und sowohl für Finanzunternehmen als auch die Aufsichtsbehörden herausforderndes Regelwerk geschaffen. Ob dieses für mehr IKT-Sicherheit und Stabilität sorgen und größere Ausfälle im Finanzmarkt vermeiden wird, bleibt allerdings abzuwarten. Dass IKT-Systeme nunmehr regelmäßig verpflichtend durchleuchtet werden müssen, ist aber jedenfalls zu begrüßen, auch wenn dies weitestgehend bereits der gelebten Praxis entspricht.


Über die Autor:innen

Markus Aigner ist Banking & Finance Senior Associate bei der Anwaltssozietät Wolf Theiss. Helena Nyikos ist Banking & Finance Legal Trainee bei Wolf Theiss.

Deine ungelesenen Artikel:
30.04.2024

Biofabrique: Baustoffe aus Braumalz und Backresten

Hundert Tage lang testet sich ein Team aus Studierenden und Expert:innen auf der Wiener Klima Biennale durch Abfallprodukte wie Bauschutt, Braumalz und Orangenschalen, um neue Materialien für Industrie, Architektur und Design zu entwickeln.
/artikel/biofabrique-baustoffe-aus-braumalz-und-backresten
30.04.2024

Biofabrique: Baustoffe aus Braumalz und Backresten

Hundert Tage lang testet sich ein Team aus Studierenden und Expert:innen auf der Wiener Klima Biennale durch Abfallprodukte wie Bauschutt, Braumalz und Orangenschalen, um neue Materialien für Industrie, Architektur und Design zu entwickeln.
/artikel/biofabrique-baustoffe-aus-braumalz-und-backresten
Das Biofabrique-Team stellt Wiener Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Wirtschaftsagentur-Wien-Geschäftsführer Gerhard Hirczi ihre Ziegel vor. (c) Wirtschaftsagentur WIen

Sämtliche Farben, Formen und Texturen finden sich auf den Tischen wieder, auf dem das Biofabrique-Team gestern erstmals seine ersten Ziegel-Prototypen der Öffentlichkeit präsentierte. Mit der Vision, aus urbanem Abfall neue Materialien zu schaffen, haben Studierende der TU Wien mit Expert:innen des französischen Ateliers Luma Arles eine Art temporäre Werkstatt auf der Wiener Klima Biennale aufgebaut.

Mitten im Nordwestbahnhofareal im 20. Wiener Gemeindebezirk tüftelt das Team hundert Tage lang an der Herstellung von Baustoffen, aber auch Textilien und Lebensmittelprodukten. Finanzielle Unterstützung bekommt das Pilotprojekt von der Wirtschaftsagentur Wien.

Öffi-Bauschutt, Bierreste, Mehlabfall

Für die Entwicklung der neuen Stoffe verwendet die Biofabrique ausschließlich urbane Industrie- und Lebensmittelabfälle. Unter anderem liefern dafür die Wiener Linien tonnenweise Schutt von den neuen U2/U5-Baustellen, die Bäckerei Ströck stellt das sogenannte Fußmehl zur Verfügung, das bei der Produktion abfällt. Von der Wienerberger AG, dem weltweit führenden Ziegelhersteller, bekommt die Biofabrique außerdem den überschüssigen Ziegelsplit.

Verschiedenste Kombinationen der Rohstoffe wurden bereits getestet, für einige davon wurden außerdem bereits mögliche Anwendungsgebiete erforscht: So könnte ein Mix aus Fußmehl und Braumalz-Rückständen aus der Bierherstellung sich zum Verkleiden von Wänden eignen. Ein besonders leichter Ziegel aus Lehm und Split von Wienerberger könnte weiters für den Bau von Zwischenwänden verwendet werden. Aber auch Orangenschalen, Stroh, Heu und viele weitere Materialien testet die Biofabrique auf ihr Potenzial für die Kreislaufwirtschaft.

Biofabrique: “Wichtiger Schritt zu funktionierender Kreislaufwirtschaft”

Noch befinden sich die Prototypen der Materialien in der Testphase, man arbeite jedoch schon auf einen ersten Auftrag hin: Der Gastro-Bereich der “Vienna Design Week” im September sollte aus Biofabrique-Materialien gebaut und designt werden. In weiterer Folge sollen von den Ergebnissen Unternehmen verschiedener Bereiche profitieren können, darunter Hoch- und Tiefbau, Architektur, Textil- und Lebensmittelindustrie. Stadtrat Peter Hanke bezeichnete das Projekt bei seinem gestrigen Besuch als “wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.”

Zusehen, lernen, einbringen

Wer selbst Ideen hat, wie die Rohstoffe genutzt werden könnten, wird angehalten, bei der Biofabrique vorbeizukommen. Besuche und auch Inputs von Interessierten sind ausdrücklich erwünscht. Denn als Schauproduktion im Rahmen der Klima Biennale dient das Projekt auch zur Aufklärung über nachhaltige, bioregionale Herstellungsverfahren. In der offenen Werkstatt arbeitet das Team täglich in Workshops und Lehrveranstaltungen der TU Wien an Prozessen von der Rohstoffanalyse bis zur Endfertigung von Ziegel und Co.

Noch bis 14. Juli können sich Besucher:innen täglich selbst ein Bild von dem Projekt machen. Der Eintrittspreis sollte dabei keine Hürde sein. Denn für einen Besuch in der Biofabrique gilt, wie für die gesamte Klima Biennale auch: “Zahle, was es dir wert ist.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue IT-Verordnung der EU: Worauf sich die Finanzbranche jetzt einstellen muss