04.07.2023

Dominik Greiner wird neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei Greiner AG

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Dominik Greiner wurde einstimmig zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Greiner AG gewählt und folgt somit Erich Gebhardt nach.
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(c) Christian Huber Fotografie

Die Greiner AG aus Oberösterreich – weltweiter Hidden Champions im Bereich von Kunststoff- und Schaumstofflösungen – hat einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden. Wie das Unternehmen am Dienstag bekannt, gab wurde Dominik Greiner einstimmig in diese Position gewählt. Er war zuletzt stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

Erich Gebhardt, der den Aufsichtsratsvorsitz seit 2015 inne hatte, hat sein Amt nach 22 Jahren im Aufsichtsrat der Greiner AG aus Altersgründen zurückgelegt. Gebhart war von 1999 bis 2021 Direktor bei der Daimler-Benz AG.

Dominik Greiners Stationen

Dominik Greiner ist Mitglied der fünften Generation der Eigentümerfamilie der Greiner AG. Er ist zudem Eigentümer und Geschäftsführer der Camouflage Ventures GmbH, die im Bereich Risikokapitalbeteiligungen und Company Building aktiv ist. Zudem war er auch Geschäftsführer des weXelerate in Wien.

Neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat ist Dominik Greiner auch Mitglied des Familiengesellschafterrats der Eigentümerfamilie sowie in mehreren Beiräten von österreichischen Risikokapitalfonds und Inkubatoren.

Andreas Ludwig wird stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

In der Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden folgt ihm nun Andreas Ludwig nach, bislang ordentliches Aufsichtsratsmitglied. Ludwig ist seit 2015 Mitglied im Aufsichtsrat der Greiner AG. Der Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler bringt laut der Greiner AG eine lange Industrieerfahrung mit Vorstands- und Geschäftsführungspositionen u.a. bei Umdasch, Zumtobel, UBS Investment Bank und Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski sowie durch mehrere Aufsichtsmandate mit.

Andreas Ludwig wurde zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Greiner AG gewählt | (c) Christian Huber

Margret Suckale wurde zeitgleich neu in den Aufsichtsrat der Greiner AG gewählt. Sie bringt Erfahrungen durch Aufsichtsratsmandate bei Infineon, HeidelbergCement, Deutsche Telekom und DWS mit. Zudem war sie Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektorin bei BASF sowie davor Vorstand für Personal und Dienstleistungen bei der Deutschen Bahn. Außerdem war sie Präsidentin des Arbeitgeberverbandes Chemie. Suckale studierte Rechtswissenschaft in Hamburg und absolvierte postgraduale Studien an der WHU Vallendar/Kellogg School of Management in Illinois (USA) sowie an der Universität St. Gallen.

Margret Suckale | (c)

Tipp der Redaktion:

Mit 2,3 Milliarden Euro Jahresumsatz und 11.600 Mitarbeiter:innen zählt die Greiner AG aus Oberösterreich weltweit zu den Hidden Champions im Bereich von Kunststoff- und Schaumstofflösungen. Dementsprechend groß ist auch der ökologische Fußabdruck des Unternehmens. Im brutkasten-Talk haben wir vergangene Woche mit Stefan Grafenhorst, Vice President People & Sustainability der Greiner AG, darüber gesprochen, wie das Unternehmen die Transformation von einem linearen zu einem kreislaufbasierten Geschäftsmodell schaffen möchte.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der Artikel enthüllt, dass Dominik Greiner zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Greiner AG ernannt wurde. Dies wird einen Einfluss auf die Geschäftsführung und strategische Ausrichtung des Unternehmens haben. Ebenfalls wird Andreas Ludwig zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ernannt, was ebenfalls eine Veränderung in der Führungsstruktur mit sich bringt. Zusätzlich wird Margret Suckale in den Aufsichtsrat gewählt. Diese personellen Veränderungen könnten zu einer Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens führen.

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