02.01.2018

Von Autos, die miteinander sprechen und in die Zukunft blicken

Im Mobility-Bereich wird die Disruption in den kommenden Jahren greifen, wie kaum woanders. Die Kapsch Factory1 bot einen Ausblick auf die (nahe) Zukunft.
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(c) fotolia.com - Mopic

Von Disruption ist im Startup-Bereich gerne die Rede. Der Vorgang, bei dem das gängige Konzept in einem Bereich komplett ersetzt wird, wird immer wieder heraufbeschworen. Einzig: So revolutionär sind die neuen Modelle oft gar nicht. Schließlich bleibt fraglich, ob die Menschen in einigen Jahren rückbezüglich über die Etablierung von Banking-Apps und praktischen Messenger-Systemen so sprechen werden, wie über den Übergang vom Wählscheibentelefon zum Smartphone. Man verzeihe an dieser Stelle den etwas überspitzten Vergleich.

Auch im Mobility-Bereich kann man sich kaum vor dem großen Begriff Disruption flüchten. Ein etwas genauerer Blick zeigt dann aber: Hier dürfte er besser zutreffen, als in so mancher anderer Sparte. Was in den kommenden Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit auf uns zukommt, dürfte den Alltag tatsächlich spürbar und nachhaltig verändern.

+++ Mobilität: Startups als Triebwerk kommender Revolutionen +++

Ein ziemlich wahrscheinliches Szenario

Man stelle sich vor, man sitzt auf der Rückbank eines selbstfahrenden E-Autos. Es gehört einem nicht – man hat es über seine bevorzugte Messenger-App kommen lassen und kommt damit günstiger davon, als hätte man ein eigenes. Das Auto fährt eine ungewöhnliche Strecke zum gewünschten Zielort. Dafür gibt es kein Stehen bei roten Ampeln, keinen Stau, keine Verzögerung. Sogar als das Auto noch einen eigentlich irrationalen Umweg um einen Block herum macht, wundert man sich nicht. Aus der Ferne kann man dann auch erkennen, dass die „logische“ Straße von irgendetwas blockiert wird. Und dabei hatte man das Hindernis vor dem Umweg doch noch gar nicht sehen können.

Dieses Szenario ist nicht nur nicht unrealistisch. Es ist sogar – wohl mit kleinen Änderungen – ziemlich wahrscheinlich. Und der Zeitpunkt an dem es sich abspielt ist nicht 2050, sondern in ein paar Jahren. Die vielbeschworene Disruption hat bereits begonnen.

Factory1: Man sieht, wo die Reise hingeht

Dass im Mobility-Bereich kein Stein auf dem anderen bleibt, wurde vergangenes Jahr mit wenig Show und doch spektakulär bei der Kapsch Factory1 aufgezeigt. Die internationale Startup-Suche für den Corporate Accelerator brachte sieben Proof of Concept-Projekte hervor, die allesamt einen Baustein zur großen, für alle spürbaren, Disruption liefern. Die Tatsache, dass es kein österreichisches Startup in das Programm schaffte, kann man gewiss bedauern. Sie zeigt aber auch: Kapsch hat sich bei seiner Auswahl eben nur vom Potenzial der Konzepte und ihrer Teams lenken lassen. Und der Mix an beeindruckenden Projekten, die dabei herausgekommen sind, spricht für sich. In der Synthese bieten sie einen guten Blick in die nahe Zukunft. Ob all das letztendlich vom österreichischen Traditionskonzern Kapsch umgesetzt wird, bleibt freilich dahingestellt. Doch – um eine Mobilitäts-Metapher anzubringen – man sieht wo die Reise hingeht.

Umweltfreundliche Batterie für die E-Mobility

Da wäre etwa das finnische Startup BroadBit Batteries. Von sieben Teilnehmern war es der einzige, der explizit das Feld E-Mobility beackert (was angesichts des Hypes um das Thema gewiss verwundert). Eine einfache Erklärung für das technisch komplexe Produkt: Eine Batterie, die auf Salz, Sand und Kohle basiert. Die Kombination dieser Rohstoffe mache die Batterie deutlich umweltfreundlicher und zugleich günstiger als gängige Produkte, sagen die Erfinder. Dazu kämen sogar noch ein höherer Output und eine längere Lebenszeit. Und die Batterie ist im Gegensatz zu Lithium-Ionen-Akkus nicht brennbar. Die „Downside“: Ausgereift ist das Produkt noch bei weitem nicht. Von Akkus für E-Autos ist man noch weit entfernt. Im Rahmen des gemeinsamen Projekts wurde mit Kapsch intensiv getestet und verbessert.

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Banken als Shared-Mobility-Anbieter

Ganz ohne Hardware kommt das portugiesische Startup Mobiag aus. Das Konzept: Alle Shared-Mobility-Angebote sollen auf einer Plattform vereint werden. Diese Plattform will Mobiag aber nicht unter eigenem Namen als App vermarkten, sondern als Whitelabel-Lösung sprichwörtlich jedem anbieten. Von Hotelketten über Banken bis zu Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel kann jeder „virtual operator“ werden und über seine Plattform Sharing-Dienste vermitteln – so die Vision. Bei der Kapsch Factory1 wurde Mobiag mit der Wiener Firma Fluidtime gematcht, an der Kapsch mehrheitlich beteiligt ist. Gemeinsam wird an einer Whitelabel-Mobility-as-a-Service-App gearbeitet, die weltweit an Mobilitätsdienstleister angeboten werden wird.

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IoT, Blockchain und das Kerngeschäft

Das niederländische Startup Quantoz will die Blockchain-Technologie in Kapschs Kerngeschäft bringen: Mautsysteme. Über die vom Unternehmen selbst entwickelte Blockchain kann mit klassischen Währungen wie Euro und Co. bezahlt werden. Zentral für das gemeinsame Projekt ist eine Verknüpfung mit IoT. Autos können die Maut (aber etwa auch Tankfüllungen) damit selbst sofort bezahlen. Der Unterschied zu bisherigen automatisierten Mautsystemen: Die Bezahlung wird bislang eben noch nicht direkt abgewickelt.

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Verkehrsanalyse in Echtzeit

Ein weiteres Kernfeld von Kapsch bearbeitet das ebenfalls niederländische Startup ViNotion. Seine Verkehrsmonitoring-Software kann über Videoanalyse Fahrzeuge nicht nur zählen, sondern auch nach Typ unterscheiden und weitere Parameter erfassen. Damit können Echtzeit-Daten zur Verkehrslage an bestimmten Punkten gewonnen werden. Auch mit ViNotion wurde im Rahmen des gemeinsamen Projekts vorwiegend getestet. Spannend dürfte hier vor allem die Synthese mit anderen Konzepten im Hinblick auf selbstfahrende Autos sein. Denn auch die weiteren drei Projekte sind in diesem Zusammenhang zu sehen.

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Gefahren erkennen und andere warnen

Das israelische Startup i4drive kombiniert mit seiner Software verschiedene Sensoren in Fahrzeugen. Damit sollen einerseits Assistenz-Systeme verbessert werden. Im Mittelpunkt steht aber bereits die Sensorik für selbstfahrende Autos. Im gemeinsamen Projekt mit Kapsch wurde der Ansatz mit einer Connected Vehicle-Technologie verknüpft, an der das Unternehmen bereits seit längerem arbeitet. Das Ziel: Fahrzeuge sollen einander vor Gefahren oder auch einfach nur Hindernissen warnen können.

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Vorher wissen, wann die Ampel rot sein wird

Auch das US-Startup Acyclica arbeitet an einer Ergänzung für die Connected Vehicle-Technologie. Mit deren System erhalten Fahrzeuge über eine Cloud Informationen aus der Verkehrsinfrastruktur und vice versa. Die Autos „wissen“ so etwa vorab über Ampelschaltungen Bescheid und können die optimale Route entsprechend legen. Im Rahmen der Kooperation ist für beide Unternehmen auch der jeweilige Heimatmarkt des anderen ein relevantes Asset.

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Zehn Minuten im Voraus die Verkehrslage kennen

Das niederländische Startup Fileradar schließlich, verspricht nichts geringeres als einen Blick in die Zukunft. Das passiert über einen Machine Learning-Ansatz, der sowohl aktuelle Verkehrsdaten als auch statistische Daten über den entsprechenden Straßenzug und Zusatzinformationen wie Wetter und aktuelle Unfallmeldungen einbezieht. Damit soll die Verkehrslage zehn Minuten im Voraus adäquat vorausgesagt werden. Gemeinsam mit Kapsch wurde ein Testlauf in Madrid umgesetzt. Die Kooperation soll, wenn alles gut geht, einen großen Rollout ermöglichen.

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Disruption wie beim Übergang von Wählscheibe zu Smartphone

Vorgestellt wurden alle Projekte bei einem Demo Day im Rahmen des ITS World Congress in Montreal Ende Oktober. Natürlich handelt es sich bei den Kooperationsprojekten zwischen Kapsch und den Startups teilweise nur um Tests oder Pilotversuche – mit offenem Ausgang. Wie viel davon letztendlich dauerhaft im Kapsch-Portfolio landet ist noch unklar. Dennoch ermöglichte die Kapsch Factory1 mit ihren Konzepten einen Blick in die nahe Zukunft der Mobilität. Und es wurde klar: Das oben genannte Szenario ist bereits in greifbarer Nähe. Wir können uns im Mobility-Bereich auf echte Disruption einstellen – ganz so, wie beim Übergang vom Wählscheiben-Telefon zum Smartphone.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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