28.09.2023

Diskriminierung bei Bewerbung noch immer Thema – Familienplanung als Problem

Die beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at haben sich bei ihren User:innen umgehört und festgestellt, dass es hierzulande im Bewerbungs-Prozess noch immer zu Ungereimtheiten kommt.
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Bewerbung, Diskriminierung
(c) Stock.Adobe/Lumos sp - Umfragen zeigen Problematiken bei Bewerbungsprozessen.

Wie Umfragen unter User:innen der beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at zeigen, ist Diskriminierung bei Bewerbungen noch immer Usus. Die meisten der jeweils 1.000 Befragten haben schon einmal Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess erlebt (karriere.at: 18 Prozent; hokify: 22 Prozent), gefolgt von Sexismus (karriere.at: elf Prozent; hokify: sieben Prozent) und Rassismus (karriere.at: vier Prozent; hokify: zehn Prozent).

Bewerbung: Unterschiedliche Formen der Diskriminierung

„Die Ergebnisse der Befragungen auf karriere.at und hokify sind fast deckungsgleich: Über ein Drittel der Befragten haben sich bereits einmal im Bewerbungsprozess diskriminiert gefühlt. Das zeigt, dass Diskriminierung den gesamten Arbeitsmarkt betrifft“, erklärt Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer von hokify. „Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidat:innen werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden passende Kandidat:innen für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft.“

Bewerbungsgespräch: Vier von zehn Personen mit unzulässigen Fragen konfrontiert

Vier von zehn Befragten (karriere.at: 43 Prozent; hokify: 39 Prozent) wurden im Bewerbungsgespräch bereits nach Details aus dem Privatleben gefragt. So gaben 13 Prozent der Teilnehmenden auf beiden Plattformen an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden: Von jenen User:innen, auf die dies zutrifft, sind 87 Prozent (karriere.at) bzw. 73 Prozent (hokify) weiblich.

Zur Info: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstandes oder des Umstands, ob jemand Kinder hat. Auch ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung fällt hier hinein. Fragen, die diese Themen behandeln, sind, bis auf spezifische Ausnahmen, im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Mehrheit für Bewerbung mit Foto

Danach gefragt, ob sie eine Bewerbung ohne Foto und persönliche Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bevorzugen würden, sprachen sich zwei Drittel für die „klassische“ Bewerbung mit Foto im Lebenslauf aus (karriere.at: 68 Prozent; hokify: 61 Prozent).

Bei den Varianten ohne Foto bevorzugen die Nutzer:innen von hokify, ihre persönlichen Daten anzugeben, während User:innen von karriere.at die gänzlich anonymisierte Variante demgegenüber leicht präferieren.

„Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken“, erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei karriere.at. „Hierzulande gehört das Foto aktuell standardmäßig in den Lebenslauf. Laut unserer Befragung präferieren auch die Jobsuchenden diese Variante. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren oder das Vier-Augen-Prinzip beim Durchsehen von Bewerbungen.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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