28.09.2023

Diskriminierung bei Bewerbung noch immer Thema – Familienplanung als Problem

Die beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at haben sich bei ihren User:innen umgehört und festgestellt, dass es hierzulande im Bewerbungs-Prozess noch immer zu Ungereimtheiten kommt.
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Bewerbung, Diskriminierung
(c) Stock.Adobe/Lumos sp - Umfragen zeigen Problematiken bei Bewerbungsprozessen.

Wie Umfragen unter User:innen der beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at zeigen, ist Diskriminierung bei Bewerbungen noch immer Usus. Die meisten der jeweils 1.000 Befragten haben schon einmal Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess erlebt (karriere.at: 18 Prozent; hokify: 22 Prozent), gefolgt von Sexismus (karriere.at: elf Prozent; hokify: sieben Prozent) und Rassismus (karriere.at: vier Prozent; hokify: zehn Prozent).

Bewerbung: Unterschiedliche Formen der Diskriminierung

„Die Ergebnisse der Befragungen auf karriere.at und hokify sind fast deckungsgleich: Über ein Drittel der Befragten haben sich bereits einmal im Bewerbungsprozess diskriminiert gefühlt. Das zeigt, dass Diskriminierung den gesamten Arbeitsmarkt betrifft“, erklärt Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer von hokify. „Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidat:innen werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden passende Kandidat:innen für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft.“

Bewerbungsgespräch: Vier von zehn Personen mit unzulässigen Fragen konfrontiert

Vier von zehn Befragten (karriere.at: 43 Prozent; hokify: 39 Prozent) wurden im Bewerbungsgespräch bereits nach Details aus dem Privatleben gefragt. So gaben 13 Prozent der Teilnehmenden auf beiden Plattformen an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden: Von jenen User:innen, auf die dies zutrifft, sind 87 Prozent (karriere.at) bzw. 73 Prozent (hokify) weiblich.

Zur Info: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstandes oder des Umstands, ob jemand Kinder hat. Auch ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung fällt hier hinein. Fragen, die diese Themen behandeln, sind, bis auf spezifische Ausnahmen, im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Mehrheit für Bewerbung mit Foto

Danach gefragt, ob sie eine Bewerbung ohne Foto und persönliche Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bevorzugen würden, sprachen sich zwei Drittel für die „klassische“ Bewerbung mit Foto im Lebenslauf aus (karriere.at: 68 Prozent; hokify: 61 Prozent).

Bei den Varianten ohne Foto bevorzugen die Nutzer:innen von hokify, ihre persönlichen Daten anzugeben, während User:innen von karriere.at die gänzlich anonymisierte Variante demgegenüber leicht präferieren.

„Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken“, erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei karriere.at. „Hierzulande gehört das Foto aktuell standardmäßig in den Lebenslauf. Laut unserer Befragung präferieren auch die Jobsuchenden diese Variante. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren oder das Vier-Augen-Prinzip beim Durchsehen von Bewerbungen.“

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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