28.09.2023

Diskriminierung bei Bewerbung noch immer Thema – Familienplanung als Problem

Die beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at haben sich bei ihren User:innen umgehört und festgestellt, dass es hierzulande im Bewerbungs-Prozess noch immer zu Ungereimtheiten kommt.
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Bewerbung, Diskriminierung
(c) Stock.Adobe/Lumos sp - Umfragen zeigen Problematiken bei Bewerbungsprozessen.

Wie Umfragen unter User:innen der beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at zeigen, ist Diskriminierung bei Bewerbungen noch immer Usus. Die meisten der jeweils 1.000 Befragten haben schon einmal Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess erlebt (karriere.at: 18 Prozent; hokify: 22 Prozent), gefolgt von Sexismus (karriere.at: elf Prozent; hokify: sieben Prozent) und Rassismus (karriere.at: vier Prozent; hokify: zehn Prozent).

Bewerbung: Unterschiedliche Formen der Diskriminierung

„Die Ergebnisse der Befragungen auf karriere.at und hokify sind fast deckungsgleich: Über ein Drittel der Befragten haben sich bereits einmal im Bewerbungsprozess diskriminiert gefühlt. Das zeigt, dass Diskriminierung den gesamten Arbeitsmarkt betrifft“, erklärt Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer von hokify. „Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidat:innen werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden passende Kandidat:innen für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft.“

Bewerbungsgespräch: Vier von zehn Personen mit unzulässigen Fragen konfrontiert

Vier von zehn Befragten (karriere.at: 43 Prozent; hokify: 39 Prozent) wurden im Bewerbungsgespräch bereits nach Details aus dem Privatleben gefragt. So gaben 13 Prozent der Teilnehmenden auf beiden Plattformen an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden: Von jenen User:innen, auf die dies zutrifft, sind 87 Prozent (karriere.at) bzw. 73 Prozent (hokify) weiblich.

Zur Info: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstandes oder des Umstands, ob jemand Kinder hat. Auch ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung fällt hier hinein. Fragen, die diese Themen behandeln, sind, bis auf spezifische Ausnahmen, im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Mehrheit für Bewerbung mit Foto

Danach gefragt, ob sie eine Bewerbung ohne Foto und persönliche Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bevorzugen würden, sprachen sich zwei Drittel für die „klassische“ Bewerbung mit Foto im Lebenslauf aus (karriere.at: 68 Prozent; hokify: 61 Prozent).

Bei den Varianten ohne Foto bevorzugen die Nutzer:innen von hokify, ihre persönlichen Daten anzugeben, während User:innen von karriere.at die gänzlich anonymisierte Variante demgegenüber leicht präferieren.

„Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken“, erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei karriere.at. „Hierzulande gehört das Foto aktuell standardmäßig in den Lebenslauf. Laut unserer Befragung präferieren auch die Jobsuchenden diese Variante. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren oder das Vier-Augen-Prinzip beim Durchsehen von Bewerbungen.“

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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