10.03.2023

Discord: Diese drei KI-Features sind jetzt neu

Auch Discord springt auf den KI-Hype auf. Der Messengerdienst setzt zukünftig auf drei neue Features, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
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Discord führt neue Funktionen ein.
Microsoft interessiert sich für Discord. | Foto: FellowNeko - stock.adobe.com

Künstliche Intelligenz (KI) ist spätestens seit dem Start von ChatGPT in aller Munde. Nun steigt springt Discord auf den Hype auf und führt am Freitag in seinem Messenger-Dienst einige neue KI-Features ein.

1. Chatbot Clyde

Die größte Neuerung betrifft den Chatbot Clyde, der es User:innen erlaubt, längere Gespräche mit dem Bot zu führen. Bei der Programmierung der KI wurde auch auf die Technologie von ChatGPT zurückgegriffen. Gibt man @Clyde in einen Server ein, so kann man sofort mit dem Bot zu chatten beginnen.

Clyde kann zudem einen Thread starten, in dem sich eine Gruppe von Freund:innen treffen kann. Dabei kann der Chatbot auch Wiedergabenlisten empfehlen und GIFs sowie Emojis in der Konversation nutzten. Zudem kann man Clyde bitten, interessante Fakten zu einem x-beliebigen Thema zu erzählen.

In einem Blog-Beitrag schrieb Discord zu Clyde: „Man kann bereits sehen, wie Clyde auf Slash-Befehle reagiert oder User:innen per DM benachrichtigt, wenn sie einen Fehler gegeben haben“. Eingeführt wird Clydes OpenAI-Technologie nächste Woche.

2. Automatisiertes Moderationstool

Zusätzlich zu der Einführung von Clyde aktualisiert Discord schon am Freitag sein automatisches Moderationstool AutoMod. Auch dabei kommt nun OpenAI-Technologie zum Einsatz. Diese soll Moderator:innen finden und benachrichtigen, wenn sie Serverregeln verletzt haben. Im letzten Jahr soll AutoMod bereits mehr als 45 Millionen unerwünschte Nachrichten blockiert haben.

3. Gesprächszusammenfassung und weitere Ideen

Ein weiteres neues Feature ist die KI-generierte Gesprächszusammenfassungen. Wie TechCrunch berichtet, sollen dadurch Nachrichtenströme gebündelt werden. User:innen sollen so schneller auf Themen stoßen, die sie interessieren. Es wird ein neues Panel auf der rechten Seite der User:innen-Bildschirm generiert, das interessante Themen skizziert. Zunächst wird die Funktionen auf einer begrenzten Auswahl an Servern eingeführt.

Zudem plant Discord bereits weitere KI-basierte Einführungen auf seiner Plattform. So überlegt man eine Open-Source-Avatar-Remix-Anwendung, mit der User:innen die Avatare anderer durch generative Bildmodelle neu mischen können. Entwickler können den Avatar-Remix-Code bereits ab Freitag auf GitHub finden. 

Zusätzlich zu den Neuerungen startet man im Rahmen von Discords 5-Millionen-Dollar-Verpflichtung zur Finanzierung von Entwicklern und Startups einen KI-Inkubator. Die Teilnehmer:innen bekommen dabei finanzielle Unterstützung, haben die Möglichkeit von Sprechstunden mit den Discord-Entwicklungsteams und frühzeitigen Zugriff auf die Funktionen der Discord-Plattform.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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