15.09.2016

Tracht, Tradition…und Startups

Der Herbst ist Wiesn Zeit, in Tracht gekleidete Menschen sind nun auch in der Großstadt kein seltener Anblick. Sogar im Startup-Bereich hat man sich an die traditionsreichen Kleidungsstücke angenähert.
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(c) fotolia: by-studio - Auch Startups haben die Tracht für sich entdeckt.

Fragt man nach der Definition von Startups, wird fast jedes Mal zur Abgrenzung von Klein- und Mittelunternehmen das Beispiel einer Tischlerei angeführt. Ein Tischler sei ein Tischler, heißt es dann. In der Regel macht er Möbel, wie eine Bäckerei eben Brot bäckt oder ein Frisör Haare schneidet. Eine richtige Innovation ist das in den meisten Fällen nicht. Ebenso wenig Startup-Charakter wie der berühmte Tischler haben normalerweise auch Trachtenmoden-Geschäfte. Tracht, das steht gewöhnlich für Heimat und für Tradition, nicht für Neuerung.

Innovation im Trachten-Business

Es ist schon bemerkenswert, dass sich dennoch gerade in den letzten Jahren einige Startups mit dem Verkauf von Trachten am Markt etablieren konnten. Zunächst ist es die Art des Vertriebes, also der Online-Shop, die den Trachten-Kauf auf ein neues Level hebt. Außerdem verfolgen die jungen Unternehmen aber einen ganz neuen Trend: Die Tracht zum selbst Designen.

Redaktionstipps

Mit designyourdirndl.at haben sich Jennifer und Andrea Zittiér selbständig gemacht. Das Familienunternehmen bestehend aus Mutter und Tochter fertigt Dirndln speziell nach den Wünschen ihrer Kunden an. Auf der Website kann zuerst Modell und Länge des gewünschten Kleides bestimmt werden, danach werden die Stoffe für Ober- und Unterteil sowie die Schütze ausgewählt. Auch die Farbe und Art der Knöpfe, Bänder und Borten kann die Kundin selbst wählen. Das Dirndl wir per Hand gefertigt und ist schließlich innerhalb von 14 Tagen versandbereit.

Selbst designt, selbst genäht

Auf die Idee, die Käuferinnen ihre Dirndl selbst designen zu lassen, kamen Mutter und Tochter, nachdem sie beschlossen hatten zum Oktoberfest zu fahren und vergeblich nach passenden Dirndln gesucht hatten. Größe, Farbe, Form, Materialien, irgendetwas wollte nie so recht passen. Kurzerhand nähten die beiden Frauen die Kleider nach ihren Wünschen selbst. In München kamen die Modelle so gut an, dass sie entschieden, ein Geschäft daraus zu machen. Ihr Motto: „Du bist einzigartig, genauso wie deine Kleidung.“

Hamburger Trachten

Mit einer ähnlichen Idee ist auch das Startup Limberry aus Hamburg seit 2013 erfolgreich. Bei der Arbeit an ihrer Dissertation zum Thema “Mass Customization im Onlineretail.” fehlte es Gründerin Sibilla Kawalla an einer Fallstudie. Da sie einfach keine Unternehmen finden konnte, die individualisierbare Mode anboten, beschloss sie, selbst eines zu gründen. Später spezialisierte sie sich auf Trachten. Heute arbeiten bei Limberry neun Mitarbeiter. Erst vor kurzem erhielt das Startup ein Investment von 250.000 Euro im Rahmen der VOX-Show Die Höhle der Löwen.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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