23.05.2019

Deutschland: Aufregung um „DIN-Norm für Startups“

Ein Bericht des Handelsblatts, wonach das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine standardisierte Zertifizierung für Startups einführen will, sorgte diese Woche im Nachbarland für Aufsehen. Ob es tatsächlich zu einer DIN-Norm für Startups kommen wird, ist noch unklar.
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Kommt in Deutschland eine DIN-Norm für Startups?
(c) fotolia.com - Aintschie

Hierzulande kommt man mit den Maßgaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN) im Alltag meist über Papier-Größen in Berührung. Tatsächlich ist das Institut natürlich in vielen Bereichen für zertifizierte Standards verantwortlich – analog zur heimischen Austrian Standards (ÖNORM) oder der internationalen ISO. Eine Meldung des deutschen Handelsblatts, wonach nun auch eine DIN-Norm für Startups geplant sei, sorgte im Nachbarland diese Woche für Aufregung.

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Startups in „A4“?

Der Tenor in der Reaktion der deutschen Gründer-Community: Startups, die doch so viel Wert auf Individualität legen, lassen sich nicht in ein Format wie „A4“ pressen. Und etwas konkreter: „Für Gründungen und Gründungsprojekte, die staatliche Finanzierungsunterstützung haben wollen, ist die Bürokratie schon am Rande des Tragbaren“, so Sonja Jost, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Startups, gegenüber dem Handelsblatt.

Freiwilliger Leitfaden mit Standard-Fragen

Ganz so dramatisch ist die Situation dann aber doch (noch) nicht. Denn was das Normierungsinstitut vorlegte ist noch keine DIN-Norm, sondern vorerst eine sogenannte DIN-Spec. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Leitfaden, mit (Gründern wohl hinlänglich bekannten) Fragen wie: „Warum soll es die Firma geben?“, „Wie funktioniert das Geschäftsmodell?“, „Wie sehen Marketing- und Vertriebsstrategie aus?“, „Gibt es eine ausreichende Finanzplanung?“ sowie „Welche Konkurrenten sind schon am Markt?“.

Wird aus der DIN-Spec die DIN-Norm für Startups?

Erarbeitet wurde das 17-seitige Dokument innerhalb von 18 Monaten von einem Konsortium aus Beratungsunternehmen, wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen, darunter EY, die Technische Universität Darmstadt und die Fresenius Hochschule Idstein. Und dort besteht das klare Ziel, aus der DIN-Spec eine DIN-Norm zu machen. „Das Konsortium wünscht sich, dass Gründer sich künftig ähnlich wie bei ISO 9001 zertifizieren lassen können“, wird Stephan Haubold, Professor an der Fresenius Hochschule, im Handelsblatt zitiert. „Das würde nicht nur die Gründer vor unüberlegten und folgenschweren Entscheidungen schützen, sondern auch Bundesministerien, die Fördergelder vergeben, Investoren sowie Banken ein wichtiges Instrument an die Hand geben“, so Haubold weiter.

Projektleiter um Relativierung bemüht

Vielleicht auch wegen des vielen schlechten Feedbacks der Community war der zuständige Projektleiter der DIN, De-Won Cho, jedoch schon kurz nachdem die Meldung publik wurde, gegenüber dem Magazin Gründerszene um Relativierung bemüht. Kein Startup werde gemäß dieses Leitfadens überprüft und das DIN werde auch keine darauf basierenden Zertifikate vergeben, kommentierte er dort. Und: „Wir wollen niemandem vorschreiben, dass etwas zu funktionieren hat“. Ob aus der DIN-Spec eine DIN-Norm wird, ist also vorerst unklar.

⇒ Zusammenfassung des Leitfadens auf der Page der DIN

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© refurbed

Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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