13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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Franz Josef Zeiler, Zeiler, Donau Versicherung.
(c) Donau - Franz Josef Zeiler.

Franz Josef Zeiler studierte in Wien und Reading (UK) Rechtswissenschaften und promovierte 2015 am Finanzrechtsinstitut der Universität Wien. Nach beruflichen Stationen bei namhaften Wirtschaftskanzleien setzte der gebürtige Wiener seine Karriere ab 2016 im Beteiligungsmanagement (Mergers & Acquisitions) der Vienna Insurance Group fort. Ab Juni 2019 leitete er das Generalsekretariat der Donau und baute den Bereich Digitalisierung und Innovation auf. 2022 führte Zeiler interimistisch die Landesdirektion Salzburg. Seit Juni 2023 ist er Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung mit Fokus auf strategische Projekte im Bereich Digitalisierung und Innovation.

Im selben Jahr wurde vom brutkasten als Innovator of the Year in der Kategorie “Corporate Innovation” ausgezeichnet.

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Nun hat der Aufsichtsrat der Donau Versicherung Zeiler mit Wirkung per 1. Oktober 2024 zum Stellvertreter des Vorstandes, Ressort Vertrieb, bestellt. In dieser Funktion wird der 37-Jährige die operative Führung des Vertriebs übernehmen und dabei direkt an das für das Ressort Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied Reinhard Gojer berichten.

Die Verantwortungsbereiche von Zeiler umfassen den Stammvertrieb sowie die Donau Brokerline. Zudem übernimmt er die Steuerungsfunktion für die neun Landesdirektionen der Donau. Der Bereich “Digitalisierung & Innovation” wird, wie wir auf Nachfrage erfahren, weiter von Zeiler geleitet werden.

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“Franz Zeiler ist ein erfahrener Manager unseres Hauses und eine ausgezeichnete Ergänzung des Vorstandsteams der Donau. Er hat in den letzten Jahren den Erfolg unseres Unternehmens strategisch mitgestaltet”, sagt Judit Havasi, Vorstandsvorsitzende der Donau. “Auch für den Vertrieb hat er Impulse gesetzt, Projekte gestartet und die Umsetzung erfolgreich begleitet. Ich freue mich sehr, dass er diese neue Herausforderung angenommen hat.”

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