13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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