13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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(c) Gentletent
(c) Gentletent

Ein Zelt, das sich selbst aufbaut und mehr Platz bietet, als die Konkurrenz, obwohl es abgebaut weniger Platz verbraucht und deutlich leichter ist – das ist das Produktversprechen des Wiener Startups Gentletent. 2014 gegründet konnte sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren mit seinen selbst-aufblasenden Zelten einen Namen in der Branche machen. Bereits 2016, in der dritten Staffel der Sendung, trat das Startup bei der Puls4-Show “2 Minuten 2 Millionen” auf, konnte damals aber kein Investment holen.

E-Bikes als “Micro-Wohnwagen” und Dachzelte für Autos

Den Start machte das Unternehmen mit der Idee, dank dem kompakten aufblasbaren Zelt E-Bikes zu “Micro-Wohnwagen” zu machen. Diese “B Turtle”-Zelte hat Gentletent nach wie vor im Sortiment. Zum wichtigsten Produkt wurden jedoch Dachzelte für Autos. Mit diesen liegt das Startup klar im Premium-Preissegment. Je nach Größe und Ausführung sind dafür zwischen knapp über 2.000 und knapp über 4.000 Euro zu bezahlen. Zudem hat das Unternehmen Vorzelte und diverses Zubehör im Angebot.

Insolvenz: Crowdinvestor:innen müssen um ihr Geld bangen

Während eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Indiegogo 2015 noch nicht den gewünschten Erfolg erzielte, kamen bei einer Crowdinvesting-Kampagne über die österreichische Plattform Conda im Jahr 2022 knapp mehr als 200.000 Euro für Gentletent herein.

Die Crowdinvestor:innen müssen nun aber wohl um ihr Geld bangen. Denn wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV verlautbarten, brachte Gentletent gestern einen Insolvenz-Antrag ein. Die in dieser Form des Crowdinvestings vergebenen Nachrangdarlehen werden in diesem Fall, wie der Name nahelegt, nachrangig behandelt.

Gentletent beantragte Sanierungsverfahren

Details zu den Insolvenzursachen und zur Höhe der Schulden werden bei den Verbänden nicht angeführt. Gentletent brachte jedenfalls einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ein, eine Fortführung ist also definitiv beabsichtigt. Bereits die Coronakrise dürfte das Unternehmen in finanzielle Bedrängnis gebracht haben. Seit 2021 ist die zum Zweck der Coronahilfe für Unternehmen gestartete “Stolz auf Wien”-Beteiligungsgesellschaft von Wien Holding und Wirtschaftskammer Wien mit 20 Prozent am Startup beteiligt.

Brutkasten fragte bei Gentletent per Mail um ein Statement zur Insolvenz an. Wenn dieses eintrifft, wird es hier nachgetragen.

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