13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen“, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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Sechs Plenary Sessions und zwölf Workshops

Das Programm spannt einen Bogen von technologischen Fähigkeiten und strategischen Infrastrukturen über Industrialisierung und Sicherheit bis hin zu technologischer Souveränität und europäischen Rahmenbedingungen. Im Zentrum stehen sechs international besetzte Plenary Sessions:

  • Strategic Infrastructures and Resilient Innovation Ecosystems
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  • Dual-Use Technologies: Innovation, Security, and Spillovers
  • Technological Sovereignty and European Resilience
  • EU Framework Conditions for Innovation, Scaling and Impact
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Zwölf jeweils 90-minütige Workshops vertiefen die Plenardebatten und erweitern sie um konkrete technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen. Ergänzt wird das Programm durch Keynotes, Special Events, eine Exhibition Area und Möglichkeiten zur Vernetzung.

„Kein Schaufenster“, sondern ein „Denkraum“

„Die Technology Talks sind kein Schaufenster, in dem wir einander bereits Erreichtes präsentieren. Sie sollen ein Denkraum sein: ein Raum, in dem unterschiedliche Erfahrungen aufeinandertreffen, Annahmen überprüft, Lösungen weiterentwickelt und neue Kooperationen begründet werden“, sagt Brigitte Bach, Sprecherin der Geschäftsführung des AIT und Vorsitzende des Veranstaltungskuratoriums.

Andreas Kugi, Vorsitzender des Programm-Komitees und Scientific Director des AIT, ergänzt: „Entscheidend wird sein, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in technologische Führungspositionen, industrielle Wertschöpfung und resilientere Systeme übersetzen können.“

Veranstalter ist das AIT, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung. Die Konferenz findet direkt im Anschluss an das FFG-Forum am 9. September statt. Alle Infos gibt es unter www.technology-talks-austria.at.

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