13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen“, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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OwnerChip wurde 2022 von Michael Schramm, Julian Kainz und Lukas Götz gegründet, der bekannte Business Angel Niki Futter war als Founding Angel an Bord. Das Startup verknüpfte manipulationssichere NFC-Chips in physischen Objekten mit digitalen Zwillingen auf der Blockchain – als Echtheits- und Eigentumsnachweis für den Onlinehandel mit hochpreisigen Kunst- und Luxusgütern. Als Showcase stattete das Unternehmen unter anderem die teuerste neu gebaute Geige der Welt mit seiner Technologie aus. Nach Unternehmensangaben vom Frühjahr 2025 waren zuletzt über 1.100 Objekte im Wert von mehr als fünf Millionen US-Dollar gechippt.

Konkursverfahren am Handelsgericht Wien

Nun ist das Unternehmen insolvent: Über das Vermögen der OwnerChip GmbH wurde am 3. Juli 2026 am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das geht aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 hervor. Der Antrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Mitteregger bestellt, Gläubigerforderungen können bis 3. September angemeldet werden. Die erste Gläubigerversammlung samt Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 17. September angesetzt. Angaben zu Passiva und Insolvenzursachen liegen noch nicht vor.

Series A kam offenbar nicht zustande

Erst im Mai 2025 hatte sich OwnerChip rund 500.000 Euro frisches Kapital gesichert – brutkasten berichtete. Das Investment in Form eines Convertible Loan wurde vom Business-Angel-Pool Angels United angeführt, dessen Ticket über das Programm aws Start-up-Invest der Austria Wirtschaftsservice (aws) verdoppelt wurde. Ebenfalls beteiligt: Kapa Ventures rund um Gerhard Pail und Frank Kappe sowie US-Angel Ryan Quinn. Das Darlehen sollte im Rahmen einer für 2026 geplanten Series-A-Runde in Eigenkapital konvertieren, mit der die Expansion in die USA und nach Asien finanziert werden sollte. Dazu kam es offenbar nicht mehr.


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