13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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Ein "Glamping"-Zelt von Strohboid | © Strohboid

Strohboid aus Graz produziert Luxus-Zelte (“Glamping”), Gastronomie-Pavillons und “Outdoor-Lounges”. Und hat mit Single Use Support Co-Founder Thomas Wurm einen prominenten Investor an Bord. Das 2018 von Maximilian Schade und Fritz Walter gegründete Startup legte besonderen Wert darauf, dass es auf nachhaltige Materialien setzt, und bezeichnete sich als “Nachhaltigkeits-Scaleup”. Nun hat es Insolvenz angemeldet.

Strohboid mit 4.620.775,00 Passiva

Laut dem Kreditschutzverband (KSV) und dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) hat die Firma Strohboid GmbH beim Landesgericht für ZRS Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.

Das Unternehmen beschäftigt 21 Dienstnehmer und von der Insolvenz sind 117 Gläubiger betroffen. Die Passiva betragen EUR 4.620.775,00, denen Aktiva von EUR 3.193.600,00 gegenüberstehen sollen. Angestrebt wird eine Weiterführung und der Abschluss eines Sanierungsplans.

“Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so René Jonke, Leiter Region Süd beim KSV.

USA-Expansion zwar gelungen, aber Aufträge mit Verzögerung

Strohboid war vorwiegend in Österreich und Europa tätig. Durch die Rezession habe man versucht zunehmend das Geschäft nach Nordamerika zu verlagern. Dies sei nach den Angaben im Insolvenzantrag zwar gelungen, jedoch sei es durch die Anlaufzeit zu Liquiditätslücken und durch Auftragsverzögerungen letztlich zur Zahlungsunfähigkeit gekommen, so der AKV.

Beim Kreditschutzverband liest man, dass das Unternehmen seit seiner Gründung auf Wachstum ausgerichtet war. Die dafür notwendigen Anlaufinvestitionen seien im Wesentlichen dadurch finanziert, dass seitens der Gründer und nunmehrigen Gesellschaftergeschäftsführer auf Gesellschafterebene Investoren in das Unternehmen genommen wurden.

Strohboid-Kunden stark von Rezession betroffen

“Die Kunden sind insbesondere Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie Eventveranstalter. Diese Branche war von der im letzten Jahr eingetretenen Rezession mit am stärksten betroffen und Investitionen wurden in diesen Bereichen faktisch eingestellt. Hinsichtlich der Produkte der Antragstellerin kann man von einer deutlichen Konjunkturabkühlung ab 2023 mit einem Umsatzeinbruch ab 2024 in Europa sprechen”, schreibt der KSV konkret zu den Insolvenzursachen.

Und führt weiter aus: “Wenngleich man einen neuen Absatzmarkt in Nordamerika erschließen konnte, hat die umsatzschwache Phase zwischen dem Einbruch des europäischen Marktes und dem Anlaufen des Nordamerika-Geschäfts sich auf die Liquiditätsdecke der Gesellschaft empfindlich ausgewirkt. Letztlich zeigte sich Ende August, dass erwartete Aufträge aus den USA – insbesondere ein Auftrag mit siebenstelligem Umsatzvolumen – sich in Richtung Ende 2024 verzögern werden. Diese Liquiditätslücke konnte von der schuldnerischen Gesellschaft kurzfristig nicht abgefangen werden, sodass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.”

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