07.01.2020

Digitalisierung im Regierungsprogramm: Angst vor dem Terminator?

Die zehn letzten Seiten des türkis-grünen Regierungsprogramms sind dem Thema "Digitalisierung & Innovation" gewidmet. Neben klaren Bekenntnissen sind vor allem im Bereich künstliche Intelligenz auch große Vorbehalte herauszulesen.
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Digitalisierung im türkis-grünen Regierungsprogramm
(c) Adobe Stock - Corona Borealis

Das beste kommt zum Schluss – so könnte man die Positionierung des Unterkapitels „Digitalisierung & Innovation“ im türkis-grünen Regierungsprogramm positiv darstellen. Denn tatsächlich sind es die letzten zehn Seiten des 326-seitigen Programms, die sich mit dem durchaus zentralen Thema befassen. Und noch etwas sticht ins Auge: Bereits im ersten Absatz der Präambel ist von „Chancen und Risiken“ die Rede – noch vor der großen Ansage, die am Anfang des zweiten Absatzes steht: „Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union zu machen“.

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Konkretes Eingehen auf Technologien

Im Gegensatz zum Programm der Vorgänger-Regierung, wo man das Kapitel nach Großthemen wie Forschung, Infrastruktur und Verwaltung gliederte und einzelne Technologien nur in Beispiel-Aufzählungen nannte, geht das türkis-grüne Regierungsprogramm in Unterkapiteln konkret auf Maßnahmen zu Technologien wie 5G, Blockchain und künstliche Intelligenz ein. Letzterer ist sogar ein eigenes zweiseitiges Unterkapitel gewidmet – übrigens ganz am Schluss.

„5G-Vorreiter“ – aber nur mit „Technikfolgenabschätzung“

Dabei lässt sich ablesen, dass es unter den Regierungs-Verhandlern einige eher Digitalisierungs-skeptische Stimmen gab. Wie auch in anderen Bereichen des Programms folgt auf Bekenntnisse oft ein dazugehöriger Vorbehalt – Stichwort: „Chancen und Risiken“. So will man etwa die (in Eigendefinition) „5G-Vorreiterrolle“ weiter ausbauen. Aber – so in einem weiteren Unterpunkt – dabei eine Technikfolgenabschätzung zu „5G Mobilfunk und Gesundheit“ berücksichtigen.

„Vorausschauende Netzpolitik“

Auf die Darlegung von (teilweise altbekannten) Vorhaben zur Digitalisierung der Verwaltung (hier wurde sichtlich auch eine kürzlich veröffentlichte Studie zu möglichen Einsparungen berücksichtigt), zu Open Data, zur digitalen Wirtschaft (hier wir unter anderem ein staatlich kofinanzierter Risikokapital-Fonds genannt) und zu Zukunftstechnologien, etwa Blockchain und Quantencomputer, folgt das Unterkapitel „Netzpolitik vorausschauend gestalten“. Dort werden Vorbehalte zu den oben genannten Bereichen in einigen Punkten zusammengefasst. So soll etwa die Datenschutzbehörde gestärkt werden und es „hersteller- bzw. betreiberunabhängige Technikfolgenabschätzungen bei wesentlichen öffentlichen Digitalisierungsvorhaben“ geben.

Künstliche Intelligenz als Frage der Ethik

Ausnehmend deutlich wird die Digitalisierungs-Skepsis dann im Unterkapitel „Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen“. Grundsätzlich will man eine KI-Strategie auf Basis eines vergangenes Jahr erstellten Expertenberichts erarbeiten. Doch geht man bei den Vorhaben auf zwei Seiten in fünf von 17 Unterpunkten auf das Thema Ethik ein. Betont wird etwa: „Ethische Reflexion hat ein immanenter Bestandteil der österreichischen KI-Politik und -Praxis zu sein“. Man „bekenne“ sich in dem Zusammenhang „zum Schutz der Menschenwürde“, Entscheidungen in der Verwaltung dürfen nicht durch Maschinen getroffen werden und es soll die „Einrichtung eines Calls im Bereich Digitaler Humanismus“ erfolgen sowie die Einbindung von Universitäten insbesondere im Bereich Digitalisierungsethik forciert werden.

Türkis-grünes Regierungsprogramm: Angst vor Terminator und Matrix?

Fazit: Im türkis-grünen Regierungsprogramm trifft Digitalisierungs-Enthusiasmus mit großen, aber nicht genau ausdefinierten Vorhaben, offen auf Digitalisierungs-Skepsis mit großen, aber nicht genau ausdefinierten Vorbehalten. Freilich ist es eine der aufgaben der Politik, etwaige Gefahren von Entwicklungen rechtzeitig abzuschätzen. Versteift man sich jedoch darauf, droht eine Bremsung auch in an sich sehr harmlosen Bereichen.

Während man etwa bei 5G wohl (wissenschaftlich kaum rechtzufertigenden) Ängsten in der Bevölkerung Rechnung trägt und sich bei anderen Vorhaben bei den „Vorsichtsmaßnahmen“ sehr allgemein hält (was sich als im Programm eingebaute Bremse herausstellen könnte), scheinen vor allem in Sachen künstliche Intelligenz maßgebliche Sorgen zu bestehen. Die tatsächlichen Usecases von Machine Learning und Co. in der Wirtschaft, wo es vorwiegend um Prozess-Optimierung und -Beschleunigung durch Automatisierung geht, dürften hier wenig Beachtung gefunden haben. Stattdessen entsteht fast der Eindruck, die neue Regierung hat Angst vor dystopischen Zuständen à la Terminator oder Matrix.

⇒ Das Regierungsübereinkommen als Download

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Das beste kommt zum Schluss – so könnte man die Positionierung des Unterkapitels „Digitalisierung & Innovation“ im türkis-grünen Regierungsprogramm positiv darstellen. Denn tatsächlich sind es die letzten zehn Seiten des 326-seitigen Programms, die sich mit dem durchaus zentralen Thema befassen. Und noch etwas sticht ins Auge: Bereits im ersten Absatz der Präambel ist von „Chancen und Risiken“ die Rede – noch vor der großen Ansage, die am Anfang des zweiten Absatzes steht: „Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union zu machen“. Im Gegensatz zum Programm der Vorgänger-Regierung, wo man das Kapitel nach Großthemen wie Forschung, Infrastruktur und Verwaltung gliederte und einzelne Technologien nur in Beispiel-Aufzählungen nannte, geht das türkis-grüne Regierungsprogramm in Unterkapiteln konkret auf Maßnahmen zu Technologien wie 5G, Blockchain und künstliche Intelligenz ein. Ausnehmend deutlich wird die Digitalisierungs-Skepsis dann im Unterkapitel „Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen“. Man „bekenne“ sich in dem Zusammenhang „zum Schutz der Menschenwürde“, Entscheidungen in der Verwaltung dürfen nicht durch Maschinen getroffen werden und es soll die „Einrichtung eines Calls im Bereich Digitaler Humanismus“ erfolgen sowie die Einbindung von Universitäten insbesondere im Bereich Digitalisierungsethik forciert werden.

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