28.08.2019

Wie sich die Digitalisierung auf die Rechtssicherheit auswirkt

Welche Auswirkung hat die Digitalisierung im Rechtsbereich auf die Rechtssicherheit? Und welche Rolle spielt der Mensch dabei zukünftig? Um diese und mehr Fragen ging es bei einer von der Österreichischen Notariatskammer veranstalteten Breakout Session am Forum Alpbach.
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Digitalisierung und Rechtssicherheit
(c) ÖNK/R. Tanzer: (vlnr.) Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Peter Parycek, Leiter des Departements für E-Government an der Donau-Uni-Krems, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum
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Smart Contracts, digitale Gründungen, Beratung durch Chatbots. Die Digitalisierung macht auch vor der Rechtsbranche nicht Halt. Das wirft eine Frage auf: Bringt die wachsende digitale Freiheit automatisch weniger Rechtssicherheit mit sich? Bei einer Breakout Session beim Europäischen Forum Alpbach unter Moderation von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic, kamen Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum und Peter Parycek, Leiter des Departments für E-Government an der Donau-Universität Krems zu einer klaren Antwort: Nein.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++

Denn die Integration digitaler Prozesse und die gut geprüfte Anwendung neuer Technologien in der Kombination der Stärken von Mensch und Maschine könnten die Qualität im Rechtssystem sogar noch verbessern, so der Tenor. Doch die Rechtsberufe müssten sich auf völlig neue Anforderungen einstellen.

Digitale Freiheit als Förderer der Rechtssicherheit

Gerade bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit, durch verbesserte Information und mehr Transparenz können digitale Anwendungen die Rechtssicherheit sogar erhöhen, ist Matthias Lichtenthaler überzeugt. Der öffentliche Bereich sei in Österreich gut aufgestellt. Jetzt gehe es darum, auch privatrechtliche Vorgänge digital zu gestalten. Großes Potenzial liege dabei in der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine, etwa um das Know-how der Juristen noch fokussierter einzusetzen, aber auch um die Sicherheit zu erhöhen.

Missbrauch verhindern durch Technologie und Erfahrung

„Die Software wird immer besser, etwa zur Identifikation aber auch zum Erkennen von Lügen und Falschaussagen. In Kombination mit der menschlichen Erfahrung können etwa Missbrauchsversuche immer besser erkannt werden“, meint Peter Parycek. Er ist überzeugt, dass Vertrauen in die neuen Technologien vor allem durch eigene Erfahrung und Nutzung entsteht. Um in den kommenden Jahren aber für alle einen barrierefreien Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten, brauche es natürlich auch nach wie vor Papier. Entscheidend sei aber, dass „das Original immer digital ist“.

Digitale Gründung bereits Realität

Ein nächster Schritt zur Digitalisierung von Prozessen ist in Österreich, das schon mit dem digitalen Notariatsakt im Jahr 2007 Vorreiter war, gerade im Gange: Nach einer 24 Monatigen Testphase launcht die Notariatskammer Österreich derzeit die volldigitale GmbH-Gründung, bei der dann nicht mehr alle Gründer zur selben Zeit am selben Ort sein müssen. „Entscheidend ist die Nutzerfreundlichkeit des Systems und die volle Rechtssicherheit, die wir mit geprüften Identifizierungsverfahren per Videokonferenz und sicheren Datenräumen gewährleisten können. Das wichtigste ist aber, dass wir auch im digitalen Prozess die umfassende Beratung sicherstellen können“, so Cindy Fökehrer.

Entscheidend ist die Beratung

Denn die technologischen Grundlagen würden sich laufend verbessern. Die Gefahr, dass Gründer in der digitalen Anwendung aber nicht genug Augenmerk auf Aufklärung und Beratung legen, sei aber gegeben. Das System sei erprobt, nun liege es daran, Akzeptanz zu schaffen und es laufend so weiterzuentwickeln, dass die Qualität dadurch nicht nur gehalten, sondern sogar gesteigert wird.

Disruption im Rollenverständnis

Kurzfristig scheint es eine harmonische Weiterentwicklung analoger rechtlicher Prozesse in die digitale Welt zu geben – durch den Einbau neuer Features etwa zur Prozessautomatisierung. Doch das Neue an den Prozessen ist: „Sie sind nicht abgeschlossen. Es braucht die laufende Weiterentwicklung“, so Parycek. Und das werde die Berufsbilder der Rechtsberufe verändern. Interdisziplinäre Teams werden gefordert sein, Programmierer mit Rechtsverständnis und umgekehrt sind – gerade beim Thema Smart Contracts – gefragt. Und langfristig könne es durchaus sein, dass „Notare aus manchen Prozessen rausfallen, weil künstliche Intelligenzen hier Aufgaben übernehmen oder die Prozesse schlichtweg ganz anders angelegt sind“, meint Parycek.

Das lässt Cindy Fökehrer nicht unkommentiert stehen: „Bisher hat sich aber gezeigt, dass sich die Notare nicht nur den technologischen Entwicklungen angepasst haben, sondern eine Vorreiterrolle einnehmen konnten. Die durch die Innovation entstandenen Änderungen haben dazu geführt, Ressourcen für die zentrale Aufgabe des Notars – die Beratung des Bürgers – freizumachen“.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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