29.05.2018

Digitalisierung im Unternehmensrecht: „Auf Beratung zu verzichten ist fahrlässig“

Interview. Wir sprachen mit Michael Umfahrer, Notar in Wien, über die digitale GmbH-Gründung, die Veränderungen durch die Blockchain und die DSGVO.
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Michael Umfahrer zu Digitalisierung im Unternehmensrecht
(c) Notariatskammer: Dr. Michael Umfahrer
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Die Digitalisierung schreitet in allen Branchen und Bereichen voran. Die 515 heimischen Notare setzen bereits seit Jahren auf digitale Anwendungen zur Archivierung der Urkunden oder im Rechtsverkehr mit der Justiz. Die digitale Welt erfordert aber auch neue Dienstleistungsangebote für Klienten wie die digitale GmbH-Gründung beim Notar. Im Interview gab uns der Wiener Notar Michael Umfahrer antworten auf einige große Fragen zur Digitalisierung im Unternehmensrecht.

+++ Checklist: 10 Fragen auf dem Weg zur GmbH-Gründung +++


Mit welchen rechtlichen Fragen in Bezug auf Digitalisierung in Unternehmen sind Sie am häufigsten konfrontiert?

Rechtliche Fragen in Bezug auf Digitalisierung drehen sich zumeist um Sicherheit. Wie kann missbräuchliche Verwendung verhindert und mehr Transparenz geschaffen werden?

In diesem Zusammenhang ist auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz WiEReG) erwähnenswert, das am 15. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Es wurde damit – aufgrund der 4. Geldwäscherichtlinie – ein neues Melderegister geschaffen, in dem Unternehmen, Stiftungen und Vereine erfasst werden. Bis 1. Juni 2018 müssen meldepflichtige Unternehmen und andere Rechtsträger wie Vereine dafür nötigen Daten abgegeben haben. In diesem Register sollen jene natürlichen Personen zentral erfasst werden, denen eine Gesellschaft oder eine Stiftung wirtschaftlich zugeordnet werden kann. Es kann auch das eine oder andere Startup von der Meldepflicht betroffen sein: Wenn dieses beispielsweise in mehreren Investitionsrunden Geld einsammelt und die Investoren – wenn sie als Gesellschafter fungieren – meist selbst Gesellschaften sind. Das WiEReG ist also unter anderem ein Instrument zur Absicherung und Transparenz für Startups.

Welche neuen Fragen sind in den vergangenen Jahren aufgetaucht, die sich erst durch die zunehmende Digitalisierung ergeben haben?

Das Thema Digitalisierung ist für Notare nicht neu. Wir leben Digitalisierung bereits seit rund 30 Jahren. Beispiele dafür sind die digitalen Urkundenarchive, das Firmen- und Grundbuch oder Verfahren. Ein weiterer Meilenstein war die Notar-Treuhandbank, die es seit mehr als 20 Jahren gibt. Sie war eine der ersten reinen Onlinebanken.

Digitalisierung erfordert aber neue Maßnahmen, um auch weiterhin Beratung und Sicherheit mitanbieten zu können. In naher Zukunft wird es möglich sein, beim Notar mit dessen rechtlicher Beratung eine GmbH per Videokonferenz, hochsicherem Datenraum und Handy-Signatur digital zu gründen. Eine gute Kombination von digitalem Workflow und rechtlicher Beratung.

Weil dieses neue Online-Service auch grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Umgründungen innerhalb der EU erleichtert, haben wir damit auf EU-Ebene Interesse geweckt. Das österreichische Modell könnte im Rahmen des neuen EU-Gesellschaftsrechtspaketes Anwendung finden.

„Wir befinden uns an einer Bruchlinie zwischen der analogen und der digitalen Welt. Notare verstehen sich als beratendes Bindeglied, das für Rechtssicherheit sorgt.“

Ein weiteres aktuelles Digital-Thema ist die Blockchain. Sie soll „Mittelsmänner“ wie Banken und Notare obsolet machen. Wie sieht das rechtlich aus?

Blockchains sind darauf ausgelegt, bei verschiedensten Arten von Transaktionen deren Gültigkeit zu bestätigen. Überall dort, wo es um individuelle, intelligente Anwendungen und Lösungen geht, kann das die Maschine aber nicht übernehmen. Also z.B. immer dann, wenn Treuhandschaften mit rechtlichen Bedingungen verknüpft sind. Bei der Überprüfung der Grundbuchsituation etwa stößt die Roboter-Technik an ihre Grenzen. Vorstellbar ist aber, dass Notare selbst bei treuhändigen Abwicklungen künftig Blockchain-Verfahren nutzen. Wir befinden uns an einer Bruchlinie zwischen der analogen und der digitalen Welt. Notare verstehen sich als beratendes Bindeglied, das für Rechtssicherheit sorgt.

Momentan beschäftigen sich viele Unternehmen mit der kommenden DSGVO. Was ist aus Ihrer Sicht besonders zu beachten?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, im Bereich der Datennutzung rechtliche, technische und organisatorische Fragen zu beachten und zu prüfen. Datenschutz entwickelt sich deshalb auch zunehmend zu einem eigenen Bereich in den Unternehmen. Die Sensibilität der Unternehmen beim Thema Datenschutz ist insgesamt enorm gestiegen.

Viele Digital-Unternehmen haben mehrere Unternehmenssitze in unterschiedlichen Ländern. Was sind in diesem Zusammenhang die wichtigsten Überlegungen, die die Unternehmen anstellen müssen?

Die EU-Niederlassungsfreiheit hat grenzüberschreitende Unternehmungen und Geschäfte gefördert. Sie bewährt sich und hat viele Erleichterungen gebracht. Doch die europäische Gesetzgebung hinkt nach. Unterschiedliche Rechtsverhältnisse können Unternehmer vor Hürden stellen. Damit alle Vorhaben im Ausland plangemäß und dauerhaft funktionieren, ist Rechtsberatung z.B. beim Notar wichtig. Etwa bei der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Welche großen Themen im Unternehmensrecht im Zusammenhang mit Digitalisierung werden in Zukunft besonders relevant?

Rechtsprobleme nehmen durch die Digitalisierung eher zu als ab. Man denke nur an den digitalen Nachlass von E-Mail- und Paypal-Accounts bis zu Dokumenten in cloud-basierten Onlinespeichern. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der digitale Nachlass in Form eines „digitalen Testaments“ geordnet werden.

Die jahrzehntelange Praxiserfahrung hat deutlich gezeigt, dass bei der GmbH-Gründung die Regelungen einer minimalen Mustersatzung nur in Ausnahmefällen ausreichend sind. Wir raten, von Anfang an im Gesellschaftsvertrag mögliche Streitpunkte klarzustellen, Aufgriffsrechte zu formulieren und maßgeschneiderte Vorsorgeregelungen zu treffen. Die digitale GmbH-Gründung bei einem Notar wird daher mit notarieller Beratung möglich sein. Auf Beratung im Unternehmensrecht zu verzichten ist fahrlässig.


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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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