30.05.2017

Digitalisierung: Eine These abseits von Dystopie und Utopie

Kommentar. Werden Digitalisierung und Maschinisierung tatsächlich dazu führen, dass Menschen nicht mehr selbst arbeiten? Es gibt gute Gründe, die dagegen sprechen. Und auch das bedingungslose Grundeinkommen wird nicht notwendig zur Rettung der Gesellschaft sein.
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(c) fotolia.com - Sergey Nivens

Durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz von Artificial Intelligence und Robotern werden immer mehr Berufe obsolet. Zuerst im niedriger qualifizierten Bereich, dann sukzessive auch im Expertenbereich. Das führt zu Massenarbeitslosigkeit. Die einzige Lösung, um den Zusammenbruch der Gesellschaft und des auf Konsum ausgerichteten Wirtschaftssystems zu verhindern, ist ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Diese These taucht in letzter Zeit vermehrt auf. Vor allem an jenem Ort, der wie kein anderer als Sinnbild für genau diese Entwicklung steht – im Silicon Valley. Besonders prominent: Auch Elon Musk und Mark Zuckerberg sprachen sich jüngst für so ein Grundeinkommen aus. Die der These zugrunde liegenden Fakten lassen sich leicht nachvollziehen. Innovationen wie selbstfahrende LKW werden im Transportwesen weltweit zigtausende Jobs kosten. Dort endet die Entwicklung nicht, sondern beginnt gerade erst. Artificial Intelligence führt im EDV-basierten Dienstleistungsbereich bereits jetzt viele Tätigkeiten effizienter und fehlerfreier aus, als es Menschen tun könnten. Dieser Umstand wird sich in den kommenden Jahren enorm verstärken. Jetzt gerade arbeiten findige Teams auf der ganzen Welt an Maschinen, die weitere Tätigkeiten übernehmen können. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Roboter Dinge wie chirurgische Eingriffe oder ganz einfach Haarschnitte präzise und kostengünstig erledigen können. Blickt man auf die Geschwindigkeit, mit der die Entwicklung momentan voranschreitet, wird es nicht lange dauern, bis Berufsfelder, in denen von Digitaliserung momentan noch gar nicht die Rede ist, eben dieser zum Opfer fallen. Und es fällt schwer einen Bereich zu finden, der nicht digitalisiert/maschinisiert werden kann. Es ist tatsächlich nicht zu bestreiten: Die Berufswelt, wie wir sie kennen, wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen dramatischen Wandel erleben.

+++ Das Silicon Valley & der Traum vom Grundeinkommen +++

Zwischen Dystopie und Utopie

Folgt man dieser Argumentation, bleiben vermeintlich zwei Möglichkeiten.

Erstens die Variante Dystopie. Die kann etwa so aussehen: Das derzeitige System wird so lange wie möglich aufrechterhalten. Doch die Massenarbeitslosigkeit führt zu einem Konsumeinbruch. Es entsteht eine Abwärtsspirale, der zunächst das Wirtschaftssystem und in weiterer Folge die gesamte gesellschaftliche Ordnung zum Opfer fallen. Nur einige wenige haben rechtzeitig vorgesorgt, um aus dem Chaos als Gewinner auszusteigen. Sie machen sich das Heer der Arbeitslosen nutzbar. Maximale gesellschaftliche Ungleichheit ist die Folge. (Andere Varianten der Dystopie beinhalten eine Machtübernahme durch die Artificial Intelligence, aber das würde jetzt zu weit gehen.)

Zweitens die Variante Utopie. Die wird im Moment gerne so erzählt: Die Politik erkennt die Zeichen der Zeit rechtzeitig und entkoppelt die gesellschaftliche Wertschöpfung, die nun von Maschinen übernommen wird, von der individuellen Wertschöpfung der Bürger. Über ein bedingungsloses Grundeinkommen oder ein ähnliches System werden die Waren und Dienstleistungen der Bevölkerung, die nun nicht mehr arbeiten muss, zugänglich gemacht. Dieser Plebs des 21. Jahrhunderts genießt Brot und Spiele ohne damit verbundene Nachteile. Die Gesellschaft ist näher am Ideal der Gleichheit als je zuvor.

Denkfehler in der Zukunftsprognose

Man braucht sich nicht allzu intensiv mit Soziologie und Geschichte beschäftigt haben, um beide Varianten anzuzweifeln. Denn es ist nicht nur so, dass diese Vorgänge so nicht vorhersagbar sind. Auch in den ihnen zugrunde liegenden Annahmen stecken bereits Denkfehler.

Zunächst jener, dass die Möglichkeit, etwas maschinell herzustellen oder zu leisten, auch tatsächlich immer genutzt wird. Schließlich lässt sich in gar nicht wenigen Bereichen, die in vorangegangenen industriellen Revolutionen maschinisiert wurden, nun wieder ein Trend zur händischen Fertigung feststellen. Das liegt in manchen Fällen an qualitativen Merkmalen. Häufig ist das händisch gefertigte Produkt auch ein Statussymbol oder Lifestyle-Item. So wie es jetzt Maßanzüge und -Möbel sind, wird dann wohl auch in der Zeit des Friseur-Roboters die von Hand geschnittene Frisur als Zeichen des Wohlstands herhalten. Und wer es sich leisten kann, wird handgeerntetes Biogemüse aus der sympathischen Kleinproduktion kaufen – ein Trend der längst begonnen hat. Es ist also im historischen Vergleich davon auszugehen, dass viele Berufsgruppen (nicht alle) zwar reduziert, aber nicht ganz abgeschafft werden. Diejenigen, die übrigbleiben, können ihre Produkte und Dienstleistungen dann auch entsprechend teurer verkaufen. Auch dass sich diese nicht jeder leisten kann, wird wohl so bleiben.

Der historische Vergleich führt noch zu einem weiteren, wahrscheinlich noch größeren Denkfehler: Die Findigkeit der Menschen wird unterschätzt. Massenarbeitslosigkeit durch Industrialisierung wurde im Laufe der vergangenen 200 Jahre schon sehr oft vorausgesagt. Tatsächlich trat sie immer nur bei einzelnen Berufsgruppen und immer nur für einen beschränkten Zeitraum auf. Denn für jeden Arbeitsvorgang, den Menschen nicht mehr erledigen mussten, kamen in der Regel mehrere neue dazu. Neue Produkte, neue Dienstleistungen, ja, ganz neue Branchen entstanden. Der Tourismus etwa kann als Paradebeispiel so einer Entwicklung genannt werden. Er entstand durch das Zusammenspiel verbesserten Personentransports mit dem Auftauchen des Phänomens „Freizeit“ durch geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten.

Ein Blick auf die Geschichte

Wenn man nun eine eigene Zukunftsvorhersage wagen will (die adäquater ist, als die oben beschriebenen), hilft ein Blick auf die Geschichte der Zukunftsvorhersagen. Es haben sich tendenziell jene bewahrheitet, bei denen versucht wurde aus vergangenen Entwicklungen Muster abzuleiten und auf die gegenwärtige Entwicklung umzusetzen. Zwei dieser Muster wurden eben beschrieben: Erstens jenes, dass im Bereich von Lifestyle und Statussymbolen Effizienz eine untergeordnete Rolle spielt. Zweitens jenes, dass Menschen erst recht kreativ werden und neue Arbeitsfelder kreieren, wenn alte verloren gehen. Diese beiden Muster legen eine Prognose nahe, die sich klar von den oben beschriebenen Varianten Dystopie und Utopie unterscheidet:

“Der menschliche Geist mit seiner einzigartigen Fähigkeit unlogisch zu denken, wird wohl schon bald eine zentrale Rolle in der Arbeitswelt spielen.”

Es werden viele Jobs verloren gehen. Es wird zeitweilig gravierende Probleme mit Arbeitslosigkeit geben. Die Menschen werden jedoch mittelfristig Tätigkeitsfelder besetzen, die Maschinen nicht, oder nicht gleichwertig ausführen können. Diese werden, soviel ergibt sich aus den Annahmen logisch, stark im zwischenmenschlichen, sozialen und emotionalen Bereich liegen. Direkte P2P-Dienstleistungen werden einen noch größeren Platz einnehmen. Womöglich könnte es nach Jahrzehnten immer kleiner werdender Bedeutung zu einer enormen Aufwertung von Philosophie und Geisteswissenschaften kommen. Kunst in all ihren Facetten könnte weiter an Wert gewinnen. Kurz, der menschliche Geist mit all seinen Fehlern und der einzigartigen Fähigkeit unlogisch zu denken, wird wohl schon bald eine viel zentralere Rolle in der Arbeitswelt spielen. Und dabei enorme Werte generieren. Wer das nun ad hoc als Träumerei abtut, sei darauf hingewiesen, dass wir bereits in einer Zeit leben, in der enorme Werte durch Produkte und Dienstleistungen generiert werden, die einzig dem Vergnügen oder der Befriedigung irrationaler Bedürfnisse dienen.

Es wird auch ohne Grundeinkommen gehen

Während Startups jetzt gerade noch daran beteiligt sind, die technische Entwicklung immer weiter zu pushen, könnten also bereits bald ganz andere Felder das große Geld bringen. Visionäre sind ja ohnehin bereits damit beschäftigt, die Nachfrage in zehn Jahren zu antizipieren. Vielleicht arbeiten sie ja schon daran, Angebote für Menschen zu kreiieren, deren derzeitige Bedürfnisse dann von Maschinen erfüllt werden.

Politisch dürfte jedenfalls die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht ganz so dringlich sein, wie viele annehmen. Dass es durchaus einige Punkte gibt, die trotzdem stark für das Modell sprechen, sei an dieser Stelle dahingestellt. Notwendig, um den Zerfall der Gesellschaft durch Maschinisierung zu verhindern, wird es wohl nicht werden. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass es bereits in wenigen Jahren ganz neue Berufsfelder geben wird, die das Gros der Arbeitslosen auffangen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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