07.02.2023

UK will digitales Pfund einführen – die Auswirkung könnte massiv sein

In ein paar Jahren könnte im Vereinigten Königreich die digitale Version der Währung Pfund eingeführt werden. Das würde eine entscheidende Möglichkeit mit sich bringen.
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Digitales Pfund soll noch dieses Jahrzehnt kommen
(c) Philip Veater via Unsplash

Was ist der größte Unterschied zwischen Bar-Zahlung und Karten-, Smartphone- oder Smartwatch-Zahlung? Vielen kommt jetzt wohl der Komfort in den Sinn. Für einen gewissen Anteil der Menschen ist es aber etwas anderes: Für die erstgenannte Zahlungsmethode braucht man kein Bankkonto. Dieses Faktum macht Bargeld nicht nur beliebt für Transaktionen, die unbemerkt bleiben sollen, sondern macht es auch zur Notwendigkeit für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen kein Konto führen können.

Kein Bankkonto – viele (Zahlungs-)Möglichkeiten weniger

Doch damit können Menschen ohne Konto nicht nur zahlreiche Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur schwer beziehen (etwa Elektrizität), sondern müssen auch Produkte wie Paysafe (die nicht überall akzeptiert werden) in Anspruch nehmen, um nicht von den weitreichenden Möglichkeiten digitaler Zahlungsmethoden – vor allem im E-Commerce – abgeschnitten zu sein. Nicht umsonst entstanden Bitcoin und andere Kryptowährungen mit der Idee, jenen Menschen eine Art Konto zu geben, die für klassische Banken nicht als Kund:innen infrage kommen („bank the unbanked“). Weltweit trifft das noch immer fast auf ein Viertel der Menschen zu.

Digitales Pfund auf der Smartphone-Wallet

Doch in gar nicht ferner Zukunft könnten ausgerechnet Notenbanken dieses Problem endgültig lösen. Nämlich mit digitalen Versionen ihrer Währungen. Ein digitaler Euro ist schon länger im Gespräch, aber noch nicht spruchreif. Im Vereinigten Königreich wurde nun das digitale Pfund für „frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts“ angekündigt. „Bargeld wird es weiterhin geben“, stellte Finanzminister Jeremy Hunt dazu klar. „Ein digitales Pfund, herausgegeben und gesichert von der Bank of England, könnte eine neue Bezahlmethode sein, die vertrauenswürdig, zugänglich und einfach zu verwenden ist“. Dieses würde über die Wallet-Funktion eines Smartphones oder über eine Smartcard genutzt werden. Es diene rein als Zahlmittel, Zinsen würden nicht gezahlt.

Banken sehen digitalen Euro positiv, aber wollen beteiligt sein

Das legt eine Erwartung nahe: Von den Notenbanken herausgegebene digitale Währungen könnten zukünftig eine sehr große Bandbreite an Transaktionen (bis hin zu Gehaltsüberweisungen) ohne Bankkonto ermöglichen und den Finanzbereich im Endkund:innen-Segment damit massiv beeinflussen. Die Verbraucherbanken, die das in besonderem Maße betreffen würde, stehen digitalen Währungen dennoch eher positiv gegenüber. Erst gestern etwa veröffentlichte der Bundesverband deutscher Banken ein Positionspapier zum digitalen Euro, in dem es heißt: „Als komfortables und risikofreies digitales Zahlungsmittel könnte er in europaweit nutzbare privatwirtschaftliche Zahlverfahren eingebettet werden“. Digitale Währungen könnten nämlich auch die Vorgänge von Banken erheblich erleichtern – diese fordern aber natürlich, stark einbezogen zu werden.

Diese möglichen Vorteile auf mehreren Seiten dürften einige ausgewiesene Kritiker:innen digitaler Währungen übrigens nicht umstimmen. Sie befürchten nämlich, dass diese zukünftig zum Instrument staatlicher Überwachung werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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