07.02.2023

UK will digitales Pfund einführen – die Auswirkung könnte massiv sein

In ein paar Jahren könnte im Vereinigten Königreich die digitale Version der Währung Pfund eingeführt werden. Das würde eine entscheidende Möglichkeit mit sich bringen.
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Digitales Pfund soll noch dieses Jahrzehnt kommen
(c) Philip Veater via Unsplash

Was ist der größte Unterschied zwischen Bar-Zahlung und Karten-, Smartphone- oder Smartwatch-Zahlung? Vielen kommt jetzt wohl der Komfort in den Sinn. Für einen gewissen Anteil der Menschen ist es aber etwas anderes: Für die erstgenannte Zahlungsmethode braucht man kein Bankkonto. Dieses Faktum macht Bargeld nicht nur beliebt für Transaktionen, die unbemerkt bleiben sollen, sondern macht es auch zur Notwendigkeit für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen kein Konto führen können.

Kein Bankkonto – viele (Zahlungs-)Möglichkeiten weniger

Doch damit können Menschen ohne Konto nicht nur zahlreiche Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur schwer beziehen (etwa Elektrizität), sondern müssen auch Produkte wie Paysafe (die nicht überall akzeptiert werden) in Anspruch nehmen, um nicht von den weitreichenden Möglichkeiten digitaler Zahlungsmethoden – vor allem im E-Commerce – abgeschnitten zu sein. Nicht umsonst entstanden Bitcoin und andere Kryptowährungen mit der Idee, jenen Menschen eine Art Konto zu geben, die für klassische Banken nicht als Kund:innen infrage kommen („bank the unbanked“). Weltweit trifft das noch immer fast auf ein Viertel der Menschen zu.

Digitales Pfund auf der Smartphone-Wallet

Doch in gar nicht ferner Zukunft könnten ausgerechnet Notenbanken dieses Problem endgültig lösen. Nämlich mit digitalen Versionen ihrer Währungen. Ein digitaler Euro ist schon länger im Gespräch, aber noch nicht spruchreif. Im Vereinigten Königreich wurde nun das digitale Pfund für „frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts“ angekündigt. „Bargeld wird es weiterhin geben“, stellte Finanzminister Jeremy Hunt dazu klar. „Ein digitales Pfund, herausgegeben und gesichert von der Bank of England, könnte eine neue Bezahlmethode sein, die vertrauenswürdig, zugänglich und einfach zu verwenden ist“. Dieses würde über die Wallet-Funktion eines Smartphones oder über eine Smartcard genutzt werden. Es diene rein als Zahlmittel, Zinsen würden nicht gezahlt.

Banken sehen digitalen Euro positiv, aber wollen beteiligt sein

Das legt eine Erwartung nahe: Von den Notenbanken herausgegebene digitale Währungen könnten zukünftig eine sehr große Bandbreite an Transaktionen (bis hin zu Gehaltsüberweisungen) ohne Bankkonto ermöglichen und den Finanzbereich im Endkund:innen-Segment damit massiv beeinflussen. Die Verbraucherbanken, die das in besonderem Maße betreffen würde, stehen digitalen Währungen dennoch eher positiv gegenüber. Erst gestern etwa veröffentlichte der Bundesverband deutscher Banken ein Positionspapier zum digitalen Euro, in dem es heißt: „Als komfortables und risikofreies digitales Zahlungsmittel könnte er in europaweit nutzbare privatwirtschaftliche Zahlverfahren eingebettet werden“. Digitale Währungen könnten nämlich auch die Vorgänge von Banken erheblich erleichtern – diese fordern aber natürlich, stark einbezogen zu werden.

Diese möglichen Vorteile auf mehreren Seiten dürften einige ausgewiesene Kritiker:innen digitaler Währungen übrigens nicht umstimmen. Sie befürchten nämlich, dass diese zukünftig zum Instrument staatlicher Überwachung werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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