05.07.2023

„Digitales Kompetenzpaket“: Bis 2030 sollen alle in Österreich digital-fit werden

Die Regierung will alle Österreicher:innen mit digitalen Basiskompetenzen ausstatten, "um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können".
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Digitales Kompetenzpaket soll
Das "digitale Kompetenzpaket" soll "langfristig unseren Wohlstand sichern“, erwartet Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky | (c) BMF

Computer und Internet gehören mittlerweile seit mehr als zwei Jahrzehnten zum Alltag der meisten Normalbürger:innen, das Smartphone seit mehr als einem Jahrzehnt. Man sollte also meinen, dass auch digitale Kompetenzen in der österreichischen Bevölkerung mittlerweile flächendeckend verbreitet sind. Aber das ist nicht so. Laut dem EU-weit erhobenen Digital Economy and Society Index (DESI) fehlt es rund 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren an digitalen Basiskompetenzen. Große Wissenslücken gibt es demnach etwa bei allgemeinen Grundlagen und IT-Sicherheit.

Digitales Kompetenzpaket: 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs

Die Regierung will dem mit der Initiative „Digitale Kompetenzen Österreich“ entgegenwirken, die von Finanz-, Wirtschafts- & Arbeits-, Bildungsministerium sowie BMKÖS (Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) getragen wird. Dabei handelt es sich um ein großangelegtes „digitales Kompetenzpaket“, das nun im Ministerrat beschlossen wurde. Zahlen zum vorgesehenen Budget wurden noch nicht genannt, doch es dürfte einiges kosten. Nicht weniger als 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs sind im Rahmen des Pakets vorgesehen.

Tursky: „wird langfristig unseren Wohlstand sichern“

„Ziel des Kompetenzpakets ist es, bis 2030 möglichst alle Österreicherinnen und Österreicher mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können“, heißt es dazu in einer Aussendung des Finanzministeriums. „Das bringt den Standort und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig weiter und wird langfristig unseren Wohlstand sichern“, wird Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky dort zitiert. Es geht aber nicht ausschließlich um Grundkompetenzen. „Die damit gesetzten Maßnahmen reichen von digitalen Basiskompetenzen für die breite Bevölkerung bis hin zu digitaler Spitzenqualifikation für die Wirtschaft“, so Finanzminister Magnus Brunner in der Aussendung.

(Komplexer) Kompetenzrahmen soll Vergleichbarkeit bringen

Mess- und vergleichbar sollen die Ergebnisse des Pakets durch die Einführung des einheitlichen Kompetenzrahmens „DigComp 2.3 AT“ werden. Das Modell beschreibt 27 einzelne Kompetenzen in sechs Kompetenzbereichen, die in acht Kompetenzstufen beurteilt werden, wie auf einer Unterseite von fit4internet.at genau erläutert wird. Der Kompetenzrahmen ist somit wohl komplexer, als die zu vermittelnden Basiskompetenzen.

Acht Maßnahmenfelder im digitalen Kompetenzpaket

Die Einführung dieses Kompetenzrahmens ist das erste von acht vorgestellten Maßnahmenfeldern im digitalen Kompetenzpaket. Die weiteren sind betitelt mit „Niederschwellig bilden“, „Trainerinnen und Trainer trainieren“, „Best Practices nutzen“, „Öffentlicher Sektor als Vorbild“, „IT-Fachkräfte ausbilden“, „KI in Arbeitswelt begleiten“ und „International Vorreiter sein“ – etwas konkretere Informationen dazu finden sich auf der Page digitalaustria.gv.at.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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„Digitales Kompetenzpaket“: Bis 2030 sollen alle in Österreich digital-fit werden

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt dieses Artikels deutet auf gesellschaftspolitische Auswirkungen hin, die durch die Einführung des „digitalen Kompetenzpakets“ in Österreich entstehen könnten. Durch die Förderung digitaler Basiskompetenzen soll die digitale Kluft zwischen verschiedenen Teilen der Bevölkerung verringert werden. Dies kann dazu beitragen, dass mehr Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können, was wiederum den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken und langfristig den Wohlstand sichern könnte. Darüber hinaus zielt das Kompetenzpaket auch darauf ab, digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft zu fördern. Dadurch könnten Arbeitskräfte besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden, was sowohl für die Beschäftigungschancen der Einzelpersonen als auch für die Innovationskraft der Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einführung eines einheitlichen Kompetenzrahmens und die Durchführung von Workshops in allen Gemeinden tragen zur Messbarkeit und Vergleichbarkeit der erworbenen digitalen Kompetenzen bei. Dadurch können Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen besser an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Insgesamt könnte das „digitale Kompetenzpaket“ in Österreich zu einer besseren Integration der Bevölkerung in die digitale Gesellschaft führen und gleichzeitig die digitale Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken. Es könnte auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, indem es mehr qualifizierte Fachkräfte für die digitale Wirtschaft ausbildet.

„Digitales Kompetenzpaket“: Bis 2030 sollen alle in Österreich digital-fit werden

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Das „Digitale Kompetenzpaket“ in Österreich hat das Ziel, bis 2030 möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können. Dafür sollen 3.500 Workshops in allen Gemeinden des Landes angeboten werden. Durch die Verbesserung der digitalen Kompetenzen wird langfristig der Wohlstand des Landes gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. Zudem werden mit den Maßnahmen auch digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft gefördert. Eine bessere digitale Bildung und IT-Sicherheit können somit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, indem sie Innovationen und technologischen Fortschritt vorantreiben.

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