05.07.2023

„Digitales Kompetenzpaket“: Bis 2030 sollen alle in Österreich digital-fit werden

Die Regierung will alle Österreicher:innen mit digitalen Basiskompetenzen ausstatten, "um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können".
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Digitales Kompetenzpaket soll
Das "digitale Kompetenzpaket" soll "langfristig unseren Wohlstand sichern“, erwartet Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky | (c) BMF

Computer und Internet gehören mittlerweile seit mehr als zwei Jahrzehnten zum Alltag der meisten Normalbürger:innen, das Smartphone seit mehr als einem Jahrzehnt. Man sollte also meinen, dass auch digitale Kompetenzen in der österreichischen Bevölkerung mittlerweile flächendeckend verbreitet sind. Aber das ist nicht so. Laut dem EU-weit erhobenen Digital Economy and Society Index (DESI) fehlt es rund 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren an digitalen Basiskompetenzen. Große Wissenslücken gibt es demnach etwa bei allgemeinen Grundlagen und IT-Sicherheit.

Digitales Kompetenzpaket: 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs

Die Regierung will dem mit der Initiative „Digitale Kompetenzen Österreich“ entgegenwirken, die von Finanz-, Wirtschafts- & Arbeits-, Bildungsministerium sowie BMKÖS (Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) getragen wird. Dabei handelt es sich um ein großangelegtes „digitales Kompetenzpaket“, das nun im Ministerrat beschlossen wurde. Zahlen zum vorgesehenen Budget wurden noch nicht genannt, doch es dürfte einiges kosten. Nicht weniger als 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs sind im Rahmen des Pakets vorgesehen.

Tursky: „wird langfristig unseren Wohlstand sichern“

„Ziel des Kompetenzpakets ist es, bis 2030 möglichst alle Österreicherinnen und Österreicher mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können“, heißt es dazu in einer Aussendung des Finanzministeriums. „Das bringt den Standort und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig weiter und wird langfristig unseren Wohlstand sichern“, wird Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky dort zitiert. Es geht aber nicht ausschließlich um Grundkompetenzen. „Die damit gesetzten Maßnahmen reichen von digitalen Basiskompetenzen für die breite Bevölkerung bis hin zu digitaler Spitzenqualifikation für die Wirtschaft“, so Finanzminister Magnus Brunner in der Aussendung.

(Komplexer) Kompetenzrahmen soll Vergleichbarkeit bringen

Mess- und vergleichbar sollen die Ergebnisse des Pakets durch die Einführung des einheitlichen Kompetenzrahmens „DigComp 2.3 AT“ werden. Das Modell beschreibt 27 einzelne Kompetenzen in sechs Kompetenzbereichen, die in acht Kompetenzstufen beurteilt werden, wie auf einer Unterseite von fit4internet.at genau erläutert wird. Der Kompetenzrahmen ist somit wohl komplexer, als die zu vermittelnden Basiskompetenzen.

Acht Maßnahmenfelder im digitalen Kompetenzpaket

Die Einführung dieses Kompetenzrahmens ist das erste von acht vorgestellten Maßnahmenfeldern im digitalen Kompetenzpaket. Die weiteren sind betitelt mit „Niederschwellig bilden“, „Trainerinnen und Trainer trainieren“, „Best Practices nutzen“, „Öffentlicher Sektor als Vorbild“, „IT-Fachkräfte ausbilden“, „KI in Arbeitswelt begleiten“ und „International Vorreiter sein“ – etwas konkretere Informationen dazu finden sich auf der Page digitalaustria.gv.at.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Der Inhalt dieses Artikels deutet auf gesellschaftspolitische Auswirkungen hin, die durch die Einführung des „digitalen Kompetenzpakets“ in Österreich entstehen könnten. Durch die Förderung digitaler Basiskompetenzen soll die digitale Kluft zwischen verschiedenen Teilen der Bevölkerung verringert werden. Dies kann dazu beitragen, dass mehr Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können, was wiederum den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken und langfristig den Wohlstand sichern könnte. Darüber hinaus zielt das Kompetenzpaket auch darauf ab, digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft zu fördern. Dadurch könnten Arbeitskräfte besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden, was sowohl für die Beschäftigungschancen der Einzelpersonen als auch für die Innovationskraft der Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einführung eines einheitlichen Kompetenzrahmens und die Durchführung von Workshops in allen Gemeinden tragen zur Messbarkeit und Vergleichbarkeit der erworbenen digitalen Kompetenzen bei. Dadurch können Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen besser an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Insgesamt könnte das „digitale Kompetenzpaket“ in Österreich zu einer besseren Integration der Bevölkerung in die digitale Gesellschaft führen und gleichzeitig die digitale Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken. Es könnte auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, indem es mehr qualifizierte Fachkräfte für die digitale Wirtschaft ausbildet.

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Das „Digitale Kompetenzpaket“ in Österreich hat das Ziel, bis 2030 möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können. Dafür sollen 3.500 Workshops in allen Gemeinden des Landes angeboten werden. Durch die Verbesserung der digitalen Kompetenzen wird langfristig der Wohlstand des Landes gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. Zudem werden mit den Maßnahmen auch digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft gefördert. Eine bessere digitale Bildung und IT-Sicherheit können somit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, indem sie Innovationen und technologischen Fortschritt vorantreiben.

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