30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Aufgepasst! Im Rahmen der Brutkasten Office Hours – powered by Notar.at am 7. November werden zwei Startups bei uns im Brutkasten Office im WeXelerate vom Wiener Notarpartner Dr. Ulrich Voit beraten und kommen anschließend in den Brutkasten-Livestream. Bis 30.10. kann man sich bewerben.


Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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Gründer-Duo Josef Chen (l.) und Ivan Tregear (r.) mit dem Roboter Fusion. (c) Kaikaku

Im China-Restaurant seiner Eltern in Linz schälte Josef Chen bereits in seiner Kindheit Kartoffeln und half im Betrieb. Die Idee für sein Startup kam dem Oberösterreicher genau hier: Wiederkehrende Restaurantarbeit mit Robotik zu automatisieren. Über Chens Werdegang hat brutkasten bereits berichtet.

Nach einigen Gründungen verzeichnete Chen durch Kaikaku seinen bislang größten Erfolg: Innerhalb von drei Monaten nach der Gründung im April 2023 konnten dafür bereits 750.000 US-Dollar an Investments eingesammelt werden. Nun gibt der Founder die Übernahme durch das US-Unternehmen Reef, und damit einen erfolgreichen Exit bekannt.

„Kaikaku haben wir in London aufgebaut. Die Idee entstand aber im Restaurant meiner Eltern in Linz. Dass wir jetzt bei Reef daran weiterarbeiten können, macht mich stolz“, sagt Chen.

360 Bowls pro Stunde

Das Herzstück von Kaikaku heißt Fusion, ein modularer Roboter. Im eigenen Bowl-Restaurant Common Room, das bis November 2024 in London geöffnet hatte, wurde der Roboter getestet. Mittlerweile hat Kaikaku fünf Generationen von Fusion entwickelt. Der Roboter portioniert die Zutaten nach Bestellung. Nach Unternehmensangaben schafft die fünfte Generation je nach Konfiguration bis zu 360 Bowls pro Stunde.

30 Mio.-Dollar Bewertung

„Wir haben eine (bisher) unangekündigte Seed-Runde über 4 Millionen Dollar in einer Branche eingesammelt, die die meisten Investoren – ehrlich gesagt – als total unsexy abgeschrieben hatten“, kommentiert der Founder auf LinkedIn. Das Unternehmen wurde nach Angaben von Chen Ende 2025 mit 30. Mio.-US-Dollar bewertet.

Über den jetzigen Verkaufspreis an Reef wird geschwiegen. Was bekannt ist: Kaikaku bringt seine Technologie und sein Kernteam zu Reef.

SoftBank Vision Fund 1 als Investor

Das US-Unternehmen Reef – spezialisiert auf digitale Infrastruktur für Gastronomie und lokale Services – hat seit der Gründung über 1,5 Milliarden US-Dollar Kapital eingeworben. Zu den Investoren zählt unter anderem der 98,6 Milliarden US-Dollar schwere SoftBank Vision Fund 1. Details zur aktuellen Finanzlage, der Eigentümerstruktur oder der genauen Höhe einzelner Beteiligungen lässt Reef in seiner aktuellen Ankündigung allerdings offen.

„Reef ist die Skalierung“

Mit den Worten: „Wir sind nicht hier, um einfach nur einen beeindruckenden Roboter zu bauen. Wir sind angetreten, um zu beweisen, dass die Technologie reif ist, die Unit Economics funktionieren und das Einzige, was jetzt noch fehlt, Skalierung ist. Reef ist diese Skalierung. Bald mehr dazu“, lässt Chen die Zukunft des Unternehmens offen. Was nach Chen jedenfalls feststeht: Im Markt für Gastronomie-Infrastruktur und Kitchen-Tech würde sich derzeit eine Phase hoher Kapitalzuflüsse abzeichnen.

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