30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Aufgepasst! Im Rahmen der Brutkasten Office Hours – powered by Notar.at am 7. November werden zwei Startups bei uns im Brutkasten Office im WeXelerate vom Wiener Notarpartner Dr. Ulrich Voit beraten und kommen anschließend in den Brutkasten-Livestream. Bis 30.10. kann man sich bewerben.


Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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