30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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