30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Aufgepasst! Im Rahmen der Brutkasten Office Hours – powered by Notar.at am 7. November werden zwei Startups bei uns im Brutkasten Office im WeXelerate vom Wiener Notarpartner Dr. Ulrich Voit beraten und kommen anschließend in den Brutkasten-Livestream. Bis 30.10. kann man sich bewerben.


Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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Moritz Plassnig
© zVg - Moritz Plassnig.

CloudBees zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Software-Delivery und wird von namhaften Investoren wie Goldman Sachs Asset Management, Morgan Stanley Expansion Capital und HSBC unterstützt. 2018 übernahm das milliardenbewertete US-Unternehmen das Wiener Startup Codeship, das Gründer Moritz Plassnig ab 2011 aufgebaut hatte. Nach mehreren Führungspositionen in der Softwarebranche kehrt Plassnig nun zu CloudBees zurück und übernimmt dort die Rolle des CEO sowie einen Sitz im Board of Directors.

Zuletzt war Plassnig als Chief Product Officer bei Immuta tätig, einer Plattform für Datensicherheit und -governance, wo er die Bereiche Produktentwicklung, Technik und Kundenerfolg leitete.

Plassnig: „Softwareentwicklung im Umbruch“

„Die Softwareentwicklung befindet sich erneut in einem Umbruch“, sagt Plassnig. „Unternehmen stehen unter dem Druck, Agentic Coding einzuführen, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das erfordert Aufsicht, Nachvollziehbarkeit und menschliche Beteiligung. CloudBees hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, das Vertrauen der weltweit größten und am stärksten regulierten Engineering-Organisationen zu gewinnen. Die Frage jedes CIOs lautet derzeit: Wie kann ich mithalten, ohne die Kontrolle zu verlieren? Wir sind mit der richtigen Lösung zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“

Unter Plassnigs neuer Führung möchte CloudBees ein AI-first-Unternehmen werden, sowohl bei den entwickelten Produkten als auch intern. KI-Agenten sind bei CloudBees aktuell in den Bereichen Engineering, Marketing und Kundenbetreuung eingebettet.

„Kurs nicht beibehalten“

Die Plattform hilft Unternehmen dabei, Regeln festzulegen, Risiken zu kontrollieren und den Überblick über die Softwareentwicklung zu behalten. Änderungen durch Menschen oder KI sind jederzeit sichtbar und nachvollziehbar. So können große Unternehmen KI sicher nutzen, ohne ihre bisherigen Tools und Arbeitsweisen auszutauschen. Plassnig spricht bereits mit Kunden und wird dies auch in den nächsten Wochen weiter vorantreiben.

„Wir sind Anuj dankbar, dass er CloudBees profitabel und fokussiert hinterlassen hat. Aber der Vorstand hat Moritz nicht an Bord geholt, um den bisherigen Kurs beizubehalten“, kommentiert Sacha Labourey, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von CloudBees, die Bestellung. „Agentic Coding verändert gerade grundlegend, was Unternehmen von uns erwarten, und CloudBees wird sich ebenso radikal wandeln. Moritz weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, Software mittels Agentic Coding zu entwickeln. Das verändert seine Sichtweise auf die Governance, die sowohl Unternehmen als auch Entwicklerteams benötigen. Er hat das nötige Gespür, um diese Transformation anzuführen.“

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