30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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Die Atira-Co-Founder Florian Diegruber und August DuMont Schütte | (c) Atira
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Vertriebsprozesse von Industrieunternehmen sind komplex: Zwischen CRM (Customer-Relationship-Management) und ERP (Enterprise-Resource-Planning) müssen Sales Engineers, Rechtsabteilungen, technisches Fachpersonal und das Commercial Team zusammenarbeiten, zahlreiche Seiten an Spezifikationen sichten und individuelle Unterlagen erstellen, bevor ein Angebot eingereicht werden kann. Die übliche manuelle Angebotslegung dauert daher oft Wochen bis Monate. Eine Automatisierung durch KI liegt also auf der Hand, ist aber alles andere als trivial.

Einzelnes System reicht nicht

„Das Sales-Engineering ist einer der umfangreichsten Workflows in der industriellen Fertigung, der mit Software bisher nie wirklich automatisiert wurde. Derzeit ist betriebskritisches Fachwissen auf Mitarbeiter:innen, Dokumente und nicht miteinander vernetzte Systeme verteilt“, sagt Florian Diegruber, CEO und Co-Founder des Münchner KI-Unternehmens Atira, das das Problem mit seiner Plattform lösen will. Diegruber war zuvor bei Palantir, sein Co-Founder August DuMont Schütte bei Google.

„Die gängige Annahme ist, dass ein einzelnes System diese Herausforderung lösen kann – mit echtem Umsatzeffekt für alle Kunden. Doch das Wissen, das tatsächlich zum Erfolg eines Deals führt, stammt aus der eigenen Angebotshistorie des Unternehmens, einem Gedächtnis, das mit jedem Projekt wächst“, erklärt Benjamin Erhart, General Partner in das Münchner VC UVC Partners. Dieser investierte nun zum wiederholten Mal beim Münchner KI-Unternehmen.

Orchestriertes Multi-KI-Agentensystem als Lösung

Das Unternehmen setzt dabei auf ein Multi-KI-Agentensystem, das Industrieunternehmen End-to-End vom Screening eingehender Anfragen über die Lösungskonfiguration bis zur Erstellung technischer und kommerzieller Angebotsinhalte unterstützen soll. 2025 am Markt gestartet, betreut man aktuell 15 Kunden, darunter nach eigenen Angaben „globale Konzerne mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Jahresumsatz“. In ersten Projekten sei die Zeit für den Gesamtprozess um 80 Prozent reduziert worden, heißt es von Atira.

Nun schloss das Unternehmen seine Seed-Finanzierungsrunde über 15 Millionen US-Dollar ab. Den Lead übernahm dabei der US-VC Accel. Auch der Münchner Risikokapitalgeber UVC Partners, der sich in der Pre-Seed-Runde über 2,5 Millionen US-Dollar bereits beteiligt hatte, war wieder dabei. Hinzu kamen die Beteiligungsgesellschaften Fortino und Booom sowie die Einzelinvestor:innen Ann-Kristin Achleitner, Whirlpool-CEO Marc Bitzer, Markus Flik und Celonis-Co-Founder und Co-CEO Bastian Nominacher.

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