22.07.2021

„Geld mit Ablaufdatum“ und „totale Kontrolle“: Der digitale Euro wird zur Dystopie

Der digitale Euro, ein Segen? Die Hoffnung lebt, aber die Töne von Notenbankern und Ökonomen sind besorgniserregend: Von „totaler Kontrolle“ ist die Rede - und von „Geld mit Ablaufdatum“.
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brutkasten-Kolumnist Nikolaus Jilch
brutkasten-Kolumnist Nikolaus Jilch | Hintergrund © Adobe Stock

Das Bargeld ist wieder unter Beschuss, die EU will seine Nutzung weiter einschränken. Das ist keine gute Idee. Aber dass die Digitalisierung vor Geld und Finanzen nicht Halt macht, ist auch offensichtlich. Bitcoin ist dafür der beste Beweis, aber auch im Bereich FinTech, Banken und Zahlungsverkehr ticken wir immer digitaler.

Deswegen muss man die jüngste Attacke der EU-Kommission auf das Bargeld auch vor dem Hintergrund des „digitalen Euro“ verstehen. Der soll kommen, sagt die Europäische Zentralbank (EZB). Er soll eine Art „digitales Bargeld“ werden. Aber nicht ganz. Und auch sonst sind viele Details offen.

Was hinter dem Projekt „digitaler Euro“ steckt

Hier habe ich schon einmal geschrieben, dass man vor den E-Euro keine Angst haben soll. Dass der Schritt vor dem Hintergrund der Digitalisierung logisch und nötig ist. Aber es gibt natürlich viele gute Gründe, skeptisch zu sein. Die aktuelle Bargelddebatte erinnert uns an diese Gründe.

Denn die Notenbanken planen mehr, als das alte Bargeld durch eine neue, digitale Version zu ersetzen. Sie wollen sich die neuen Möglichkeiten der Kontrolle nicht entgehen lassen. Und das ist ein Problem.

Die Notenbanken wollen alles kontrollieren

Zusammengefasst hat es Augustine Carstens, der Chef der Bank of International Settlements (BIS). Das ist die halbgeheime Zentralbank der Zentralbanken, eine Eliteeinrichtung allerhöchster Güte. Die BIS ist ein Machtfaktor seit Jahrzehnten. Gegründet wurde sie ursprünglich, um die Bezahlung der deutschen Kriegsschulden nach dem ersten Weltkrieg abzuwickeln. Aber wie das mit Bürokratien nun mal so ist, hat sich die BIS stets neue Aufgaben gesucht und ist heute einflussreicher denn je. Wer mehr wissen will, sollte zu diesem Buch greifen: „The tower of Basel“.

Carstens, jedenfalls, hat zu digitalen Zentralbankwährungen folgendes zu sagen: „Central banks will have absolute control on the rules and regulations that will determine the use…& we will have the technology to enforce that.“

Nicht einfach nur Kontrolle.

Nein.

Absolute Kontrolle.

Danke für diese Ehrlichkeit, Herr Carstens. Aber wie soll man als Bürger damit umgehen? In China wird das digitale Geld bereits eng mit dem Überwachungsstaat verknüpft. Jede Ausgabe wird verfolgt. Wer sich nicht nach den Vorstellungen der Diktatur verhält, kann bestraft werden. Wollen wir in so einer Welt leben?

Man darf nicht vergessen: Macht ist verführerisch.

Kann man den Regeln der EZB trauen?

Die EZB wird sich Regeln auferlegen. Sie wird die Privatsphäre garantieren. Zumindest ein bisschen. Aber wie lange? Die Regeln der Notenbank sind nur gültig, bis sie gebrochen oder geändert werden. Das haben wir in den zwei Jahrzehnten seit Euro-Einführung immer wieder gesehen. Aber natürlich, bevor wir hierzulande das chinesische Überwachungsgeld nutzen, sollten wir einen Gegenentwurf vorlegen. Der digitale Euro sollte den Anspruch erheben, die beste, sicherste, privateste und liberalste aller digitalen Staatswährungen zu sein.

Die EZB steht schon heute über dem Nationalstaat. Mithilfe der Digitalisierung könnte sie den Euro zu einer echten Weltwährung machen, die auch im Alltag vieler Menschen außerhalb Europas eine Rolle spielt. Aber das wird nur geschehen, wenn sie eine echte, glaubwürdige Alternative zum anonymen Bargeld bietet. Einen „digitalen Euro“, der die Privatsphäre und Bürgerrechte achtet. Eine Währung, bei der die Notenbanken bewußt auf Kontrolle verzichten.

Die Franzosen denken schon weiter – in die falsche Richtung

Leider ist zu befürchten, dass dieser Plan nicht verfolgt wird. Notenbanker leben in der Illusion, die Wirtschaft zentral steuern zu können. Und sie werden sich die Möglichkeit wohl nicht nehmen lassen, auch den digitalen Euro in diesem Sinne zu gestalten. Das zeigen die Kommentare von Carstens und die Attacken aufs tatsächlich anonyme Bargeld.

Und schon jetzt sprechen „einflussreiche“ Ökonomen wie der Franzose Philippe Martin offen aus, welch originellen Pläne sich mit digitalem Zentralbankgeld umsetzen ließen. Helikoptergeld etwa, also die Auszahlung von frisch „gedruckten“ Euros an jeden Bürger.

Die digitale Dystopie nimmt Form an

Eine nette Einstiegsdroge in die digitale Dystopie der Notenbanken. Der nächste Schritt sieht dann so aus, sagt Martin: „Wenn es den digitalen Euro geben würde, die Bürger also direkt Konten bei der Zentralbank hätten, wäre das einfach: Wird das Geld nicht ausgegeben, verfällt es, beispielsweise nach einem Jahr.“

Geld mit Ablaufdatum und der totalen Kontrolle durch Bürokraten. Da sind wir noch gar nicht bei der Durchsetzung von Negativzinsen auf privaten Konten und anderen lustigen Ideen wie der direkten Steuerung des Konsums.

Wenn das mal nicht schief geht.

Im Oktober 2020 habe ich zum digitalen Euro geschrieben: „Das Projekt jetzt schon zu verdammen, ist sicher der falsche Weg.“ Das stimmt weiterhin. Aber je mehr Details bekannt werden, desto größer wird die Skepsis.

Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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