25.10.2023

“Digitaler Euro noch nicht derartig fix, wie es wirken mag”

Interview. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich den Start einer Vorbereitungsphase für den digitalen Euro beschlossen. Welche Folgen dies haben wird und was der digitale Euro für Startups bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Arthur Stadler.
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Rechtsanwalt Arthur Stadler
Rechtsanwalt Arthur Stadler | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte

Mitte Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank – das höchste geldpolitische Gremium der Eurozone – den Start einer “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro beschlossen. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte mit Sitz in Wien. Er veröffentlicht laufend Einschätzungen zum digitalen Euro. Im brutkasten-Interview erläutert er, was der EZB-Beschluss konkret bedeutet, wie sicher es ist, dass der digitale Euro kommt – und was er für Startups bedeuten könnte.


brutkasten: Was bedeutet der EZB-Beschluss zur “Vorbereitungsphase” konkret und wie fix ist es jetzt, dass der digitale Euro kommt?

Arthur Stadler: Die beschlossene “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro bedeutet, dass die EZB nun zumindest einen weiteren konkreten Schritt in Richtung der möglichen Einführung eines digitalen Euro unternimmt. Die erste Stufe der zweijährigen Vorbereitungsphase wird mit 1. November 2023 beginnen und – zumindest – die legistischen und technischen Grundsteine für die zumindest mögliche Einführung eines digitalen Euro legen.

Dazu gehören die Fertigstellung eines Regelwerks zur Etablierung einheitlicher Standards, das Festlegen eines Auswahlprozesses für Dienstleister zur Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur sowie Tests zur Gewährleistung bestimmter Eigenschaften wie finanzielle Inklusion und Datenschutz.

Zwar ist meines Erachtens – weiterhin und prinzipiell – mit der Einführung eines digitalen Euro zu rechnen. Mit der nunmehrigen Einleitung der Vorbereitungsphase hat sich die EZB diese Entscheidung allerdings nun noch offengehalten. Erst nach Abschluss dieser Phase, also im Oktober 2025, sowie nach Beendigung des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses soll über die Einleitung der zweiten Stufe der Vorbereitungsphase entschieden werden.

Sie hören es in meiner zurückhaltenden Sprache: Ein digitaler Euro in der nahen Zukunft ist aus meiner Sicht noch nicht derartig fix, wie dies vielleicht aus Presseberichten der EZB wirken mag. Vor allem dreht sich die Diskussion im Kreis, da Nutzen und konkrete Anwendungsfälle kaum darstellbar, geschweige denn bezifferbar sind.

Was ist bisher bereits passiert und welche Fragen sind – Stand jetzt – noch offen?

Erstens hat die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro veröffentlicht, der erste rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Zweitens hat die EZB die Entscheidung zur Fortsetzung des Digitaler-Euro-Projekts getroffen und im Anschluss an eine zweijährige Untersuchungsphase eine wiederum auf zwei Jahre angelegte Vorbereitungsphase angekündigt, die mit 1. November 2023 beginnt.

Drittens haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission veröffentlicht.

Allerdings sind noch einige essentielle Fragen und Schritte offen: Erstens muss die EZB ihre endgültige Stellungnahme zum erwähnten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abgeben. Zweitens stehen die abschließenden Evaluierungen des Verordnungsvorschlags durch das EU-Parlament und den Rat der EU stehen noch aus.

Drittens müssen Entscheidungen zur angedachten Umsetzung und zu den technischen Details des digitalen Euro getroffen werden, etwa zur technischen Infrastruktur oder zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Viertens hängt die Frage, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird, von den Ergebnissen der Vorbereitungsphase und des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses ab.

Insgesamt befindet sich das Projekt für den digitalen Euro noch wahrlich in einer Entwicklungsphase – die Klärungen wesentlicher Details stehen weiterhin aus.

Was bedeutet der digitale Euro für Unternehmen, insbesondere für Startups?

Als Zentralbankgeld und gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro grundsätzlich mit Annahmezwang ausgestattet sein und von Unternehmen als Zahlungsoption daher akzeptiert werden müssen. Damit ist auch die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur verbunden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die Einführung des digitalen Euro sieht derzeit allerdings Ausnahmen vom Annahmezwang für Kleinstunternehmen vor, die auch keine elektronischen Zahlungsmittel annehmen.

Welche Problemfelder ergeben sich aus rechtlicher Sicht?

Viele Details sind noch völlig offen, so etwa wie viel dieses Digitale-Euro-Projekt kostet und wer diese Kosten trägt. Zudem ist die Rede von einem Kompensations- und Anreiz-Modells: Das derzeit vorgeschlagene Kompensationsmodell für den digitalen Euro sieht vor, dass Zahlungsdienstleister, die Aufgaben im Rahmen der Realisierung des digitalen Euro wahrnehmen, Unternehmen Gebühren für ihre Leistungen verrechnen dürfen.

Diese sollen allerdings vergleichbar mit den Kosten für die Bereitstellung anderweitiger Zahlungsmöglichkeiten sein. Für Unternehmen, Industrie, Banken und Finanzdienstleister wird wohl ein ‘gewisser’ ökonomischer Aufwand zur Implementierung dieser Zahlungsmöglichkeit verbunden sein. Darüber, wie hoch diese Kosten und Aufwände sind, gibt es derzeit nur Spekulation.

Wie funktioniert der digitale Euro ganz praktisch? Wenn man den in einer Wallet in Form einer Smartphone-App hält, wer setzt diese App um? Wird das ausgeschrieben?

Die konkrete Ausgestaltung ist auch nach Veröffentlichung der Verordnungs-Entwürfe noch nicht in Stein gemeißelt. Generell soll der digitale Euro durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure realisiert werden (EZB, Zentralbanken, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Unterstützungsdiensten).

Bezüglich der Nutzung von Apps könnte es verschiedene Optionen geben, etwa eine dezidierte Digitaler-Euro-App des Eurosystems sowie direkt in die Apps einzelner Zahlungsdienstleister integrierte Lösungen. Daneben werden auch physische Zahlungskarten zur Sicherstellung finanzieller Inklusion angedacht.

Erst nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase im Oktober 2025 kann meines Erachtens realistischerweise damit gerechnet werden, ob und wie der digitale Euro tatsächlich kommt oder eben nicht. Vor allem der parallel laufende EU-Gesetzgebungsprozess wird in den nächsten zwei Jahren wohl viel Aufschluss darüber geben.

Für welche Startups wird der digitale Euro die stärksten Auswirkungen haben – betrifft es vor allem Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich?

Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich haben die Chance, als Partner des Eurosystems, beispielsweise als Zahlungsdienstleister, an der Realisierung des Projekts teilzunehmen und etwa über das angedachte Kompensationsmodell auch finanziell daran zu partizipieren.

Andererseits könnten sich für manche Unternehmen in diesem Bereich durch die faktische Konkurrenz des digitalen Euro zu privaten Zahlungslösungen auch negative wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Solche Konsequenzen sollen – so die Intention des EU-Gesetzgebungsvorschlags – durch ein Miteinander und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bestmöglich hintangehalten werden.

Beispielsweise solle sich ein Digitaler-Euro-Konto mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpfen lassen, sodass auch Haltelimits für Endnutzer zu keiner spürbaren Beeinträchtigung führen würden – bei Überschreitung der Obergrenze könnte der Restbetrag mit Giralgeld der Banken beglichen werden. Alleine dieses Beispiel zeigt, dass hier noch viel Detailarbeit für die konkrete Ausgestaltung und Kompensation von Nöten ist.

Ergeben sich durch den digitalen Euro Chancen für Startups?

Chancen für Fintech-Unternehmen und Unternehmen im Payment-Bereich sind schwer abzusehen, aber freilich theoretisch möglich.

Zu den generellen Vorteilen des digitalen Euro für Unternehmen würde darüber hinaus laut der EZB eine effizientere und schnellere Zahlungsabwicklung zählen, was sich in Zukunft in einer größeren Kundenreichweite niederschlagen könnte. Beim Online-Shopping würden Interessenten Kaufvorgänge eher abschließen, wenn sie mit dem angebotenen Zahlungsmittel vertraut sind, sofern es überall akzeptiert wird.

Außerdem – so die propagierten Aussagen rund um das Digitale-Euro-Projekt – könnten die mit der Annahme verbundenen Kosten womöglich niedriger als bei vergleichbaren privaten Zahlungslösungen sein. Auch würden Unternehmen Zahlungen wie bei Bargeld in Echtzeit erhalten und Geldmittel damit rascher zur Verfügung haben. Auch hier wird sich zeigen, ob die konkrete Ausgestaltung des digitalen Euro diese faktischen Effekte bringen wird bzw. ob sich sogar ein Feld für Startups auftun könnte.

In der Debatte rund um den digitalen Euro wurde auch immer eine Obergrenze – etwa von 3.000 Euro – für das Halten digitaler Euros diskutiert. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche kommt?

Liest man die Entwürfe zur Verordnung und die begleitenden Materien, so sieht es derzeit danach aus, dass es solche Haltelimits für Endnutzer geben soll, wobei die tatsächliche Obergrenze wohl erst ganz am Schluss festgelegt werden soll. Dies wird zur Wahrung der Finanzstabilität als erforderlich angesehen. So werden Haltelimits etwa als effektives Tool zur Kontrolle der im Umlauf befindlichen digitalen Euro angesehen.

Was bedeutet der digitale Euro aus einer Datenschutz-Perspektive?

 Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus, welches die entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene einhält, wurde von Anfang an als essentiell im Hinblick auf die Schaffung eines möglichen digitalen Euro charakterisiert und auch im Rahmen einer Befragung der Öffentlichkeit als berücksichtigungswürdigster Faktor identifiziert.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission widmet sich zu einem wesentlichen Teil dem Datenschutz. Jeder relevante Akteur, zum Beispiel ein Zahlungsdienstleister, wird darin zu auf seine jeweiligen Aufgaben abgestimmten Verarbeitungstätigkeiten ermächtigt und im Umkehrschluss darauf beschränkt.

Selbst der – üblicherweise sehr kritische – Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich vorerst und grundsätzlich positiv zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geäußert, an einigen Stellen nichtsdestotrotz Kritik geübt. So würde zur Durchsetzung angedachter Haltelimits die vollständige Anonymität der Nutzer verloren gehen. Auch sei es wünschenswert, dass die mit Bargeldzahlungen verglichene Anonymität bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro auch auf Online-Kleinbetragszahlungen ausgeweitet wird.

Die technische Umsetzung von Datenschutzstandards wird wiederum Gegenstand der nunmehrigen Vorbereitungsphase der EZB für den digitalen Euro sein.

Welche wichtigen Aspekte zum digitalen Euro werden aktuell in der Öffentlichkeit noch zu wenig beachtet?

Der konkrete Nutzen eines digitalen Euro, wenn er denn kommt, ist der Bevölkerung und der Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht – derzeit – schwer zu erklären. Hinzu kommen viele emotionale und sentimentale Aspekte des bisher gelebten Währungs- und Zahlungssystems. Echte überzeugende Anwendungsfälle für den digitalen Euro fehlen aus meiner Sicht oder werden für die Öffentlichkeit in sehr theoretischen Elfenbeintürmen verortet.

Die EZB betreibt sichtlich einen großen Aufwand, um eine künftige, möglichst nahtlose Integration in die bestehende Zahlungslandschaft innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem werden scheinbar viel Energie aufgewandt, um möglichst viele Beteiligten mit ins Boot zu holen. Soll der digitale Euro so kommen, wie angepeilt, ist freilich noch sehr viel Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

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Gender Investment Gap, Female Funding Index 2024
(c) Stock.Adobe/BMMP Studio - Der Female Startup Funding Index 2024 zeigt einen Gender Investment Gap.

Der “Gender Investment Gap” bleibt in Österreich groß: Nur 18 der 169 Gründer:innen von österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 Risikokapitalfinanzierungen erhielten, sind Frauen. Das entspricht einem Anteil von rund elf Prozent und liegt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums – das zeigt der Female Startup Funding Index 2024, der in Kooperation mit der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY entstanden ist.

Dort ist zu erkennen, dass es einen leichten Anstieg bei der Diversität der Startup-Gründungsteams gab, die eine Finanzierung abschließen konnten: Knapp ein Viertel (23 Prozent) der Teams ist gemischt – deutlich mehr als im ersten Halbjahr 2023 (15 Prozent).

Rein weibliche Gründungsteams bleiben jedoch rar – bloß zwei (drei Prozent) der 70 österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 mindestens eine Finanzierungsrunde verzeichneten, hatten ein ausschließlich weiblich besetztes Gründerteam (myBios; Vienna Textile Lab).

Finanzierungsvolumen: Ein Viertel an gemischte Teams

Eine positive Tendenz ist aber nach langem Stillstand beim Finanzierungsvolumen zu sehen: Ein Viertel des gesamten Volumens (24,2 Prozent) ging im ersten Halbjahr 2024 an gemischte Gründungsteams – so viel wie in keinem Halbjahr zuvor. Bis dato gingen regelmäßig rund neun von zehn investieren Euros an rein männlich zusammengesetzte Teams.

Dieser Zuwachs ist vor allem auf eine Finanzierungsrunde zurückzuführen: 63 Millionen Euro für Prewave mit dem Gründungsteam bestehend aus Lisa Smith und Harald Nitschinger. Generell sind die Finanzierungsrunden und -volumina in Österreich im ersten Halbjahr 2024 allerdings rückläufig.

Denn, insgesamt wurden 70 Finanzierungsrunden registriert, das sind 26 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2023, als mit 95 Finanzierungsrunden ein Höchstwert für ein erstes Halbjahr markiert worden war (2022: 79). Das Finanzierungsvolumen ging von 365 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023 auf 298 Millionen Euro um 18 Prozent zurück.

16 Startups mit mindestens einer Finanzierungsrunde in den ersten sechs Monaten 2024 hatten zudem zumindest eine Frau im Gründungsteam, somit gibt es in knapp jedem vierten Team (26 Prozent) eine Gründerin. Im Vorjahr lag dieser Wert mit 17 Prozent noch deutlich niedriger.

Gender Investment Gap: Mehrheit an Risikokapital an rein männliche Founder-Teams

Trotz dieser Zahlen dominieren weiterhin Männer die Startup-Landschaft stark: Mit 52 Startups wies die große Mehrheit der Jungunternehmen, die im bisherigen Jahresverlauf Risikokapital erhielten, ein ausschließlich männlich besetztes Gründungsteam auf.

“Startups leben von zündenden Ideen und Innovation – und genau dafür braucht es unterschiedlichste Erfahrungen und Denkanstöße. Hier ist vor allem Diversität gefragt, um verschiedenste Ansätze und Ideen zu bündeln. Das bedeutet auch, Teams mit Geschlechtervielfalt zu pushen. Nach vielen Jahren des Stillstands sehen wir heuer zum ersten Mal eine leicht positive Tendenz bei der Diversität: Gemischte Gründungsteams erhalten öfter und mehr Kapital. Das zeigt einerseits, dass die erhöhte Gründungsaktivität von Frauen in den letzten Jahren Früchte trägt und langsam bei den Finanzierungsrunden erkennbar ist und andererseits, dass die vielfach nachgewiesenen Vorteile von diversen Teams eine immer größere Rolle für Investor:innen spielen”, sagt Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

“Auf emotionaler Ebene haben wir noch Aufholbedarf”

Dass Diversität zu besserer Performance führe und in vielen unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen ankomme, weiß auch Lisa-Marie Fassl, Co-Gründerin Female Founders und General Partner bei Fund F.

“Auf rationaler Ebene teilen viele Menschen also die Meinung, dass eine gleichberechtigte Welt für uns alle besser ist. Auf emotionaler Ebene haben wir leider noch Aufholbedarf: Noch immer wird Feminismus oft als eine Kampfansage gegen Männer verstanden und damit vollständig falsch interpretiert – sowohl im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen als auch medialen Umfeld. Hier ist meiner Ansicht nach ein neues, positives Narrativ gefragt. Nur so können wir einen nachhaltigen Schritt zur mehr weiblicher Repräsentation schaffen”, sagt sie.

“Mehr wie Prewave und Storyblok”

Dass es immer noch ein großes Ungleichgewicht gibt, erkennt man zudem, wenn man die Diversität innerhalb der Startup-Gründungsteams in Relation zu der Größe der Finanzierungsrunden betrachtet: Laut Untersuchung lag der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Startups, die im vergangenen Halbjahr neues Kapital erhielten, bei 12,3 Prozent. Wie in den vergangenen Jahren gilt somit weiterhin: Je größer die Finanzierungsrunde, desto kleiner ist der Frauenanteil. Einzige Ausnahme ist der Bereich bei Finanzierungen über 50 Millionen Euro, wo es allerdings mit Storyblok und Prewave nur zwei Runden gab.

“Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir uns mehr Unternehmen wie Prewave oder Storyblok wünschen würden, die es schaffen, internationales Kapital nach Österreich zu bringen”, so Fassl weiter. “Leider lassen sich systemische Probleme, wie sie seit vielen Jahren in Österreich bekannt und oft diskutiert worden sind, nicht durch schöne Worte und kurzfristig orientierte Ankündigungspolitik ändern – sondern nur durch gezielte Maßnahmen, die einen nachhaltigen, langfristig positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort haben. Dazu gehören selbstverständlich auch Maßnahmen, die den Kapitalmarkt stärken und Kapital umverteilen – und ein deutlich besseres Instrument sind, um Innovation, Wirtschaftskraft und Wohlstand zu fördern, als unsere bisherigen Unterstützungssysteme.”

Weiterer Grund für Gender Investment Gap: Sektor-Fokus

Ein weiterer Grund für den “Gender Investment Gap” sei der erkennbar unterschiedliche Sektor-Fokus von Gründerinnen und Gründern. So ist der Anteil von Gründerinnen in vier der fünf nach Finanzierungssummen Top-Sektoren im ersten Halbjahr nur unterdurchschnittlich – teilweise liegt er bei null.

Während der Frauenanteil beim stärksten Sektor “Software & Analytics” noch bei zwölf Prozent – und damit leicht über dem Durchschnitt mit elf Prozent – liegt, sind es im Bereich “Health” zehn Prozent und im Bereich “Energy” gerade einmal fünf Prozent. In den Sektoren “FinTech/InsurTech” und “Hardware” findet sich keine einzige Gründerin in den Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2024 eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben.

Gründerinnen im Food-Bereich am stärksten vertreten

Am stärksten vertreten sind Founderinnen im Food-Bereich, hier ist jedes zweite Gründungsmitglied weiblich. Auch in den Bereichen “Mobility” (22 Prozent), “Recruitment” (20 Prozent) und “Media & Entertainment” (17 Prozent) ist der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.

In acht der insgesamt 16 untersuchten Sektoren befindet sich bei den im bisherigen Jahresverlauf finanzierten Startups keine einzige Frau in den Gründungsteams (AdTech, ConstructionTec/Green Building, E-Commerce, Education, FinTech/InsurTech, Hardware, Professional Services sowie PropTech).

Haas dazu: “Generell erhalten Startups, die auf Know-how aus dem MINT-Bereich basieren, deutlich mehr Kapital als andere Jungunternehmen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Technologie-Startups, die aktuell überdurchschnittlich viel Kapital einsammeln. Und gerade hier sind Frauen in den Gründungsteams unterrepräsentiert. Das hängt auch damit zusammen, dass der Frauenanteil in den MINT-Fächern mit rund 20 Prozent immer noch gering ist. Es ist essentiell, bei Frauen nicht nur das Interesse für diese Sektoren zu wecken, sondern auch Begabungen zu fördern und den Weg zu ebnen. Ich rechne fest damit, dass die Zahl der Gründerinnen auch in MINT-Sektoren weiter steigen wird – und sich in der Folge auch der ‘Gender Investment Gap’ Stück für Stück weiter schließen wird.”

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