25.10.2023

“Digitaler Euro noch nicht derartig fix, wie es wirken mag”

Interview. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich den Start einer Vorbereitungsphase für den digitalen Euro beschlossen. Welche Folgen dies haben wird und was der digitale Euro für Startups bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Arthur Stadler.
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Rechtsanwalt Arthur Stadler
Rechtsanwalt Arthur Stadler | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte

Mitte Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank – das höchste geldpolitische Gremium der Eurozone – den Start einer “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro beschlossen. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte mit Sitz in Wien. Er veröffentlicht laufend Einschätzungen zum digitalen Euro. Im brutkasten-Interview erläutert er, was der EZB-Beschluss konkret bedeutet, wie sicher es ist, dass der digitale Euro kommt – und was er für Startups bedeuten könnte.


brutkasten: Was bedeutet der EZB-Beschluss zur “Vorbereitungsphase” konkret und wie fix ist es jetzt, dass der digitale Euro kommt?

Arthur Stadler: Die beschlossene “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro bedeutet, dass die EZB nun zumindest einen weiteren konkreten Schritt in Richtung der möglichen Einführung eines digitalen Euro unternimmt. Die erste Stufe der zweijährigen Vorbereitungsphase wird mit 1. November 2023 beginnen und – zumindest – die legistischen und technischen Grundsteine für die zumindest mögliche Einführung eines digitalen Euro legen.

Dazu gehören die Fertigstellung eines Regelwerks zur Etablierung einheitlicher Standards, das Festlegen eines Auswahlprozesses für Dienstleister zur Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur sowie Tests zur Gewährleistung bestimmter Eigenschaften wie finanzielle Inklusion und Datenschutz.

Zwar ist meines Erachtens – weiterhin und prinzipiell – mit der Einführung eines digitalen Euro zu rechnen. Mit der nunmehrigen Einleitung der Vorbereitungsphase hat sich die EZB diese Entscheidung allerdings nun noch offengehalten. Erst nach Abschluss dieser Phase, also im Oktober 2025, sowie nach Beendigung des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses soll über die Einleitung der zweiten Stufe der Vorbereitungsphase entschieden werden.

Sie hören es in meiner zurückhaltenden Sprache: Ein digitaler Euro in der nahen Zukunft ist aus meiner Sicht noch nicht derartig fix, wie dies vielleicht aus Presseberichten der EZB wirken mag. Vor allem dreht sich die Diskussion im Kreis, da Nutzen und konkrete Anwendungsfälle kaum darstellbar, geschweige denn bezifferbar sind.

Was ist bisher bereits passiert und welche Fragen sind – Stand jetzt – noch offen?

Erstens hat die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro veröffentlicht, der erste rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Zweitens hat die EZB die Entscheidung zur Fortsetzung des Digitaler-Euro-Projekts getroffen und im Anschluss an eine zweijährige Untersuchungsphase eine wiederum auf zwei Jahre angelegte Vorbereitungsphase angekündigt, die mit 1. November 2023 beginnt.

Drittens haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission veröffentlicht.

Allerdings sind noch einige essentielle Fragen und Schritte offen: Erstens muss die EZB ihre endgültige Stellungnahme zum erwähnten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abgeben. Zweitens stehen die abschließenden Evaluierungen des Verordnungsvorschlags durch das EU-Parlament und den Rat der EU stehen noch aus.

Drittens müssen Entscheidungen zur angedachten Umsetzung und zu den technischen Details des digitalen Euro getroffen werden, etwa zur technischen Infrastruktur oder zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Viertens hängt die Frage, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird, von den Ergebnissen der Vorbereitungsphase und des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses ab.

Insgesamt befindet sich das Projekt für den digitalen Euro noch wahrlich in einer Entwicklungsphase – die Klärungen wesentlicher Details stehen weiterhin aus.

Was bedeutet der digitale Euro für Unternehmen, insbesondere für Startups?

Als Zentralbankgeld und gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro grundsätzlich mit Annahmezwang ausgestattet sein und von Unternehmen als Zahlungsoption daher akzeptiert werden müssen. Damit ist auch die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur verbunden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die Einführung des digitalen Euro sieht derzeit allerdings Ausnahmen vom Annahmezwang für Kleinstunternehmen vor, die auch keine elektronischen Zahlungsmittel annehmen.

Welche Problemfelder ergeben sich aus rechtlicher Sicht?

Viele Details sind noch völlig offen, so etwa wie viel dieses Digitale-Euro-Projekt kostet und wer diese Kosten trägt. Zudem ist die Rede von einem Kompensations- und Anreiz-Modells: Das derzeit vorgeschlagene Kompensationsmodell für den digitalen Euro sieht vor, dass Zahlungsdienstleister, die Aufgaben im Rahmen der Realisierung des digitalen Euro wahrnehmen, Unternehmen Gebühren für ihre Leistungen verrechnen dürfen.

Diese sollen allerdings vergleichbar mit den Kosten für die Bereitstellung anderweitiger Zahlungsmöglichkeiten sein. Für Unternehmen, Industrie, Banken und Finanzdienstleister wird wohl ein ‘gewisser’ ökonomischer Aufwand zur Implementierung dieser Zahlungsmöglichkeit verbunden sein. Darüber, wie hoch diese Kosten und Aufwände sind, gibt es derzeit nur Spekulation.

Wie funktioniert der digitale Euro ganz praktisch? Wenn man den in einer Wallet in Form einer Smartphone-App hält, wer setzt diese App um? Wird das ausgeschrieben?

Die konkrete Ausgestaltung ist auch nach Veröffentlichung der Verordnungs-Entwürfe noch nicht in Stein gemeißelt. Generell soll der digitale Euro durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure realisiert werden (EZB, Zentralbanken, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Unterstützungsdiensten).

Bezüglich der Nutzung von Apps könnte es verschiedene Optionen geben, etwa eine dezidierte Digitaler-Euro-App des Eurosystems sowie direkt in die Apps einzelner Zahlungsdienstleister integrierte Lösungen. Daneben werden auch physische Zahlungskarten zur Sicherstellung finanzieller Inklusion angedacht.

Erst nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase im Oktober 2025 kann meines Erachtens realistischerweise damit gerechnet werden, ob und wie der digitale Euro tatsächlich kommt oder eben nicht. Vor allem der parallel laufende EU-Gesetzgebungsprozess wird in den nächsten zwei Jahren wohl viel Aufschluss darüber geben.

Für welche Startups wird der digitale Euro die stärksten Auswirkungen haben – betrifft es vor allem Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich?

Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich haben die Chance, als Partner des Eurosystems, beispielsweise als Zahlungsdienstleister, an der Realisierung des Projekts teilzunehmen und etwa über das angedachte Kompensationsmodell auch finanziell daran zu partizipieren.

Andererseits könnten sich für manche Unternehmen in diesem Bereich durch die faktische Konkurrenz des digitalen Euro zu privaten Zahlungslösungen auch negative wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Solche Konsequenzen sollen – so die Intention des EU-Gesetzgebungsvorschlags – durch ein Miteinander und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bestmöglich hintangehalten werden.

Beispielsweise solle sich ein Digitaler-Euro-Konto mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpfen lassen, sodass auch Haltelimits für Endnutzer zu keiner spürbaren Beeinträchtigung führen würden – bei Überschreitung der Obergrenze könnte der Restbetrag mit Giralgeld der Banken beglichen werden. Alleine dieses Beispiel zeigt, dass hier noch viel Detailarbeit für die konkrete Ausgestaltung und Kompensation von Nöten ist.

Ergeben sich durch den digitalen Euro Chancen für Startups?

Chancen für Fintech-Unternehmen und Unternehmen im Payment-Bereich sind schwer abzusehen, aber freilich theoretisch möglich.

Zu den generellen Vorteilen des digitalen Euro für Unternehmen würde darüber hinaus laut der EZB eine effizientere und schnellere Zahlungsabwicklung zählen, was sich in Zukunft in einer größeren Kundenreichweite niederschlagen könnte. Beim Online-Shopping würden Interessenten Kaufvorgänge eher abschließen, wenn sie mit dem angebotenen Zahlungsmittel vertraut sind, sofern es überall akzeptiert wird.

Außerdem – so die propagierten Aussagen rund um das Digitale-Euro-Projekt – könnten die mit der Annahme verbundenen Kosten womöglich niedriger als bei vergleichbaren privaten Zahlungslösungen sein. Auch würden Unternehmen Zahlungen wie bei Bargeld in Echtzeit erhalten und Geldmittel damit rascher zur Verfügung haben. Auch hier wird sich zeigen, ob die konkrete Ausgestaltung des digitalen Euro diese faktischen Effekte bringen wird bzw. ob sich sogar ein Feld für Startups auftun könnte.

In der Debatte rund um den digitalen Euro wurde auch immer eine Obergrenze – etwa von 3.000 Euro – für das Halten digitaler Euros diskutiert. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche kommt?

Liest man die Entwürfe zur Verordnung und die begleitenden Materien, so sieht es derzeit danach aus, dass es solche Haltelimits für Endnutzer geben soll, wobei die tatsächliche Obergrenze wohl erst ganz am Schluss festgelegt werden soll. Dies wird zur Wahrung der Finanzstabilität als erforderlich angesehen. So werden Haltelimits etwa als effektives Tool zur Kontrolle der im Umlauf befindlichen digitalen Euro angesehen.

Was bedeutet der digitale Euro aus einer Datenschutz-Perspektive?

 Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus, welches die entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene einhält, wurde von Anfang an als essentiell im Hinblick auf die Schaffung eines möglichen digitalen Euro charakterisiert und auch im Rahmen einer Befragung der Öffentlichkeit als berücksichtigungswürdigster Faktor identifiziert.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission widmet sich zu einem wesentlichen Teil dem Datenschutz. Jeder relevante Akteur, zum Beispiel ein Zahlungsdienstleister, wird darin zu auf seine jeweiligen Aufgaben abgestimmten Verarbeitungstätigkeiten ermächtigt und im Umkehrschluss darauf beschränkt.

Selbst der – üblicherweise sehr kritische – Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich vorerst und grundsätzlich positiv zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geäußert, an einigen Stellen nichtsdestotrotz Kritik geübt. So würde zur Durchsetzung angedachter Haltelimits die vollständige Anonymität der Nutzer verloren gehen. Auch sei es wünschenswert, dass die mit Bargeldzahlungen verglichene Anonymität bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro auch auf Online-Kleinbetragszahlungen ausgeweitet wird.

Die technische Umsetzung von Datenschutzstandards wird wiederum Gegenstand der nunmehrigen Vorbereitungsphase der EZB für den digitalen Euro sein.

Welche wichtigen Aspekte zum digitalen Euro werden aktuell in der Öffentlichkeit noch zu wenig beachtet?

Der konkrete Nutzen eines digitalen Euro, wenn er denn kommt, ist der Bevölkerung und der Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht – derzeit – schwer zu erklären. Hinzu kommen viele emotionale und sentimentale Aspekte des bisher gelebten Währungs- und Zahlungssystems. Echte überzeugende Anwendungsfälle für den digitalen Euro fehlen aus meiner Sicht oder werden für die Öffentlichkeit in sehr theoretischen Elfenbeintürmen verortet.

Die EZB betreibt sichtlich einen großen Aufwand, um eine künftige, möglichst nahtlose Integration in die bestehende Zahlungslandschaft innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem werden scheinbar viel Energie aufgewandt, um möglichst viele Beteiligten mit ins Boot zu holen. Soll der digitale Euro so kommen, wie angepeilt, ist freilich noch sehr viel Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

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(c) Josepha - Silvan Weder (l.) und Joseph Gitterle von Josepha.

User:innen zu generieren, gehört zu den härtesten Tasks von Gründer:innen. Und ist sehr oft mit hohen Kosten, Marketingmaßnahmen und gezielten Kampagnen verbunden, die wiederum auch Kapital verschlingen. Bei Josepha, einer Schweizer Shopping-Plattform mit einem österreichischen Co-Founder, hat das anders funktioniert.

Josef Gitterle ist in Tirol aufgewachsen und hat dort das Gymnasium Landeck besucht. Für sein Wirtschaftsstudium ging er an die Universität in St. Gallen, wo er seinen Bachelor und später seinen Master in “Banking & Finance” absolvierte.

Grundstein für Josepha im Inkubator gelegt

Während des Studiums haben er und sein damaliger Mitbewohner den “Premium Furniture Webshop” aufgebaut. Dann lernte er Ende 2022 Silvan Weder kennen. Weder brachte jahrelange Forschungserfahrung im Bereich Künstlicher Intelligenz an der ETH Zürich aus seiner Zeit bei Amazon, Meta und seinen Forschungs-Arbeiten mit, während der Tiroler mit Erfahrung im stationären Handel und E-Commerce punkten konnte. Gemeinsam waren sie Teil des Schweizer Startup-Inkubators Talent Kick.

“Währenddessen haben wir diverse Ideen entwickelt und getestet. Der erste Prototyp entstand innerhalb eines Nachmittags, inspiriert von der Philosophie ‘do things that don’t scale'”, erinnert sich Gitterle. “Unsere ersten Nutzer konnten Produkt-URLs einfügen, woraufhin wir manuell alle relevanten Informationen recherchierten und per E-Mail zustellten. Obwohl es bis zu zehn Stunden dauerte, waren die Nutzer begeistert, was uns zeigte, dass enormer Bedarf besteht und wir ein konkretes Problem lösen. Über 1.092 manuelle Suchanfragen halfen uns, die Schwierigkeiten unserer Nutzer bei der Produktsuche genau zu verstehen und legten den Grundstein für Josepha. Im Mai 2024 haben wir die vollständige Plattform online gestellt.”

Josepha ist konkret dazu da, um, anstatt stundenlang durch das Internet zu klicken, alle relevanten Informationen zu jedem online erwerbbaren Produkt sofort zu erhalten. Darunter: Testberichte, Produktvideos, Alternativen und eine Liste von Shops mit Preisen, Lieferzeiten, Versandkosten und Verfügbarkeit. Dazu muss man den Link des Produktes in das Suchfeld der Plattform eingeben und man erhält die Ergebnisse durch eine KI, die im Hintergrund läuft.

Josepha-Founder sind Gegner von Meetings

Gitterle und Weder haben sich entschieden, in der Schweiz zu gründen, da sowohl sein als auch das berufliche Umfeld seines Partners dort stark verankert ist. “Silvan hat seinen PhD an der ETH Zürich gemacht, und die Nähe zu Top-Universitäten und technischen Talenten war für uns entscheidend. Innerhalb von Europa bietet die Schweiz ideale Voraussetzungen, um hochqualifizierte Fachkräfte für unsere Vision zu gewinnen”, erklärt der Tiroler.

Bei den Eidgenossen haben die beiden in den ersten vier Monaten 20.000 User:innen ohne bezahlte Werbung gewinnen können.

“Als Team sind wir unheimlich schnell. Schnell im Umsetzen, testen und evaluieren. Wir sind beide Gegner von Meetings und unser Fokus liegt auf dem Umsetzen. Ganz nach dem Motto: Action produces information” erklärt Gitterle. “Unser bisheriger User-Erfolg basiert auf einer organischen Social-Media-Strategie. Wir haben verschiedene Content-Formate und -Hooks auf TikTok und Instagram getestet und die erfolgreichsten Ansätze auf mehreren Accounts skaliert. Durch dauerhaftes Experimentieren und Optimieren konnten wir eine starke organische Reichweite aufbauen, ohne einen Cent in bezahlte Werbung zu investieren. Mit unserer Strategie generieren wir pro Woche über 500.000 Views auf Social Media.”

Die größte Herausforderung dabei war das Automatisieren von dem, was das Duo vorher in 1.092 Suchen manuell gemacht hat: die Aggregation und Bereinigung von Produktdaten über verschiedene Quellen hinweg.

“Das ist technisch sehr anspruchsvoll, wir konnten das aber bereits erfolgreich umsetzen”, so Gitterle weiter. “Überraschend einfach war die Validierung des Nutzerbedarfs: Bereits unser erster, rudimentärer Prototyp wurde stark nachgefragt, obwohl Nutzer:nnen lange auf ihre Ergebnisse warten mussten. Für uns war klar: Wenn wir die gleiche Erfahrung in Sekundenschnelle hinbekommen, verändert das das Shopping grundlegend.”

Leidenschaft liegt im Consumer-Bereich

Überraschend war für das Founder-Team auch der weit verbreitete Mythos, dass B2B-Unternehmen angeblich leichter aufzubauen seien. Zahlreiche erfahrene Wirtschaftsakteure und Investoren rieten den beiden immer wieder, ihre Technologie für eine B2B-Lösung zu nutzen.

“Aus eigener Erfahrung können wir die Erfolgswahrscheinlichkeit weder bestätigen noch widerlegen, aber eines ist für uns klar: Unsere Leidenschaft liegt im Consumer-Bereich. Als Gründerteam brennen wir dafür, das Shopping-Erlebnis für jeden Einzelnen mithilfe von Technologie neu zu gestalten”, erklärt der Finanzexperte den Weg seines gebootstrappten Startups.

Zu den nächsten Zielen gehört der Ausbau der Produktberatung und die Einführung einer mobilen App, die die Nutzung von Josepha weiter vereinfachen soll. Mit dem Ziel, “Josepha zur führenden Shopping-Plattform in Europa und den USA auszubauen​.”

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