25.10.2023

„Digitaler Euro noch nicht derartig fix, wie es wirken mag“

Interview. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich den Start einer Vorbereitungsphase für den digitalen Euro beschlossen. Welche Folgen dies haben wird und was der digitale Euro für Startups bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Arthur Stadler.
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Rechtsanwalt Arthur Stadler
Rechtsanwalt Arthur Stadler | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte

Mitte Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank – das höchste geldpolitische Gremium der Eurozone – den Start einer „Vorbereitungsphase“ für den digitalen Euro beschlossen. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte mit Sitz in Wien. Er veröffentlicht laufend Einschätzungen zum digitalen Euro. Im brutkasten-Interview erläutert er, was der EZB-Beschluss konkret bedeutet, wie sicher es ist, dass der digitale Euro kommt – und was er für Startups bedeuten könnte.


brutkasten: Was bedeutet der EZB-Beschluss zur „Vorbereitungsphase“ konkret und wie fix ist es jetzt, dass der digitale Euro kommt?

Arthur Stadler: Die beschlossene „Vorbereitungsphase“ für den digitalen Euro bedeutet, dass die EZB nun zumindest einen weiteren konkreten Schritt in Richtung der möglichen Einführung eines digitalen Euro unternimmt. Die erste Stufe der zweijährigen Vorbereitungsphase wird mit 1. November 2023 beginnen und – zumindest – die legistischen und technischen Grundsteine für die zumindest mögliche Einführung eines digitalen Euro legen.

Dazu gehören die Fertigstellung eines Regelwerks zur Etablierung einheitlicher Standards, das Festlegen eines Auswahlprozesses für Dienstleister zur Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur sowie Tests zur Gewährleistung bestimmter Eigenschaften wie finanzielle Inklusion und Datenschutz.

Zwar ist meines Erachtens – weiterhin und prinzipiell – mit der Einführung eines digitalen Euro zu rechnen. Mit der nunmehrigen Einleitung der Vorbereitungsphase hat sich die EZB diese Entscheidung allerdings nun noch offengehalten. Erst nach Abschluss dieser Phase, also im Oktober 2025, sowie nach Beendigung des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses soll über die Einleitung der zweiten Stufe der Vorbereitungsphase entschieden werden.

Sie hören es in meiner zurückhaltenden Sprache: Ein digitaler Euro in der nahen Zukunft ist aus meiner Sicht noch nicht derartig fix, wie dies vielleicht aus Presseberichten der EZB wirken mag. Vor allem dreht sich die Diskussion im Kreis, da Nutzen und konkrete Anwendungsfälle kaum darstellbar, geschweige denn bezifferbar sind.

Was ist bisher bereits passiert und welche Fragen sind – Stand jetzt – noch offen?

Erstens hat die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro veröffentlicht, der erste rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Zweitens hat die EZB die Entscheidung zur Fortsetzung des Digitaler-Euro-Projekts getroffen und im Anschluss an eine zweijährige Untersuchungsphase eine wiederum auf zwei Jahre angelegte Vorbereitungsphase angekündigt, die mit 1. November 2023 beginnt.

Drittens haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission veröffentlicht.

Allerdings sind noch einige essentielle Fragen und Schritte offen: Erstens muss die EZB ihre endgültige Stellungnahme zum erwähnten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abgeben. Zweitens stehen die abschließenden Evaluierungen des Verordnungsvorschlags durch das EU-Parlament und den Rat der EU stehen noch aus.

Drittens müssen Entscheidungen zur angedachten Umsetzung und zu den technischen Details des digitalen Euro getroffen werden, etwa zur technischen Infrastruktur oder zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Viertens hängt die Frage, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird, von den Ergebnissen der Vorbereitungsphase und des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses ab.

Insgesamt befindet sich das Projekt für den digitalen Euro noch wahrlich in einer Entwicklungsphase – die Klärungen wesentlicher Details stehen weiterhin aus.

Was bedeutet der digitale Euro für Unternehmen, insbesondere für Startups?

Als Zentralbankgeld und gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro grundsätzlich mit Annahmezwang ausgestattet sein und von Unternehmen als Zahlungsoption daher akzeptiert werden müssen. Damit ist auch die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur verbunden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die Einführung des digitalen Euro sieht derzeit allerdings Ausnahmen vom Annahmezwang für Kleinstunternehmen vor, die auch keine elektronischen Zahlungsmittel annehmen.

Welche Problemfelder ergeben sich aus rechtlicher Sicht?

Viele Details sind noch völlig offen, so etwa wie viel dieses Digitale-Euro-Projekt kostet und wer diese Kosten trägt. Zudem ist die Rede von einem Kompensations- und Anreiz-Modells: Das derzeit vorgeschlagene Kompensationsmodell für den digitalen Euro sieht vor, dass Zahlungsdienstleister, die Aufgaben im Rahmen der Realisierung des digitalen Euro wahrnehmen, Unternehmen Gebühren für ihre Leistungen verrechnen dürfen.

Diese sollen allerdings vergleichbar mit den Kosten für die Bereitstellung anderweitiger Zahlungsmöglichkeiten sein. Für Unternehmen, Industrie, Banken und Finanzdienstleister wird wohl ein ‚gewisser‘ ökonomischer Aufwand zur Implementierung dieser Zahlungsmöglichkeit verbunden sein. Darüber, wie hoch diese Kosten und Aufwände sind, gibt es derzeit nur Spekulation.

Wie funktioniert der digitale Euro ganz praktisch? Wenn man den in einer Wallet in Form einer Smartphone-App hält, wer setzt diese App um? Wird das ausgeschrieben?

Die konkrete Ausgestaltung ist auch nach Veröffentlichung der Verordnungs-Entwürfe noch nicht in Stein gemeißelt. Generell soll der digitale Euro durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure realisiert werden (EZB, Zentralbanken, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Unterstützungsdiensten).

Bezüglich der Nutzung von Apps könnte es verschiedene Optionen geben, etwa eine dezidierte Digitaler-Euro-App des Eurosystems sowie direkt in die Apps einzelner Zahlungsdienstleister integrierte Lösungen. Daneben werden auch physische Zahlungskarten zur Sicherstellung finanzieller Inklusion angedacht.

Erst nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase im Oktober 2025 kann meines Erachtens realistischerweise damit gerechnet werden, ob und wie der digitale Euro tatsächlich kommt oder eben nicht. Vor allem der parallel laufende EU-Gesetzgebungsprozess wird in den nächsten zwei Jahren wohl viel Aufschluss darüber geben.

Für welche Startups wird der digitale Euro die stärksten Auswirkungen haben – betrifft es vor allem Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich?

Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich haben die Chance, als Partner des Eurosystems, beispielsweise als Zahlungsdienstleister, an der Realisierung des Projekts teilzunehmen und etwa über das angedachte Kompensationsmodell auch finanziell daran zu partizipieren.

Andererseits könnten sich für manche Unternehmen in diesem Bereich durch die faktische Konkurrenz des digitalen Euro zu privaten Zahlungslösungen auch negative wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Solche Konsequenzen sollen – so die Intention des EU-Gesetzgebungsvorschlags – durch ein Miteinander und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bestmöglich hintangehalten werden.

Beispielsweise solle sich ein Digitaler-Euro-Konto mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpfen lassen, sodass auch Haltelimits für Endnutzer zu keiner spürbaren Beeinträchtigung führen würden – bei Überschreitung der Obergrenze könnte der Restbetrag mit Giralgeld der Banken beglichen werden. Alleine dieses Beispiel zeigt, dass hier noch viel Detailarbeit für die konkrete Ausgestaltung und Kompensation von Nöten ist.

Ergeben sich durch den digitalen Euro Chancen für Startups?

Chancen für Fintech-Unternehmen und Unternehmen im Payment-Bereich sind schwer abzusehen, aber freilich theoretisch möglich.

Zu den generellen Vorteilen des digitalen Euro für Unternehmen würde darüber hinaus laut der EZB eine effizientere und schnellere Zahlungsabwicklung zählen, was sich in Zukunft in einer größeren Kundenreichweite niederschlagen könnte. Beim Online-Shopping würden Interessenten Kaufvorgänge eher abschließen, wenn sie mit dem angebotenen Zahlungsmittel vertraut sind, sofern es überall akzeptiert wird.

Außerdem – so die propagierten Aussagen rund um das Digitale-Euro-Projekt – könnten die mit der Annahme verbundenen Kosten womöglich niedriger als bei vergleichbaren privaten Zahlungslösungen sein. Auch würden Unternehmen Zahlungen wie bei Bargeld in Echtzeit erhalten und Geldmittel damit rascher zur Verfügung haben. Auch hier wird sich zeigen, ob die konkrete Ausgestaltung des digitalen Euro diese faktischen Effekte bringen wird bzw. ob sich sogar ein Feld für Startups auftun könnte.

In der Debatte rund um den digitalen Euro wurde auch immer eine Obergrenze – etwa von 3.000 Euro – für das Halten digitaler Euros diskutiert. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche kommt?

Liest man die Entwürfe zur Verordnung und die begleitenden Materien, so sieht es derzeit danach aus, dass es solche Haltelimits für Endnutzer geben soll, wobei die tatsächliche Obergrenze wohl erst ganz am Schluss festgelegt werden soll. Dies wird zur Wahrung der Finanzstabilität als erforderlich angesehen. So werden Haltelimits etwa als effektives Tool zur Kontrolle der im Umlauf befindlichen digitalen Euro angesehen.

Was bedeutet der digitale Euro aus einer Datenschutz-Perspektive?

 Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus, welches die entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene einhält, wurde von Anfang an als essentiell im Hinblick auf die Schaffung eines möglichen digitalen Euro charakterisiert und auch im Rahmen einer Befragung der Öffentlichkeit als berücksichtigungswürdigster Faktor identifiziert.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission widmet sich zu einem wesentlichen Teil dem Datenschutz. Jeder relevante Akteur, zum Beispiel ein Zahlungsdienstleister, wird darin zu auf seine jeweiligen Aufgaben abgestimmten Verarbeitungstätigkeiten ermächtigt und im Umkehrschluss darauf beschränkt.

Selbst der – üblicherweise sehr kritische – Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich vorerst und grundsätzlich positiv zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geäußert, an einigen Stellen nichtsdestotrotz Kritik geübt. So würde zur Durchsetzung angedachter Haltelimits die vollständige Anonymität der Nutzer verloren gehen. Auch sei es wünschenswert, dass die mit Bargeldzahlungen verglichene Anonymität bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro auch auf Online-Kleinbetragszahlungen ausgeweitet wird.

Die technische Umsetzung von Datenschutzstandards wird wiederum Gegenstand der nunmehrigen Vorbereitungsphase der EZB für den digitalen Euro sein.

Welche wichtigen Aspekte zum digitalen Euro werden aktuell in der Öffentlichkeit noch zu wenig beachtet?

Der konkrete Nutzen eines digitalen Euro, wenn er denn kommt, ist der Bevölkerung und der Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht – derzeit – schwer zu erklären. Hinzu kommen viele emotionale und sentimentale Aspekte des bisher gelebten Währungs- und Zahlungssystems. Echte überzeugende Anwendungsfälle für den digitalen Euro fehlen aus meiner Sicht oder werden für die Öffentlichkeit in sehr theoretischen Elfenbeintürmen verortet.

Die EZB betreibt sichtlich einen großen Aufwand, um eine künftige, möglichst nahtlose Integration in die bestehende Zahlungslandschaft innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem werden scheinbar viel Energie aufgewandt, um möglichst viele Beteiligten mit ins Boot zu holen. Soll der digitale Euro so kommen, wie angepeilt, ist freilich noch sehr viel Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

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(c) Verena Nageler

Mit vierundzwanzig habe ich einen großen Teil meines Ersparten in ein Wiener Mobility-Startup gesteckt. Verrückt, ich weiß, aber ich habe verdammt viel gelernt, als ich am Tisch mit namhaften Business Angels aus Österreich und VCs wie Elevator Ventures, Uniqa Ventures und dem aws Gründerfonds sitzen durfte. Die Firma hieß goUrban, eine Plattform für Car- und Micro-Mobility-Sharing und für die Digitalisierung von Firmenflotten. Im September 2024 wurde goUrban von Wunder Mobility übernommen.

Geblieben ist mir aus dieser Zeit vor allem eine Lektion. Sie kommt in der aktuellen Debatte über autonomes Fahren fast nie vor: Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell.

Beim Sharing entscheidet nämlich nicht die App. Fahrzeuge wollen geladen, gereinigt, gewartet und umverteilt werden. Sie müssen dort stehen, wo in zwanzig Minuten jemand sucht. Stehen sie falsch, kosten sie Geld. Sind sie defekt, ist die Kund:in weg. Bleibt die Auslastung aus, hilft die beste Technologie nichts.

Beim autonomen Fahren ist und wird das nicht anders sein. Die Person am Steuer kann verschwinden. Der Betrieb bleibt ja trotzdem.

Die USA und China machen es logisch, aber anders

Die USA und China skalieren autonome Mobilität dort, wo Dichte, große Flotten und zahlungsbereite Kund:innen zusammenkommen. Das Robotaxi ist als individuelles Produkt gedacht und fährt zuerst in den Gebieten, in denen sich der Betrieb rechnet. Das ist logisch und funktioniert dort auch.

Bei uns sind die Voraussetzungen andere. Wir haben ein dichtes öffentliches Netz, starke Verkehrsverbünde und die politische Erwartung, dass Mobilität auch dort funktioniert, wo sie sich betriebswirtschaftlich nicht ausgeht.

Ein europäisches Waymo zu bauen, löst diese Frage nicht. Der Bahnhof im Seitental, der Weiler am Dienstagabend, der Tourismusort im November: Da fehlt kein weiteres einzelnes Fahrzeug. Da fehlt das System, das dieses Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr einhängt.

Die spannendste europäische Position liegt für mich deshalb nicht im Technologie-Layer. Sie liegt bei denen, die Flotten betreiben, Nachfrage bündeln, Fahrten disponieren, Fahrzeuge laden und warten, Schnittstellen zu den Verbünden bauen und Gemeinden, Betriebe und Behörden an einen Tisch bekommen. Also bei der unglamourösen Arbeit.

Ohne Nachfrage keine Skalierung

Autonome Fahrzeuge rechnen sich erst, wenn sie regelmäßig fahren. Und genau hier wird der Tourismus unterschätzt.

Eine Destination bündelt Nachfrage räumlich und zeitlich. Samstagvormittag kommen die Gäste an denselben zwei, drei Bahnhöfen an. Sie fahren zu einer überschaubaren Zahl an Unterkünften, Bergbahnen, Veranstaltungsorten und Ausflugszielen. Diese Wege sind planbarer als die einer beliebigen Stadtbevölkerung. Wir sehen das in unseren Daten immer wieder.

Ein einzelnes Hotel wird trotzdem nie eine autonome Flotte aufbauen. Eine Region kann es. Sie kann die Nachfrage aus Beherbergung, Freizeitwirtschaft, Bevölkerung und öffentlichem Verkehr zusammenlegen. Aus einzelnen Fahrten wird ein Bediengebiet, aus dem Pilotprojekt ein Angebot, das bleibt. Und die Einheimischen fahren mit. Das ist der Punkt, an dem Konnektivität das Leben am Land wieder attraktiver macht.

Nur: Irgendwer muss diese Struktur aufsetzen. Wer übernimmt die Buchung? Wer garantiert den Anschluss, wenn der Zug 18 Minuten Verspätung hat? Wer zahlt die schwachen Zeiten? Wem gehören die Daten? Wer haftet, wenn eine Fahrt ausfällt? Und wer entscheidet, ob das Fahrzeug zum gut ausgelasteten Bahnhof fährt oder zum Betrieb am Ende des Tals?

Das klingt weniger nach Zukunft als Sensorik und Fahrzeugmodelle. Wirtschaftlich entscheidet es mehr.

Menschen steigen nicht wegen der Technik um

Das beste Angebot scheitert, wenn es niemand nutzt. Und die Rolle des Klimabewusstseins wird dabei gehörig überschätzt.

Der Gast lässt das Auto nicht stehen, um ein guter Mensch zu sein. Er lässt es stehen, wenn die Alternative bequemer ist und er sich darauf verlassen kann. Wenn sie günstiger ist, umso besser.

Der Urlaub ist dafür ein guter Moment. Menschen sind aus ihren Routinen raus, probieren Sachen aus, organisieren ihre Wege ohnehin neu. Ob das zuhause nachwirkt, ist noch nicht ausreichend belegt, da würde ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Für eine Destination reicht der Urlaub trotzdem: Hier lässt sich zeigen, dass es ohne eigenes Auto geht, ohne dass sich jemand einschränken muss.

Die Technologie macht es möglich. Genutzt wird sie erst, wenn sie im Alltag der Gäste die bequemere Variante ist.

Wer das System organisiert, dem gehört der Markt

Europa pilotiert viel und skaliert wenig. Das liegt nicht nur an Regulierung und technischer Vorsicht. Meistens fehlt jemand, der aus Fahrzeug, öffentlichem Verkehr, touristischer Nachfrage und regionaler Verantwortung ein Produkt macht.

Waymo wird uns das nicht bauen. Und auch kein europäischer Fahrzeughersteller wird entscheiden, wie der Gast vom Bahnhof in ein österreichisches Seitental kommt.

Die unternehmerische Chance liegt zwischen den Zuständigkeiten. Sie gehört denen, die Betreiber, Verkehrsverbünde, Destinationen, Gemeinden und Betriebe koordinieren und daraus ein Angebot machen, das an einem Dienstag im November genauso funktioniert wie am Anreisesamstag im Winter.

Wer damit anfangen will, braucht dafür übrigens kein autonomes Fahrzeug. Es reicht, in einer Region die Fragen von oben zu beantworten: Buchung, Anschluss, Finanzierung der schwachen Zeiten, Daten, Haftung. Wer das geklärt hat, ist bereit, wenn die Fahrzeuge kommen. Die anderen pilotieren dann noch.

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