18.11.2020

Die digitale (R-)Evolution der Finanzmärkte

Stadler Völkel Rechtsanwälte erklären, wie Blockchain-Technologie, DeFi und Co zum digitalen Gamechanger für die Finanzmärkte werden.
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Blockchain, DeFi und Co bringen die digitale (R)Evolution der Finanzmärkte
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Innovative Technologien und die fortschreitende Digitalisierung prägen in zunehmendem Maße auch die traditionellen Finanzmärkte. Die Blockchain-Technologie stellt eine dieser vielversprechenden Entwicklungen dar; ihr wird ein erhebliches Innovationspotenzial auf den Finanzmärkten zugeschrieben. Zu Unrecht wird die Blockchain-Technologie seit ihrem Aufkommen vor mehr als zehn Jahren noch immer hauptsächlich mit Bitcoin in Verbindung gebracht.

Insbesondere die Ethereum-Blockchain wird in einem stark wachsenden Ausmaß als Plattform für Applikationen sowie zur Erzeugung und Verwaltung von Token verwendet. Token können vom Emittenten als Speichermedien verwendet werden, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verknüpft oder Werte repräsentiert werden.

DeFi – Dezentralized Finance

Aufgrund ihrer leichten Programmierbarkeit nehmen viele Innovationen in der Krypto-Industrie derzeit ihren Ausgangspunkt auf der Ethereum-Plattform, wie beispielsweise der rasch wachsende Bereich „Decentralized Finance“ (DeFi). Dabei werden über Smart Contracts Quasi-Finanzdienstleistungen erbracht, wie insbesondere das regelbasierte Verleihen von Krypto-Assets, ohne dass es einen Intermediär gibt.

Auch für die Ausgabe von Security-Tokens bietet sich die Ethereum-Plattform an. Die Emission von Security-Tokens bietet dabei zahlreiche Vorteile gegenüber einer klassischen Kapitalmarktemission, da deutlich weniger Intermediäre daran beteiligt sind.

Krypto-Assets & Finanzmärkte: Zunehmende Regulierung

Während Krypto-Assets speziell in der Anfangszeit den Ruf hatten, im Zusammenhang mit dem Darknet verwendet zu werden, hat spätestens die Einbeziehung von Krypto-Assets in die 5. EU-Geldwäscherichtlinie Abhilfe geleistet. Virtuelle Währungen und Krypto-Dienstleister sind seither denselben Kundenidentifizierungs- und Sorgfaltspflichten unterworfen, wie sie auch für Banken gelten.

Dies hat seit Jahresbeginn dazu geführt, dass verstärkt institutionelle Anleger an die Krypto-Welt herangeführt werden. Erfreulich ist auch, dass die EU-Kommission erst kürzlich Pläne für eine umfangreiche Regulierung von Krypto-Assets vorgestellt hat. Die geplanten Vorschriften erinnern dabei stark an die von den etablierten Finanzmärkten bekannten Regularien. Zudem plant die Kommission, die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau einer blockchainbasierten Börseninfrastruktur zu schaffen. Ein Sekundärmarkt für Security-Tokens würde einen epochalen Schritt für das Krypto-Ökosystem bedeuten und Krypto-Assets endgültig aus der Nische und in die etablierten Finanzmärkte führen.


(c) Stadler Völkel: Das Team

Stadler Völkel ist eine auf digitale Transformation und neue Technologien spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Krypto-Assets und hat vor dem ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO in der EU unter anderem auch bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht juristisch betreut.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind Kapitalmarktrecht und Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, Wetten – Glücksspiel – E-Sports, Kartell- und Wettbewerbsrecht.

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Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

Während die aktuelle Insolvenzstatistik des KSV1870 für die ersten drei Quartale nach Jahren des Anstiegs eine Stagnation bei der Anzahl der Fälle ausweist, ortet der Verband dennoch eine "alarmierende" Entwicklung.
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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