10.03.2022

Digitale GmbH-Gründung: „Meine ersten Gründer musste ich dazu überreden“

Nina Ofner war vor einigen Jahren eine der ersten Notar:innen in Österreich, die eine digitale GmbH-Gründung durchführten. Dem brutkasten erzählte sie über ihre Erfahrungen seitdem.
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Notarin Nina Ofner führte 2017 die erste digitale GmbH-Gründung Österreichs durch
Notarin Nina Ofner teilt ihre Erfahrungen mit der digitalen GmbH-Gründung | (c) Notariatskammer
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Seit 2019 kann man flächendeckend bei österreichischen Notar:innen seine GmbH online gründen. Bereits zwei Jahre davor startete ein Pilotprojekt mit 16 teilnehmenden Notar:innen. Die erste digitale GmbH-Gründung wurde von Philipp Nierlich, Notar in Wien, durchgeführt. Kurz darauf gründete auch Nina Ofner, Notarin in Ybbs an der Donau, eine GmbH digital. „Das hat damals auch auf Anhieb gut funktioniert“, erzählt sie heute. Der Vorgang an sich habe sich seitdem nicht geändert, wohl aber der Zugang der Menschen.

„Meine ersten Gründer musste ich dazu überreden“, sagt Ofner. Vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie, im Zuge derer auch alle anderen notariellen Dienstleistungen (ausgenommen Testamentserrichtungen) digital zugänglich gemacht wurden, habe sich der Zugang vieler Menschen aber geändert. „Die Scheu ist viel weniger geworden“, sagt die Notarin. Beim Anteil der digital durchgeführten Services gebe es aber noch Luft nach oben. „Es wird noch selten direkt nachgefragt. Meistens ergibt sich die Online-Durchführung, weil die Terminfindung schwierig ist, oder jemand nicht im Land ist“ sagt Ofner.

Online GmbH-Gründung „praktisch immer schneller“

In jedem Fall sei eine GmbH-Gründung online praktisch immer schneller erledigt als offline, wenn nicht alle Unterzeichner zufällig direkt neben dem Notariat wohnen. Wenn alles richtig vorbereitet wurde, bewege so eine digitale Gründung sich nämlich „im Minutenbereich“. Zunächst erfolgt dabei eine Videoidentifikation, wonach man einen gemeinsamen Datenraum betritt, in dem auch die Dokumente hoch- und heruntergeladen werden. „Dann ist es wie im physischen Notartermin. Der Vertrag wird noch einmal verlesen und dann von allen signiert. Das kann zwar ein paar Minuten länger dauern, als wenn ein Vertrag am Tisch herumgereicht wird. Aber selbst wenn jemandem die Internet-Connection abreißt, dauert es insgesamt kürzer, als wenn alle anreisen müssen“, sagt die Notarin.

Besser nicht im Kaffeehaus gründen

Damit spricht sie auch eine der möglichen Hürden in der digitalen Gründung an. „Es gibt zwei Gründe dafür, dass etwas schief gehen kann: Entweder werden die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, oder es werden die Anweisungen nicht klar befolgt“, erklärt Ofner. Diese Voraussetzungen seien Zugriff auf die angegebene E-Mail-Adresse, eine funktionierende Kamera und das Smartphone in Griffweite zu haben. Zudem solle man an einem ruhigen Ort sitzen. „Wir hatten einmal einen Gesellschafter, der im Kaffeehaus war. Den hat man kaum verstanden“, erzählt die Notarin. Bei den Anweisungen gebe es klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen. „Trotzdem passieren manchmal Hoppalas, weil jemand nicht weiß, wo er hinklicken soll, oder voreilig woanders hinklickt“.

Bis jetzt habe sie aber noch jedes Mal herausgefunden, woran es liegt, wenn etwas nicht gleich funktioniert, sagt Ofner. „Das geht natürlich auf Dauer mit der Erfahrung immer besser“. Gründer:innen empfiehlt sie jedenfalls, sich vorzubereiten: „Man kann vorher einmal einsteigen und es ausprobieren“. Gute Vorbereitung brauche es natürlich auch beim Gesellschaftsvertrag, betont Ofner und erinnert an das Beratungsangebot der Notar:innen. „Wenn der Vertrag nicht unterschriftsreif ist, teile ich die GmbH-Gründung auf zwei Termine auf, einen zur Überarbeitung und dann jenen für die Unterschriften. Aber das ist in der analogen Welt nicht anders“.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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